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   BFH, 05.10.1976 - VIII R 87/72   

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https://dejure.org/1976,1183
BFH, 05.10.1976 - VIII R 87/72 (https://dejure.org/1976,1183)
BFH, Entscheidung vom 05.10.1976 - VIII R 87/72 (https://dejure.org/1976,1183)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 1976 - VIII R 87/72 (https://dejure.org/1976,1183)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Inhaber eines Gesamtbetriebes - Verpachtung eines Teilbetriebes - Verlagsrecht - Vermietung der wesentlichen Grundlagen - Führung des Verlages - Lebensfähiger Teilbetrieb - Wertverhältnis der Wirtschaftsgüter zueinander

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 263
  • DB 1977, 335
  • BStBl II 1977, 45
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 05.10.1976 - VIII R 87/72
    Das FG hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S (BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) unterlägen die Erträge aus der Verpachtung eines Teilbetriebes nicht der Gewerbesteuer.

    Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH GrS 1/63 S der Pachtzins aus der Verpachtung eines Betriebes nicht der Gewerbesteuer unterliegt.

  • BFH, 07.10.1970 - I R 1/68

    Veräußerung eines Teilbetriebes - Berücksichtigung eines Geschäftswerts -

    Auszug aus BFH, 05.10.1976 - VIII R 87/72
    Allerdings hat der BFH entschieden, daß ein Teilbetrieb dann nicht übertragen wird, wenn seine wesentlichen Grundlagen beim Veräußerer verbleiben (vgl. Urteil des BFH vom 7. Oktober 1970 I R 1/68, BFHE 100, 245, BStBl II 1971, 69).
  • BFH, 19.02.1976 - IV R 179/72

    Lebendes Inventar - Totes Inventar - Landwirtscahftlicher Betrieb -

    Auszug aus BFH, 05.10.1976 - VIII R 87/72
    Auch die Definition des Teilbetriebes, die das FG entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BFH (zuletzt im Urteil des BFH vom 19. Februar 1976 IV R 179/72, BFHE 118, 323, BStBl II 1976, 415) gegeben hat, ist nicht zu beanstanden.
  • BFH, 16.12.1998 - I R 74/98

    Gewerbliche Hinzurechnung von Pachtzinsen

    Das FG ist zutreffend von der Verpachtung eines Betriebs im ganzen ausgegangen, weil die Klägerin die wesentlichen Betriebsgrundlagen des Bauunternehmens ihres Gesellschafter-Geschäftsführers gepachtet hat (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 1976 VIII R 87/72, BFHE 120, 263, BStBl II 1977, 45).
  • FG Düsseldorf, 27.08.1996 - 6 K 4700/93

    Anrechnung von Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung nicht im Grundbesitz des

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  • BFH, 24.04.1991 - I R 10/89

    Gepachtetes Anlagevermögen ist bei Bauausführungen dem Gemeindebezirk der

    Zutreffend ist das FG von einer Vermietung oder Verpachtung eines Betriebs im ganzen ausgegangen, weil die Klägerin die wesentlichen Betriebsgrundlagen des Bauunternehmens ihres Gesellschafter-Geschäftsführers X pachtete (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Oktober 1976 VIII R 87/72, BFHE 120, 263, BStBl II 1977, 45).
  • BFH, 03.12.1985 - VII R 186/83

    Voraussetzung für das Bestehen eines Teilbetriebes bei der Übertragung von

    Lebensfähig ist ein Teil des Gesamtbetriebs, wenn von ihm seiner Struktur nach eine eigenständige betriebliche Tätigkeit ausgeübt wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Oktober 1976 VIII R 87/72, BFHE 120, 263, BStBl II 1977, 45, und vom 19. Februar 1976 IV R 179/72, BFHE 118, 323, BStBl II 1976, 415, mit Hinweisen).
  • BFH, 19.11.1985 - VII R 189/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines übereignungsfähigen Teilbetriebes

    Lebensfähig ist ein Teil des Gesamtbetriebes, wenn von ihm seiner Struktur nach eine eigenständige betriebliche Tätigkeit ausgeübt wird (vgl. Urteile des BFH vom 5. Oktober 1976 VIII R 87/72, BFHE 120, 263, BStBl II 1977, 45, und vom 19. Februar 1976 IV R 179/72, BFHE 118, 323, BStBl II 1976, 415 mit Hinweisen).
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