Rechtsprechung
BFH, 22.05.2002 - VIII R 91/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Ziviles Personal - Erwerbsunfähigkeitsrente - Teilkindergeld - NATO-Rente - Einkommensteuer - Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Überstaatliche Einrichtung - Vergleichbarkeit
- Judicialis
EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; EStG § ... 65; ; EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative; ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 64 Abs. 1; ; EStG § 64 Abs. 2; ; EStG § 66; ; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 32 Abs. 3; ; EStG § 32 Abs. 4; ; EStG § 65 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
Kindergeld; Rentenzahlung aus NATO-Gruppenversicherung wegen Erwerbsunfähigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 29.08.2001 - 4 K 962/00
- BFH, 22.05.2002 - VIII R 91/01
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Köln, 29.08.2001 - 4 K 962/00
Leistungen aus der NATO-Gruppenversicherung
Auszug aus BFH, 22.05.2002 - VIII R 91/01
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1507 veröffentlicht.
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19
Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz …
Sie muss folglich entfallen, wenn die Kinder nicht mehr wirtschaftlich abhängig sind (BFH, Urteil vom 22.05.2002 - VIII R 91/01 -, juris Rn. 16). - FG Sachsen-Anhalt, 18.12.2012 - 4 K 950/09
Kein materiellrechtlicher Anspruch auf deutsches Kindergeld bei sich gegenseitig …
Dem Kindergeld vergleichbar sind demnach solche Leistungen, die direkt davon abhängen, dass der Empfänger zumindest bei typisierender Betrachtung mit Unterhaltsleistungen für Kinder belastet ist, und die folglich entfallen, wenn die Kinder nicht mehr wirtschaftlich abhängig sind (BFH-Urteil vom 22.05.2002 - VIII R 91/01, BFH/NV 2002, 1431). - FG Köln, 08.11.2011 - 1 K 3550/09
Kindergeld und das Dependent Child Allowance einer UN-Einrichtung
Allerdings können nur solche Leistungen als dem Kindergeld vergleichbar angesehen werden, die davon abhängen, dass der Empfänger zumindest bei typisierender Betrachtung mit Unterhaltsleistungen für Kinder belastet ist, die folglich entfallen, wenn die Kinder nicht mehr wirtschaftlich abhängig sind (BFH-Urteil vom 22.05.2002 VIII R 91/01, BFH/NV 2002, 1431). - FG Nürnberg, 26.09.2007 - III 168/06
Versagung von Kindergeld wegen des Erhalts einer Unterhaltsberechtigtenzulage des …
Dem Kindergeld vergleichbar i.S. des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG sind solche Leistungen, die direkt davon abhängen, dass der Empfänger zumindest bei typisierender Betrachtung mit Unterhaltsleistung für Kinder belastet ist, und die folglich entfallen, wenn die Kinder nicht mehr wirtschaftlich abhängig sind (BFH-Urt. v. 22.5.2002 VIII R 91/01, BFH/NV 2002, 1431). - FG Berlin-Brandenburg, 21.08.2012 - 6 K 6218/10
Anspruch einer abgeordneten Mitarbeiterin einer Europäischen Schule auf …
Dem Kindergeld vergleichbar sind solche Leistungen, die direkt davon abhängen, dass der Empfänger zumindest bei typisierender Betrachtung mit Unterhaltsleistung für Kinder belastet ist, und die folglich entfallen, wenn die Kinder nicht mehr wirtschaftlich abhängig sind (BFH, Urteil vom 22. Mai 2002 VIII R 91/01, BFH/NV 2002, 1431).