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BFH, 22.07.1997 - VIII R 75/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 12.07.1995 - 10 K 5218/94
- BFH, 22.07.1997 - VIII R 75/95
Wird zitiert von ... (2)
- FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 1 K 73/06
Bestimmung des Ortes der geschäftlichen Oberleitung - Zerlegung eines …
Dieser befinde sich dort, wo sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht tatsächlich bedeutungsvollste Stelle befinde (Hinweis u.a. auf das BFH-Urteil vom 25.08.1999 VIII R 75/95, BFH/NV 2000, 300). - BFH, 09.11.1999 - VIII B 96/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und substantiierte Sachaufklärungsrüge
Dort ging der BFH von der Zahlungsfähigkeit der A bis Oktober 1990 aus (vgl. im übrigen z.B. die nichtveröffentlichten BFH-Urteile vom 22. Juli 1997 VIII R 45/95, betreffend einen Sachverhalt, in welchem der Verwaltungsvertrag im Dezember 1989 geschlossen wurde, sowie vom 22. Juli 1997 VIII R 75/95, betreffend einen Fall, in dem der letzte Verwaltungsvertrag sogar erst 1990 geschlossen wurde).