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   BFH, 13.05.1980 - VIII R 84/79   

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https://dejure.org/1980,1393
BFH, 13.05.1980 - VIII R 84/79 (https://dejure.org/1980,1393)
BFH, Entscheidung vom 13.05.1980 - VIII R 84/79 (https://dejure.org/1980,1393)
BFH, Entscheidung vom 13. Mai 1980 - VIII R 84/79 (https://dejure.org/1980,1393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 3, § 4 Abs. 4, § 24 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Betriebsausgaben - Gewinnermittlung - Betriebsaufgabe - Schlußbilanz - Ungerechtfertigter Steuervorteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3, § 4 Abs. 4, § 24 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Betriebsausgaben bei fehlender Schlußbilanz zum Aufgabezeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 206
  • DB 1981, 45
  • BStBl II 1980, 692
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.08.1977 - IV R 119/73

    Gewinnermittlung - Einnahmen-Überschußrechnung - Tilgungsleistungen -

    Auszug aus BFH, 13.05.1980 - VIII R 84/79
    Die vom FG aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. August 1977 IV R 119/73 (BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866) übernommenen Grundsätze seien, im Gegensatz zum vorliegenden Streitfall, im Zusammenhang mit dem Übergang vom Betriebsvermögensvergleich zur Überschußrechnung aufgestellt worden.

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866, können auch nach einem Übergang von der Gewinnermittlung nach § 5 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Tilgungsleistungen auf Verbindlichkeiten, die im Rahmen des Vermögensvergleichs durch Ansatz eines Passivpostens hätten berücksichtigt werden müssen, bei späterer Zahlung Betriebsausgaben sein; eine Ausnahme gilt für den Fall, daß vom Ansatz eines Passivpostens bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG unter bewußter Außerachtlassung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung abgesehen wurde, um auf diese Weise einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil zu erlangen.

  • BFH, 28.07.1999 - X R 63/95

    Tilgung betrieblicher Darlehen nach Betriebsaufgabe

    Auch das von den Klägern zur Stützung ihrer Rechtsauffassung herangezogene BFH-Urteil vom 13. Mai 1980 VIII R 84/79 (BFHE 131, 206, BStBl II 1980, 692) befaßt sich unter Hinweis auf die Entscheidung in BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866 nur mit der Frage, ob gezahlte Betriebssteuern nachträgliche Betriebsausgaben sein können, wenn bei der Gewinnermittlung auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eine Schlußbilanz nicht erstellt wurde.
  • FG München, 22.09.2000 - 10 K 3346/97

    Keine Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit bei bewußter

    Da im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eine Schlußbilanz nicht erstellt worden sei, könnten die nachträglichen Aufwendungen nach dem BFH-Urteil vom 13. Juni 1980 VIII R 84/79, BStBl II 1980, 692 als nachträgliche Betriebsausgaben erst im Jahr der Verausgabung berücksichtigt werden.
  • BFH, 24.10.1996 - X B 168/95

    Nichtzulassungebeschwerde wegen Divergenz zwischen dem Finanzgerichtlichenurteil

    Eine derartige Abweichung des angefochtenen Urteils von den BFH-Urteilen vom 4. August 1977 IV R 119/73 (BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866) und vom 13. Mai 1980 VIII R 84/79 (BFHE 131, 206, BStBl II 1980, 692) ist nicht erkennbar.
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