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   BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94   

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BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94 (https://dejure.org/1995,1212)
BFH, Entscheidung vom 25.04.1995 - VIII R 86/94 (https://dejure.org/1995,1212)
BFH, Entscheidung vom 25. April 1995 - VIII R 86/94 (https://dejure.org/1995,1212)
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 09.03.1993 - VI R 60/90

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94
    Der Vortrag ist durch die Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. März 1993 VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644, und vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813, jeweils m. w. N.).

    Werden diese Urkunden dem Gericht nicht als präsente Beweismittel vorgelegt, fehlt es regelmäßig an der erforderlichen Glaubhaftmachung (vgl. z. B. -- für Postausgangsbuch mit Absendevermerk -- BFH in BFH/NV 1987, 720; Urteil vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110; Beschlüsse in BFH/NV 1993, 616, und -- für Eintragung im Fristenkontrollbuch -- in BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681; vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33; in BFH/NV 1994, 644 a. E.; in BFH/NV 1994, 813).

  • BFH, 20.07.1983 - II R 211/81

    Fristwahrender Schriftsatz - Tatsachenvortrag - Versendung eines Schriftsatzes -

    Auszug aus BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94
    Die anwaltliche Versicherung ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles frei zu würdigen (vgl. dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a. a. O., § 294 Rdnr. 6; Zöller/Greger, Zivilprozeßordnung, 19. Aufl., § 294 Rdnr. 5, 6, und -- allgemein zum Nachweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit der die Wiedereinsetzung rechtfertigenden Tatsachen -- BFH- Beschlüsse vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681; vom 27. März 1986 I R 189/85, BFH/NV 1987, 720; vom 27. Oktober 1989 X R 76/88, BFH/NV 1990, 648).

    Werden diese Urkunden dem Gericht nicht als präsente Beweismittel vorgelegt, fehlt es regelmäßig an der erforderlichen Glaubhaftmachung (vgl. z. B. -- für Postausgangsbuch mit Absendevermerk -- BFH in BFH/NV 1987, 720; Urteil vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110; Beschlüsse in BFH/NV 1993, 616, und -- für Eintragung im Fristenkontrollbuch -- in BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681; vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33; in BFH/NV 1994, 644 a. E.; in BFH/NV 1994, 813).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94
    In den übrigen Fällen muß dargelegt werden, weshalb objektive Beweismittel nicht vorgelegt werden können (vgl. dazu u. a. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1976 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332 ff., 339, 340).
  • BFH, 13.10.1993 - X R 112/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Klagefrist -

    Auszug aus BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94
    Wird geltend gemacht, daß ein fristwahrendes Schriftstück bei der Postbeförderung verlorengegangen sei, dann gehört zu den in Betracht kommenden objektiven Beweismitteln insbesondere die Eintragung einer Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung des fristwahrenden Schriftstücks in einem Postausgangsbuch und die Löschung der Frist auf der Grundlage der Eintragung im Postausgangsbuch (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328).
  • BFH, 27.10.1989 - VI B 163/89

    Vorlage einer ordnungsgemäßen Prozessvollmacht für das Verfahren vor dem

    Auszug aus BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94
    Die anwaltliche Versicherung ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles frei zu würdigen (vgl. dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a. a. O., § 294 Rdnr. 6; Zöller/Greger, Zivilprozeßordnung, 19. Aufl., § 294 Rdnr. 5, 6, und -- allgemein zum Nachweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit der die Wiedereinsetzung rechtfertigenden Tatsachen -- BFH- Beschlüsse vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681; vom 27. März 1986 I R 189/85, BFH/NV 1987, 720; vom 27. Oktober 1989 X R 76/88, BFH/NV 1990, 648).
  • BFH, 25.04.1988 - X R 90/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund verspäteter Einlegung der Revision

    Auszug aus BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94
    Werden diese Urkunden dem Gericht nicht als präsente Beweismittel vorgelegt, fehlt es regelmäßig an der erforderlichen Glaubhaftmachung (vgl. z. B. -- für Postausgangsbuch mit Absendevermerk -- BFH in BFH/NV 1987, 720; Urteil vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110; Beschlüsse in BFH/NV 1993, 616, und -- für Eintragung im Fristenkontrollbuch -- in BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681; vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33; in BFH/NV 1994, 644 a. E.; in BFH/NV 1994, 813).
  • BFH, 07.12.1988 - X R 80/87

    Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch -

    Auszug aus BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94
    Wird geltend gemacht, daß ein fristwahrendes Schriftstück bei der Postbeförderung verlorengegangen sei, dann gehört zu den in Betracht kommenden objektiven Beweismitteln insbesondere die Eintragung einer Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung des fristwahrenden Schriftstücks in einem Postausgangsbuch und die Löschung der Frist auf der Grundlage der Eintragung im Postausgangsbuch (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328).
  • BFH, 06.11.1986 - V R 128/78

    Zulässigkeit einer Revision ohne ordnungsgemäße Begründung

  • BFH, 26.11.1986 - IX R 64/86

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldloser

  • BFH, 27.10.1989 - X R 76/88
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2019 - 3 K 1391/17

    Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen bei möglicher Steuerhinterziehung in einem

    Dabei reicht die anwaltliche Versicherung allein auch dann nicht aus, wenn der Bevollmächtigte - wie im Streitfall - darlegt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. November 2003 V R 3/03, BFH/NV 2004, 524; in BFH/NV 2002, 533; vom 10. Dezember 2010 V R 60/09, BFH/NV 2011, 617; vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).

    Als solche kommen insbesondere die Eintragung der Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung in einem Postausgangsbuch und die Löschung der Frist auf der Grundlage der Eintragung im Postausgangsbuch in Betracht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 1002; in BFH/NV 2002, 533).

  • BFH, 13.12.2001 - X R 42/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Postausgangsbuch unter Einsatz eines PC

    Soll die rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstücks zur Post nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, reicht die anwaltliche Versicherung allein hierfür auch dann nicht aus, wenn der Bevollmächtigte darlegt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002, m.w.N.).

    Die nach ständiger Rechtsprechung des BFH zusätzlich erforderlichen objektiven Beweismittel --vor allem die Eintragung der Frist im Fristenkontrollbuch und deren Löschung aufgrund der Eintragung im Postausgangsbuch-- müssen im Zeitpunkt der Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag präsent sein (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 1002, m.w.N.; vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546).

  • BFH, 25.05.2011 - VIII R 25/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstückes

    Soll die rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstücks zur Post nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, reicht die anwaltliche Versicherung allein hierfür auch dann nicht aus, wenn der Bevollmächtigte darlegt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. November 2003 V R 3/03, BFH/NV 2004, 524; in BFH/NV 2002, 533; vom 10. Dezember 2010 V R 60/09, BFH/NV 2011, 617; vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).

    Als solche kommen insbesondere die Eintragung der Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung in einem Postausgangsbuch und die Löschung der Frist auf der Grundlage der Eintragung im Postausgangsbuch als objektive Beweismittel in Betracht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 1002; in BFH/NV 2002, 533).

  • BFH, 09.02.2005 - X R 11/04

    NZB: Versäumung der Revisionsbegründungsfrist, Wiedereinsetzung

    Dazu ist sowohl die Abgabe detaillierter eidesstattlicher Versicherungen der mit der Anfertigung und Absendung des Schriftsatzes unmittelbar befassten Personen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 1242, unter 1.) als auch die Vorlage von Auszügen aus dem Fristenkontrollbuch und dem Postausgangsbuch erforderlich (BFH-Beschluss vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).

    Denn einen Auszug aus dieser Tätigkeitsliste konnte der Prozessbevollmächtigte der Kläger dem Senat nicht vorlegen, obwohl die Vorlage derartiger vorhandener objektiver Mittel der Glaubhaftmachung nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht durch die Abgabe persönlicher Erklärungen oder Versicherungen ersetzt werden kann (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 1002; vom 12. November 1996 III R 13/96, BFH/NV 1997, 420, unter III., und vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674).

  • BFH, 18.02.2004 - I R 78/03

    Wiedereinsetzung - verlorengegangener Schriftsatz

    Wird ein Wiedereinsetzungsantrag mit der fristgerechten Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks begründet, ist die rechtzeitige Aufgabe zur Post durch die Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen, die mit hinreichender Sicherheit den Schluss auf die Richtigkeit des zur Entschuldigung Vorgetragenen zulassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546; vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).

    Dies gilt auch dann, wenn der Bevollmächtigte geltend macht, er selbst habe das Schriftstück zur Post gegeben (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 546; in BFH/NV 1995, 1002).

  • BFH, 04.11.1999 - X B 81/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung

    Die anwaltliche Versicherung allein reicht hierfür auch dann nicht aus, wenn der Bevollmächtigte darlegt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (vgl. BFH-Beschluß vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002, m.w.N.).

    Die nach ständiger Rechtsprechung des BFH zusätzlich erforderlichen objektiven Beweismittel --vor allem die Eintragung der Frist im Fristenkontrollbuch und deren Löschung aufgrund der Eintragung im Postausgangsbuch-- müssen im Zeitpunkt der Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag präsent sein (vgl. BFH in BFH/NV 1995, 1002, m.w.N.; Beschluß vom 31. Januar 1996 VIII B 102- 103/94, nicht veröffentlicht).

  • BFH, 24.02.2000 - VII B 132/99

    Geschäftsführer - Gesamtvollstreckung - Haftung - Wiedereinsetzung -

    Würden diese Urkunden der Behörde bzw. dem Gericht nicht als präsente Beweismittel vorgelegt, fehle es regelmäßig an der erforderlichen Glaubhaftmachung (Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, Beschluss vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).

    Denn zu den in Betracht kommenden objektiven präsenten Beweismitteln gehört bei Angehörigen der rechtsberatenden Berufe insbesondere die Eintragung der Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung fristwahrender Schriftstücke in einem Postausgangsbuch und das Löschen einer Frist auf der Grundlage der Ausgangseintragung im Postausgangsbuch (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, und BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 1002, sowie in BFH/NV 1999, 512).

  • BFH, 23.10.2002 - IX R 24/01

    Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch - fehlende Eintragung

    Wird dieses nicht vorgelegt, fehlt es regelmäßig an der erforderlichen Glaubhaftmachung (u.a. BFH-Urteile vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533; vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002, m.w.N.).

    Eine anwaltliche Versicherung allein reicht für die Glaubhaftmachung selbst dann nicht aus, wenn der Bevollmächtigte darlegt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 546; in BFH/NV 1995, 1002).

  • BFH, 07.10.2004 - VII B 46/04

    Haftung eines GbR-Mitgesellschafters

    Das gilt insbesondere dann, wenn --wie hier-- Mittel der Glaubhaftmachung an sich zur Verfügung stünden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002, und vom 25. November 1996 III R 8/96, BFH/NV 1997, 366).
  • BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98

    Haftung - Nachweis der Prozeßvollmacht - Fristverlängerung ufgrund Erkrankung -

    Dies genügt indes zumindest dann nicht zur Glaubhaftmachung, wenn weitere Mittel der Glaubhaftmachung zur Verfügung stehen (BFH-Beschlüsse vom 25. November 1996 III R 8/96, BFH/NV 1997, 366, und vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).

    Selbst wenn aber unterstellt wird, daß solche Mittel der Glaubhaftmachung dem Prozeßbevollmächtigten nicht zur Verfügung standen --z.B. weil er allein lebt und einen Arzt wegen seiner nur kurzen und möglicherweise nicht schwerwiegenden Erkrankung nicht aufgesucht hat und weil eine allemal zur Verfügung stehende eidesstattliche Versicherung der Büromitarbeiterin über die krankheitsbedingte Verhinderung keinen Beweiswert hätte haben können--, könnte dem Kläger Wiedereinsetzung nicht gewährt werden, weil in diesem Falle jedenfalls hätte dargelegt werden müssen, daß und aus welchen Gründen solche Beweismittel nicht vorgelegt werden können (BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 1002; vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1976 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332, 339).

  • BFH, 09.04.1998 - VIII R 35/96

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Nichtursächlichkeit eines Mangels

  • BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20

    Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer angeblich auf dem Postweg

  • BFH, 03.08.2005 - IX B 26/05

    Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch

  • BFH, 25.11.1996 - III R 8/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Revisionsschrift

  • BFH, 12.11.1996 - III R 13/96

    Darlegung von fehlendem Veschulden für die Versäumung einer Frist für die

  • BFH, 22.09.2005 - V B 137/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung

  • BFH, 05.11.1998 - I R 90/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristenkontrollbuch und Ausgangskontrolle

  • BFH, 15.07.2008 - I B 12/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; rechtliches Gehör

  • BFH, 10.10.2003 - VI B 95/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Glaubhaftmachung

  • BFH, 15.10.1998 - IV B 5/98

    Rechtzeitigkeit eines Anspruchs; Feststellungslast

  • BFH, 06.11.2006 - VII B 188/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 10.08.2004 - I B 40/04

    Glaubhaftmachung der Tatsachen zur Begr. eines Antrags auf Wiedereinsetzung

  • BFH, 22.01.2002 - I B 4/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel

  • BFH, 31.07.2003 - IX B 51/03

    Keine Wiedereinsetzung bei nicht rechtzeitiger Stellung eines Antrags auf

  • BFH, 09.11.2000 - I B 108/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

  • BFH, 22.09.2005 - V B 138/04

    Versäumnis der Beschwerdebegründungsfrist

  • BFH, 14.02.2002 - VII B 112/01

    Wiedereinsetzung; Glaubhaftmachung; Absendung von Schriftsätzen

  • BFH, 19.06.2000 - I B 85/99

    Begründungsanforderungen - Spenden - Entgelt für Getränke

  • FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater;

  • BFH, 19.07.2000 - I S 4/00

    Herausgabe einer Verbandszeitschrift - Gewinnerzielung - Unentgeltliche

  • FG Köln, 10.12.1998 - 5 K 3669/95

    Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

  • FG Hamburg, 29.06.2001 - VI 95/00

    Verspäteter Einspruch

  • FG Hamburg, 13.09.1999 - I 625/98

    Erforderlichkeit einer Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftstücken;

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