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   BFH, 23.07.1992 - VIII R 73/91   

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https://dejure.org/1992,7658
BFH, 23.07.1992 - VIII R 73/91 (https://dejure.org/1992,7658)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1992 - VIII R 73/91 (https://dejure.org/1992,7658)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1992 - VIII R 73/91 (https://dejure.org/1992,7658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle eines Rechtsirrtums über Verfahrensfragen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.01.1979 - II R 108/77

    Revisionsfrist - Frist - Antrag auf Ergänzung eines Urteils

    Auszug aus BFH, 23.07.1992 - VIII R 73/91
    Die Tatsache, daß sie einen Antrag gemäß den §§ 108, 109 FGO gestellt hatte, war kein Grund, darüber hinwegzugehen (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Januar 1979 II R 108/77, BFHE 127, 133, BStBl II 1979, 373).
  • BFH, 17.11.1970 - II R 121/70

    Gesetzliche Fristen - Finanzgerichtsbarkeit - Geschäftsreisen - Verschulden -

    Auszug aus BFH, 23.07.1992 - VIII R 73/91
    Dies jedoch nur dann, wenn der Steuerpflichtige Zweifel, die bei ihm hätten aufkommen müssen, rechtzeitig klärt (vgl. BFH-Beschluß vom 17. November 1970 II R 121/70, BFHE 100, 490, 493, BStBl II 1971, 143).
  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag -

    Auszug aus BFH, 23.07.1992 - VIII R 73/91
    Da die Revision bereits aus diesem Grunde unzulässig ist, kann offenbleiben, ob sie nicht auch deshalb unzulässig ist, weil ein Verfahrensmangel i.S. des § 116 Abs. 1 FGO nicht schlüssig dargetan ist (vgl. zu diesem Erfordernis z.B. BFH-Beschluß vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568).
  • BFH, 20.02.2001 - IX R 48/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anfechtung - Rechtsirrtum -

    Auch ein Rechtsirrtum über Verfahrensfragen kann bei einem rechtsunkundigen Steuerpflichtigen zur Wiedereinsetzung führen; Voraussetzung ist allerdings, dass er Zweifel, die bei ihm hätten aufkommen müssen, rechtzeitig klärt (z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juli 1992 VIII R 73/91, BFH/NV 1993, 40).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 114/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei mangelnden Sprachkenntnissen und

    Voraussetzung ist auch hier, dass der Steuerpflichtige Zweifel, die bei ihm hätten aufkommen müssen, rechtzeitig klärt (z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juli 1992 VIII R 73/91, BFH/NV 1993, 40).
  • FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08

    Elektronischer Rechtsverkehr - Klageerhebung per E-Mail - Wiedereinsetzung in den

    IX R 48/98, BFH/NV 2001, 1010; BFH-Beschluss vom 23. Juli 1992 VIII R 73/91, BFH/NV 1993, 40; ferner Gräber/Stapperfend § 56 FGO Rz. 20 "Rechtsirrtum über Verfahrensfragen").
  • FG Hamburg, 10.11.2006 - 1 K 101/06

    Einmonatige Einspruchsfrist bei Fristbeginn im Februar

    Eine Wiedereinsetzung kommt nur dann in Betracht, wenn die Fristversäumnis durch äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht hätte verhindert werden können (z.B. BFH 20.02.2001, IX R 48/98 BFH/NV 2001, 1010 m.w.N., z.B. auch BFH 23.07.1992, VIII R 73/91, BFH/NV 1993, 40 m.w.N.).
  • BFH, 25.01.1999 - VI B 382/98

    PKH; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unklarer Rechtsmittelbelehrung

    Wenn bei dem Antragsteller insoweit Unklarheiten bestanden haben sollten, hätte er diese z.B. durch einen Anruf bei der Geschäftsstelle des FG oder beim BFH beseitigen müssen (vgl. zur Erkundigungspflicht BFH-Beschluß vom 23. Juli 1992 VIII R 73/91, BFH/NV 1993, 40).
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 4 K 4253/19

    Familienleistungsausgleich Oktober 2016 bis Januar 2019 für das Kind Julian

    Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige gegebenenfalls Zweifel, die bei ihm aufgekommen sind oder hätten aufkommen müssen, rechtzeitig klärt (vgl. BFH-Urteil vom 20.02.2001, IX R 48/98, BFH/NV 2001, 1010; BFH-Beschluss vom 23. Juli 1992 VIII R 73/91, BFH/NV 1993, 40; ferner Gräber/Stapperfend § 56 FGO Rz. 20 "Rechtsirrtum über Verfahrensfragen").
  • FG Hamburg, 01.09.2008 - 6 K 144/06

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des

    Dabei kann grundsätzlich auch ein Rechtsirrtum über Verfahrensfragen bei einem rechtsunkundigen Steuerpflichtigen zur Wiedereinsetzung führen; Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige gegebenenfalls Zweifel, die bei ihm aufgekommen sind oder hätten aufkommen müssen, rechtzeitig klärt (vgl. BFH-Urteil vom 20.02.2001, IX R 48/98, BFH/NV 2001, 1010; BFH-Beschluss vom 23. Juli 1992 VIII R 73/91, BFH/NV 1993, 40; ferner Gräber/Stapperfend § 56 FGO Rz. 20 "Rechtsirrtum über Verfahrensfragen").
  • FG Düsseldorf, 23.01.2002 - 7 K 4018/00

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Einkommensteuerveranlagung wegen nicht

    Auch ein Rechtsirrtum über Verfahrensfragen kann bei einem rechtsunkundigen Steuerpflichtigen zur Wiedereinsetzung führen; Voraussetzung ist allerdings, dass er Zweifel, die bei ihm hätten aufkommen müssen, rechtzeitig klärt (z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juli 1992 VIII R 73/91, BFH/NV 1993, 40; vom 20.2.2001 IX R 48/98).
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