Rechtsprechung
   BFH, 09.11.1971 - VIII R 97/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,570
BFH, 09.11.1971 - VIII R 97/69 (https://dejure.org/1971,570)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1971 - VIII R 97/69 (https://dejure.org/1971,570)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1971 - VIII R 97/69 (https://dejure.org/1971,570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhte AfA - Bürgerlich-rechtlicher Eigentümer - Erbauseinandersetzung - Wohnhaus - Errichtung aus eigenen Mitteln - Miterbe - Nutzungsüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7b

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 325
  • DB 1972, 854
  • BStBl II 1972, 314
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.05.1960 - VI 223/59 U

    Abschreibungsmöglichkeiten eines Dauerwohnberechtigten - Steuerrechtliche

    Auszug aus BFH, 09.11.1971 - VIII R 97/69
    Darüber hinaus bestehen in Grenzfällen, zu denen der Streitfall möglicherweise gehören kann, keine Bedenken, bei der Gewährung der Sonderabschreibung der Auffassung und dem Willen der Beteiligten Rechnung zu tragen, wenn ein steuerlicher Mißbrauch ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteile VI 223/59 U vom 6. Mai 1960, BFH 71, 108, BStBl III 1960, 289; VI 62/62 U vom 27. November 1962, BFH 76, 323, BStBl III 1963, 118).

    Auch aus dem Ergebnis dieser Prüfung können Schlüsse im Sinne der oben zitierten BFH-Urteile VI 223/59 U und VI 62/62 U darauf gerechtfertigt sein, ob der Steuerpflichtige die Vergünstigung für seine Person in Anspruch nehmen kann.

  • BFH, 27.11.1962 - VI 62/62 U

    Zur Frage der Auslegung eines Kaufanwartschaftsvertrages

    Auszug aus BFH, 09.11.1971 - VIII R 97/69
    Darüber hinaus bestehen in Grenzfällen, zu denen der Streitfall möglicherweise gehören kann, keine Bedenken, bei der Gewährung der Sonderabschreibung der Auffassung und dem Willen der Beteiligten Rechnung zu tragen, wenn ein steuerlicher Mißbrauch ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteile VI 223/59 U vom 6. Mai 1960, BFH 71, 108, BStBl III 1960, 289; VI 62/62 U vom 27. November 1962, BFH 76, 323, BStBl III 1963, 118).

    Auch aus dem Ergebnis dieser Prüfung können Schlüsse im Sinne der oben zitierten BFH-Urteile VI 223/59 U und VI 62/62 U darauf gerechtfertigt sein, ob der Steuerpflichtige die Vergünstigung für seine Person in Anspruch nehmen kann.

  • BFH, 05.03.1970 - V R 82/66

    Tatsachen von einigem Gewicht - Absolute Abgrenzungsweise - Relative

    Auszug aus BFH, 09.11.1971 - VIII R 97/69
    Da für die beiden erstgenannten Jahre neue Tatsachen mit sich daraus ergebenden Steuermehrbeträgen von 1 994 DM (1961) und 6 554 DM (1962), damit also neue Tatsachen von einigem Gewicht festgestellt worden waren, war das FA zur Wiederaufrollung der Steuerfälle berechtigt und verpflichtet, ohne dabei an die den ursprünglichen Steuerbescheiden zugrunde gelegte Rechtsauffassung gebunden zu sein (vgl. Urteil des BFH V R 82/66 vom 5. März 1970, BFH 99, 164, BStBl II 1970, 586).
  • BFH, 25.10.1966 - I 26/64

    Abzugsfähigkeit von Zinsen für Schulden, die zum Erwerb einer

    Auszug aus BFH, 09.11.1971 - VIII R 97/69
    Da es sich für dieses Jahr um eine endgültige Veranlagung handelte, war das FA an seine bisher bei der voraufgegangenen vorläufigen Veranlagung vertretene Rechtsauffassung ebenfalls nicht gebunden (vgl. BFH-Urteil I 26/64 vom 25. Oktober 1966, BFH 87, 243 BStBl III 1967, 92).
  • BFH, 09.07.1965 - VI 202/64
    Auszug aus BFH, 09.11.1971 - VIII R 97/69
    Dabei wird davon ausgegangen, daß im allgemeinen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum zusammenfallen (vgl. BFH-Urteil VI 202/64 vom 9. Juli 1965, StRK, Einkommensteuergesetz, § 7b, Rechtsspruch 104).
  • BFH, 10.12.1998 - III R 61/97

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen

    Im Urteil vom 9. November 1971 VIII R 97/69 (BFHE 104, 325, BStBl II 1972, 314, m.w.N.) hat der BFH jedoch erkannt, daß in Grenzfällen keine Bedenken bestünden, bei der Gewährung von Sonderabschreibungen, die dem wirtschaftlichen Eigentümer zustehen, der Auffassung und dem Willen der Beteiligten Rechnung zu tragen, wenn ein steuerlicher Mißbrauch ausgeschlossen sei.
  • BFH, 10.12.1998 - III R 62/97

    Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen

    Im Urteil vom 9. November 1971 VIII R 97/69 (BFHE 104, 325, BStBl II 1972, 314, m.w.N.) hat der BFH jedoch erkannt, daß in Grenzfällen keine Bedenken bestünden, bei der Gewährung von Sonderabschreibungen, die dem wirtschaftlichen Eigentümer zustehen, der Auffassung und dem Willen der Beteiligten Rechnung zu tragen, wenn ein steuerlicher Mißbrauch ausgeschlossen sei.
  • BFH, 28.02.1974 - IV R 60/69

    Schenkung eines Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt des Nießbrauchsrechtes als

    Nach der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 21. Februar 1967 VI 263/65, BFHE 88, 168, BStBl III 1967, 311, und vom 9. November 1971 VIII R 97/69, BFHE 104, 325, BStBl II 1972, 314) steht die AfA an einem mit einem Nießbrauchsrecht belasteten Grundstück in vollem Umfang dem bürgerlichrechtlichen Eigentümer und nicht den Nießbrauchsberechtigten zu, da bürgerlich-rechtliches Eigentum und wirtschaftliches Eigentum in solchen Fällen in der Regel zusammenfallen.
  • BFH, 11.01.2007 - XI B 22/06

    NZB: Überraschungsentscheidung

    Im Urteil vom 9. November 1971 VIII R 97/69 (BFHE 104, 325, BStBl II 1972, 314, m.w.N.) hat der BFH jedoch erkannt, daß in Grenzfällen keine Bedenken bestünden, bei der Gewährung von Sonderabschreibungen, die dem wirtschaftlichen Eigentümer zustehen, der Auffassung und dem Willen der Beteiligten Rechnung zu tragen, wenn ein steuerlicher Mißbrauch ausgeschlossen sei.".
  • BFH, 08.03.1977 - VIII R 180/74

    Vorweggenommene Erbfolge - Schenkweise Übertragung eines Grundstücks - Vorbehalt

    Die AfA vermieteter Gegenstände kann als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen, wer den Wertverzehr des zur Erzielung der Einkünfte eingesetzten Gegenstandes wirtschaftlich trägt (vgl. Urteile des BFH vom 9. November 1971 VIII R 97/69, BFHE 104, 325, BStBl II 1972, 314, und vom 26. März 1974 VIII R 210/72, BFHE 112, 165, BStBl II 1975, 6).
  • BFH, 26.03.1974 - VIII R 210/72

    Dingliches Wohnrecht - Entgeltlicher Erwerb - Dauerwohnrecht - Private Sphäre -

    Denn hier tritt durch die ständige Nutzung ein echter Wertverzehr in der Substanz ein, der von demjenigen in Form von AfA geltend gemacht werden kann, der den Wertverzehr wirtschaftlich trägt (vgl. Urteil des BFH vom 9. November 1971 VIII R 97/69, BFHE 104, 325, BStBl II 1972, 314).
  • BFH, 15.03.1973 - VIII R 102/71

    Eigentumswohnung - Begünstigter Ersterwerb - Fertigstellung der Wohnung -

    Das bürgerlich-rechtliche Eigentum schließt regelmäßig die zur Geltendmachung von AfA erforderliche wirtschaftliche Verfügungsmacht ein (Entscheidung des erkennenden Senats vom 9. November 1971 VIII R 97/69, BFHE 104, 325, BStBl II 1972, 314).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht