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   BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01   

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BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01 (https://dejure.org/2002,1302)
BFH, Entscheidung vom 14.05.2002 - VIII R 88/01 (https://dejure.org/2002,1302)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - VIII R 88/01 (https://dejure.org/2002,1302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Einkommensteuer - Landratsamt - Sozialhilfe - Familienkasse - Arbeitsamt - Erstattungsanspruch

  • Judicialis

    SGB X § 86; ; SGB X § ... 103; ; SGB X § 104; ; SGB X § 105; ; SGB X § 106; ; SGB X § 107; ; SGB X § 108; ; SGB X § 109; ; SGB X § 111; ; SGB X § 112; ; SGB X § 113; ; SGB X §§ 102 ff.; ; SGB X § 104 Abs. 1; ; SGB X § 104 Abs. 2; ; FGO § 40 Abs. 1; ; BSHG § 2 Abs. 1; ; EStG § 32; ; EStG §§ 62 ff.; ; EStG § 31 Satz 1; ; EStG § 31 Satz 2; ; EStG § 31 Satz 3; ; EStG § 74 Abs. 2; ; EStG § 74 Abs. 5; ; AO 1977 § 37 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 74 Abs 3, SGB X § 104 Abs 1 S 1, SGB X § 104 Abs 2
    Erstattungsanspruch; Kindergeld; Sozialleistungsträger

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R

    Erstattungsanspruch - Kostenbeitrag - Sozialleistungsträger - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01
    So könne er nicht nur einwenden, dass über den Sozialleistungsanspruch bereits rechtskräftig ablehnend entschieden worden sei (BSG-Urteil in BSGE 58, 119), sondern auch geltend machen, dass eine Leistung bestandskräftig abgelehnt worden sei (BSG-Urteil vom 12. Mai 1999 B 7 AL 74/98 R, BSGE 84, 80) oder erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zu gewähren sei (BSG-Urteil vom 1. September 1999 B 13 RJ 49/98 R, SozR 3-1300 § 86 SGB X Nr. 3).

    Die Leistungspflicht des auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträgers sei grundsätzlich durch die gegenüber dem Leistungsempfänger ergangenen Bescheide begrenzt; als Rechtsgrund für dieses "Akzeptierenmüssen" der ablehnenden Leistungsbescheide sei das im geltenden Recht vorgesehene gegliederte und auf dem Prinzip der Aufgabenteilung beruhende Sozialleistungssystem und letztlich die auf diesem System beruhende Verpflichtung der Sozialleistungsträger zur engen Zusammenarbeit gemäß § 86 SGB X anzusehen (BSG-Urteil in BSGE 84, 80).

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BSG der die Erstattung begehrende Leistungsträger ausnahmsweise dann nicht verpflichtet, die bindende Versagung der Leistung durch den anderen Leistungsträger zu respektieren, wenn sich diese Entscheidung als offensichtlich fehlerhaft erweist und ihm zum Nachteil gereicht (vgl. BSG-Urteile in BSGE 57, 146; vom 25. Januar 1994 7 RAr 42/93, BSGE 74, 36; in BSGE 84, 80).

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 22. Mai 1985 1 RA 33/84, BSGE 58, 119) bedeute das jedoch nicht, dass der Leistungsbescheid des vorrangigen Leistungsträgers unbeachtlich sei, wenn der nachrangige Leistungsträger gegen ihn Einspruch eingelegt habe und ihm gegenüber die Einspruchsentscheidung ergangen sei.

    Deshalb führe die (formale) Selbständigkeit der Erstattungsansprüche nicht dazu, dass der Leistungsbescheid des vorrangig leistungspflichtigen Trägers für die Erstattung unbeachtlich wäre; vielmehr bestehe eine wechselseitige Abhängigkeit und Verknüpfung hinsichtlich Grund und Höhe mit der Folge, dass der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger grundsätzlich diejenigen Einwendungen, die ihm gegenüber dem Leistungsberechtigten zustünden, auch gegenüber dem Erstattungsanspruch erheben könne (vgl. BSG-Urteile vom 13. September 1984 4 RJ 37/83, BSGE 57, 146; in BSGE 58, 119; s. aber auch noch das BSG-Urteil vom 27. August 1987 2 RU 49/86, BSGE 62, 118; vgl. zu dieser Problematik ausführlich Kater in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 103 SGB X Rdnr. 44 ff. und § 104 SGB X Rdnr. 38).

    So könne er nicht nur einwenden, dass über den Sozialleistungsanspruch bereits rechtskräftig ablehnend entschieden worden sei (BSG-Urteil in BSGE 58, 119), sondern auch geltend machen, dass eine Leistung bestandskräftig abgelehnt worden sei (BSG-Urteil vom 12. Mai 1999 B 7 AL 74/98 R, BSGE 84, 80) oder erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zu gewähren sei (BSG-Urteil vom 1. September 1999 B 13 RJ 49/98 R, SozR 3-1300 § 86 SGB X Nr. 3).

  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Auszug aus BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01
    Deshalb führe die (formale) Selbständigkeit der Erstattungsansprüche nicht dazu, dass der Leistungsbescheid des vorrangig leistungspflichtigen Trägers für die Erstattung unbeachtlich wäre; vielmehr bestehe eine wechselseitige Abhängigkeit und Verknüpfung hinsichtlich Grund und Höhe mit der Folge, dass der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger grundsätzlich diejenigen Einwendungen, die ihm gegenüber dem Leistungsberechtigten zustünden, auch gegenüber dem Erstattungsanspruch erheben könne (vgl. BSG-Urteile vom 13. September 1984 4 RJ 37/83, BSGE 57, 146; in BSGE 58, 119; s. aber auch noch das BSG-Urteil vom 27. August 1987 2 RU 49/86, BSGE 62, 118; vgl. zu dieser Problematik ausführlich Kater in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 103 SGB X Rdnr. 44 ff. und § 104 SGB X Rdnr. 38).

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BSG der die Erstattung begehrende Leistungsträger ausnahmsweise dann nicht verpflichtet, die bindende Versagung der Leistung durch den anderen Leistungsträger zu respektieren, wenn sich diese Entscheidung als offensichtlich fehlerhaft erweist und ihm zum Nachteil gereicht (vgl. BSG-Urteile in BSGE 57, 146; vom 25. Januar 1994 7 RAr 42/93, BSGE 74, 36; in BSGE 84, 80).

  • BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 91/82

    Mitwirkung bei einer Rehabilitationsmaßnahme - Zuständigkeit des

    Auszug aus BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01
    Die Erstattungsansprüche nach den §§ 102 bis 105 SGB X sind als eigenständige Ansprüche normiert, die selbständig neben einem Anspruch des Berechtigten gegen den zur Erstattung herangezogenen Leistungsträger entstehen und (nur) von der Erfüllung der in §§ 102 ff. SGB X geregelten Tatbestandsvoraussetzungen abhängig sind (vgl. BSG-Urteile vom 1. Dezember 1983 4 RJ 91/82, BSGE 56, 69; vom 23. Juni 1993 9/9a RV 35/91, SozR 3-1300 § 112 SGB X Nr. 2; vom 28. April 1999 B 9 V 8/98 R, BSGE 84, 61).
  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84

    Erstattung von Krankengeld unter den Leistungsträgern von Sozialleistungen -

    Auszug aus BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01
    Bei der Klage, mit der der nachrangige Leistungsträger seinen (vermeintlichen) Erstattungsanspruch gemäß § 104 SGB X geltend macht, handelt es sich um eine ohne Vorverfahren zulässige allgemeine Leistungsklage i.S. des § 40 Abs. 1 FGO, da zwischen den Leistungsträgern kein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht, das zu einer Entscheidung durch Verwaltungsakt berechtigen würde (vgl. BSG-Urteile vom 25. Juli 1985 7 RAr 74/84, SozR 4100 § 105b AFG Nr. 4; vom 22. Januar 1998 B 14/10 KG 24/96 R, NVwZ-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1998, 566).
  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 49/86

    Verletztengeld aufgrund der Wiedererkrankung - Anspruch auf Übergangsgeld während

    Auszug aus BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01
    Deshalb führe die (formale) Selbständigkeit der Erstattungsansprüche nicht dazu, dass der Leistungsbescheid des vorrangig leistungspflichtigen Trägers für die Erstattung unbeachtlich wäre; vielmehr bestehe eine wechselseitige Abhängigkeit und Verknüpfung hinsichtlich Grund und Höhe mit der Folge, dass der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger grundsätzlich diejenigen Einwendungen, die ihm gegenüber dem Leistungsberechtigten zustünden, auch gegenüber dem Erstattungsanspruch erheben könne (vgl. BSG-Urteile vom 13. September 1984 4 RJ 37/83, BSGE 57, 146; in BSGE 58, 119; s. aber auch noch das BSG-Urteil vom 27. August 1987 2 RU 49/86, BSGE 62, 118; vgl. zu dieser Problematik ausführlich Kater in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 103 SGB X Rdnr. 44 ff. und § 104 SGB X Rdnr. 38).
  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Festsetzung des Rentenbeginnes Erstattungsanspruch der

    Auszug aus BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01
    So könne er nicht nur einwenden, dass über den Sozialleistungsanspruch bereits rechtskräftig ablehnend entschieden worden sei (BSG-Urteil in BSGE 58, 119), sondern auch geltend machen, dass eine Leistung bestandskräftig abgelehnt worden sei (BSG-Urteil vom 12. Mai 1999 B 7 AL 74/98 R, BSGE 84, 80) oder erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zu gewähren sei (BSG-Urteil vom 1. September 1999 B 13 RJ 49/98 R, SozR 3-1300 § 86 SGB X Nr. 3).
  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 8/98 R

    Kriegsopferversorgung - Kriegsopferfürsorge - Erstattungsanspruch -

    Auszug aus BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01
    Die Erstattungsansprüche nach den §§ 102 bis 105 SGB X sind als eigenständige Ansprüche normiert, die selbständig neben einem Anspruch des Berechtigten gegen den zur Erstattung herangezogenen Leistungsträger entstehen und (nur) von der Erfüllung der in §§ 102 ff. SGB X geregelten Tatbestandsvoraussetzungen abhängig sind (vgl. BSG-Urteile vom 1. Dezember 1983 4 RJ 91/82, BSGE 56, 69; vom 23. Juni 1993 9/9a RV 35/91, SozR 3-1300 § 112 SGB X Nr. 2; vom 28. April 1999 B 9 V 8/98 R, BSGE 84, 61).
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01
    Der Teil des Kindergeldes gemäß §§ 62 ff. EStG, der der Förderung der Familie dient, stellt zwar keine Sozialleistung im formellen Sinne, sondern eine einkommensteuerliche Förderung der Familie durch eine Sozialzwecknorm dar (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01
    Für das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ist in der Rechtsprechung des BSG und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) anerkannt, dass es sich um eine gegenüber der Hilfe zum Lebensunterhalt vorrangige Sozialleistung i.S. des § 104 SGB X handelt; das Kindergeld sei eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt zweckidentische Leistung und damit anrechenbares Einkommen i.S. von §§ 76, 77 BSHG, das anspruchsmindernd auf die Sozialhilfe anzurechnen sei (vgl. BVerwG-Urteil vom 25. November 1993 5 C 8.90, BVerwGE 94, 326, m.w.N.; BSG-Urteil vom 28. August 1997 14/10 Rkg 11/96, SozR 3-1300 § 104 SGB X Nr. 12, m.w.N.).
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 42/93

    Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Fahrkostenzuschuß -

  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 11/96

    Erstattungsansprüche nach § 103 SGB X und § 104 SGB X , Anwendung bei der

  • FG Düsseldorf, 21.08.2001 - 10 K 5611/98

    Entscheidung über Umfang des Kindergeldanspruchs; Eröffnung des Rechtswegs zu

  • FG Hessen, 27.03.2014 - 3 K 12/11

    Bestandskraft; Erstattungsverfahren; Leistungsklage; Vorläufiges Europäisches

    Das folge u.a. aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.05.2002 VIII R 88/01.

    Die Erstattungsansprüche nach den §§ 102 bis 105 SGB X sind als eigenständige Ansprüche normiert, die selbständig neben einem Anspruch des Berechtigten gegen den zur Erstattung herangezogenen Leistungsträger entstehen und von der Erfüllung der in §§ 102 ff. SGB X geregelten Tatbestandsvoraussetzungen abhängig sind (vgl. BFH-Urteil vom 14.05.2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156).

    Ist das Festsetzungsverfahren für den (materiell) Kindergeldberechtigten bestandskräftig abgeschlossen, muss ein nach § 67 Satz 2 EStG Antragsberechtigter sich die Bestandskraft des dieses Festsetzungsverfahren abschließenden Bescheids entgegenhalten lassen (ständige Rspr. des BFH unter Fortführung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), Urteil vom 26.11.2009 III R 67/07, BStBl II 2010, 476) und zwar auch im Erstattungsverfahren (BFH-Urteil vom 14.05.2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156).

    Deshalb führt die (formale) Selbständigkeit der Erstattungsansprüche nicht dazu, dass der Leistungsbescheid des vorrangig leistungspflichtigen Trägers für die Erstattung unbeachtlich wäre; vielmehr besteht eine wechselseitige Abhängigkeit und Verknüpfung hinsichtlich Grund und Höhe mit der Folge, dass der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger grundsätzlich diejenigen Einwendungen, die ihm gegenüber dem Leistungsberechtigten zustehen, auch gegenüber dem Erstattungsanspruch erheben kann (vgl. BFH-Urteil vom 14.05.2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG).

    Die Leistungspflicht des auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträgers ist grundsätzlich durch die gegenüber dem Leistungsempfänger ergangenen Bescheide begrenzt; als Rechtsgrund für dieses "Akzeptierenmüssen" der ablehnenden Leistungsbescheide ist das im geltenden Recht vorgesehene gegliederte und auf dem Prinzip der Aufgabenteilung beruhende Sozialleistungssystem und letztlich die auf diesem System beruhende Verpflichtung der Sozialleistungsträger zur engen Zusammenarbeit gemäß § 86 SGB X anzusehen (BFH-Urteil vom 14.05.2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156).

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BFH, der insoweit der Rechtsprechung des BSG folgt, der die Erstattung begehrende Leistungsträger ausnahmsweise dann nicht verpflichtet, die bindende Versagung der Leistung durch den anderen Leistungsträger zu respektieren, wenn sich diese Entscheidung als offensichtlich fehlerhaft erweist und ihm zum Nachteil gereicht (BFH-Urteil vom 14.05.2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156).

  • BFH, 19.04.2012 - III R 85/09

    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von

    Auf die insoweit ergangenen Entscheidungen des BFH zur Sozialhilfe (vgl. Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156) und zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (vgl. Urteil vom 7. Dezember 2004 VIII R 57/04, BFH/NV 2005, 862) wird verwiesen.
  • BFH, 07.04.2011 - III R 88/09

    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die

    Bei der Klage, mit der der nachrangig verpflichtete Leistungsträger einen Erstattungsanspruch gemäß § 104 SGB X geltend macht, handelt es sich um eine ohne Vorverfahren zulässige allgemeine Leistungsklage i.S. des § 40 Abs. 1 FGO, da zwischen den Leistungsträgern kein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht, das zu einer Entscheidung durch Verwaltungsakt berechtigen würde (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156).

    b) Die Familienkasse kann auch nichts daraus für sich herleiten, dass ihre Leistungspflicht grundsätzlich durch die gegenüber dem(r) Kindergeldberechtigten ergangenen Bescheide begrenzt ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1156).

    Insoweit ist das Kindergeld wie die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern, so dass es sich in den Fällen, in denen das Kindergeld dem Einkommen des Hilfeempfängers zuzuordnen ist, um eine mit den Leistungen zum Lebensunterhalt gleichartige und auch vorrangige Leistung handelt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1156).

  • BFH, 17.04.2008 - III R 33/05

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

    c) Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG, soweit es der Familienförderung dient, wie die HLU dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 21. Juni 2001 5 C 7/00, BVerwGE 114, 339, und vom 28. April 2005 5 C 28/04, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 2873; des BSG vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476, und des Bundesfinanzhofs vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156), so dass es sich in den Fällen, in denen das Kindergeld dem Einkommen des Hilfeempfängers zuzuordnen ist, um eine mit der HLU gleichartige und auch vorrangige Leistung handelt.
  • FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 1891/10

    Kein Zugriff von Kommunen auf Kindergeld für behinderte Kinder ?!

    Zunächst ist zu beachten, dass das Kindergeld auch soweit es nach § 31 Satz 2 EStG der Förderung der Familie dient, keine Sozialleistung im formellen Sinn ist, sondern eine einkommensteuerrechtliche Förderung der Familie durch eine Sozialzwecknorm darstellt (BFH-Urteile vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279, und vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156; BFH-Beschluss vom 31. Januar 2007 III B 167/06, BFH/NV 2007, 865), so dass eine Übertragung sozialhilferechtlicher Maßstäbe auf das Kindergeldrecht nicht unbesehen der Besonderheiten der steuergesetzlichen Regelungen erfolgen kann.
  • BFH, 22.11.2012 - III R 24/11

    Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers beim Bezug von Leistungen nach dem

    a) Das nach den §§ 62 ff. EStG zu gewährende Kindergeld ist, soweit es der Familienförderung dient, ebenso dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu bestreiten, wie dies bei den vom Sozialleistungsträger erbrachten oder zu erbringenden Leistungen zum Lebensunterhalt der Fall ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156; Senatsurteile in BFH/NV 2008, 1833, sowie in BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919, jeweils zur Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz; Senatsurteil in BFH/NV 2012, 1874, auch zu Leistungen nach dem SGB II).
  • FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03

    Zulässigkeit der Klage eines Sozialleistungsträgers bei fehlender Hinzuziehung

    Der Kläger müsse die Bestandskraft der Ablehnungsentscheidung gegen sich gelten lassen (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14.05.2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156).

    Die Erstattungsansprüche nach den §§ 102 bis 105 SGB X sind als eigenständige Ansprüche normiert, die selbständig neben einem Anspruch des Berechtigten gegen den zur Erstattung herangezogenen Leistungsträger entstehen und von der Erfüllung der in §§ 102 ff. SGB X geregelten Tatbestandsvoraussetzungen abhängig sind (vgl. BFH-Urteil vom 14.05.2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156).

    Die Familienkasse kann sich auch nicht mit Erfolg auf das BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1156 berufen.

  • BFH, 28.04.2009 - III B 36/08

    Keine Anwendung des SGB X auf Kindergeldverfahren nach dem EStG - Kindergeld als

  • BFH, 02.06.2022 - III R 9/21

    Erlöschen der Kindergeldansprüche infolge von Sozialleistungen und

  • FG Münster, 18.02.2010 - 6 K 390/08

    Erstattungsanspruch bei nachträglich festgesetztem Kindergeld

  • FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/06

    Kindergeldberechtigung von Asylbewerbern, die in Gemeinschaftsunterkünften

  • BFH, 26.01.2006 - III R 89/03

    Klage der Familienkasse gegen den Sozialleistungsträger auf Rückerstattung von

  • BFH, 26.11.2003 - VIII R 32/02

    Sozialhilfe als Bezug eines behinderten Kindes

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2002 - 4 K 1903/01

    Erstattungsanspruch der Jugendhilfe gegenüber Familienkasse

  • FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 2057/10

    Kindergeld für Kommunen? - Berücksichtigung von behinderungsbedingten eigenen

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2018 - 6 K 2194/17

    Rückforderung von Kindergeld bei Doppelzahlungen: Kenntnis des vorrangig

  • BFH, 19.05.2004 - III R 55/03

    Stl. Entlastung durch Zahlung von Kindergeld

  • FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 12 K 326/09

    Verrechnung von rückwirkend festgesetztem Kindergeld mit von Sozialhilfeträgern

  • BFH, 17.07.2008 - III R 87/06

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von rückwirkend festgesetztem

  • BFH, 31.01.2007 - III B 167/06

    Kindergeld; grundsätzliche Bedeutung

  • LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 252/07

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattungsanspruch der Krankenversicherung

  • BFH, 09.02.2004 - VIII R 21/03

    Abzweigung - notwendige Beiladung des Kindergeldberechtigten

  • FG Köln, 17.09.2020 - 10 K 308/19

    Verrechnung von Kindergeld mit Sozialhilfe setzt Konkretisierung des

  • FG Hessen, 09.11.2009 - 13 K 1931/06

    Einwendungen der Kindergeldkasse gegen Erstattungsansprüche anderer nachrangig

  • LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 311/07

    Unfallversicherung - Krankenversicherung - Erstattungsanspruch -

  • FG Münster, 01.07.2004 - 6 K 2517/03

    Kindergeldanspruch aufenthaltsrechtlich lediglich geduldeter Ausländer ohne

  • BFH, 19.06.2008 - III R 89/07

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

  • FG Niedersachsen, 16.10.2007 - 15 K 647/04

    Steuerrechtlicher Erstattungsanspruch einer Familienkasse als nachrangiger

  • LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07

    Erstattungsanspruch des unzuständigen gegenüber dem zuständigen Leistungsträger

  • FG Münster, 14.03.2006 - 15 K 4885/02

    Auszahlung an nicht unterhaltspflichtigen Vater

  • FG Niedersachsen, 15.07.2004 - 6 K 142/02

    Erlöschen des Kindergeldanspruchs durch Erfüllung des Erstattungsanspruchs des

  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 3 K 1614/17

    Kein Kindergeldanspruch für subsidiär Schutzberechtigte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 12 A 2094/05

    Erstattung der Kosten für einer jungen Volljährigen geleistete Sozialhilfe;

  • FG Köln, 24.03.2011 - 15 K 1055/09

    Bestehender Kindergeldanspruch bei fehlendem Erstattungsanspruch der

  • FG Baden-Württemberg, 28.05.2020 - 13 K 2747/17

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten

  • FG München, 11.09.2007 - 12 K 1275/05

    Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Erstattung von ausgezahlten Kindergeld;

  • FG München, 28.01.2003 - 12 K 2112/02

    Voraussetzung für die Abzweigung von Kindergeld

  • FG Hessen, 17.06.2019 - 5 K 140/16

    Erlöschen des Anspruch aus Kindergeld wegen wegen Leistungen nach dem SGB II

  • BFH, 06.10.2004 - VIII B 179/04

    Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers gem. § 74 Abs. 2 EStG i. V. mit §

  • FG München, 13.11.2003 - 12 K 3585/02

    Abzweigung des vollen Kindergeldes an den Sozialhilfeträger bei Heimunterbringung

  • FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 900/01

    Anspruch des Sozialleistungsträgers bei Heimunterbringung des schwerbehinderten

  • FG Hessen, 16.04.2021 - 2 K 302/18

    Erstattungsanspruch eines nachrangigen Leistungsträgers gegenüber der

  • FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 183/01

    Anspruch des Sozialleistungsträgers bei Heimunterbringung des schwerbehinderten

  • FG Hessen, 07.09.2006 - 13 K 3592/04

    Sozialhilfe als gegenüber dem Kindergeldanspruch nachrangige Leistung -

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.05.2012 - 4 K 925/11

    Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 EStG nach BGB -

  • FG Sachsen, 12.10.2009 - 4 K 1034/06

    Bestandskraft eines Kindergeldaufhebungsbescheids nach Rücknahme des ursprünglich

  • FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2022 - 5 K 834/18

    Erstattungsansprüche eines Sozialleistungsträgers auf Kindergeld

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.03.2012 - 4 K 916/11

    Voraussetzungen für die Abzweigung von Kindergeld - Kindergeld stellt

  • FG Hessen, 23.06.2004 - 3 K 1659/02

    Kindergeld; Rückforderung; Abkommen über soziale Sicherheit; Erstattungsanspruch;

  • FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 1807/01

    Anspruch des Sozialhilfeträgers bei Heimunterbringung des schwerbehinderten

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.06.2022 - 5 K 328/16

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids über Kindergeld - Minderung des von der

  • FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12

    (Erfüllung des Kindergeldanspruchs des Kindergeldberechtigten wegen des Bestehens

  • FG München, 24.05.2006 - 9 K 4733/02

    Überleitung bzw. Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 EStG 2002 an den

  • FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2022 - 5 K 787/18

    Rechtswidrigkeit eines Kindergeld-Rückforderungsbescheids - Keine

  • FG Hamburg, 13.08.2012 - 1 K 29/11

    Erstattungsanspruch eines Sozialleistungsträgers nach Gewährung von Leistungen

  • FG Hamburg, 18.03.2010 - 5 K 61/09

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

  • FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 245/01

    Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Erstattung des Kindergeldes von der

  • FG München, 28.01.2003 - 12 K 1690/02

    Abzweigung des Kindergelds an einen Sozialleistungsträger

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2002 - 3 K 1503/02

    Erstattungsanspruch des Sozialamtes auf Kindergeld

  • FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 1098/03

    Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Erstattung des Kindergeldes von der

  • FG Hamburg, 01.11.2004 - III 368/02

    Erstattungsanspruch der Träger von Sozialleistungen

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