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   BFH, 14.12.2006 - VIII S 25/06   

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https://dejure.org/2006,10457
BFH, 14.12.2006 - VIII S 25/06 (https://dejure.org/2006,10457)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2006 - VIII S 25/06 (https://dejure.org/2006,10457)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - VIII S 25/06 (https://dejure.org/2006,10457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 133a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 § 113a; GG Art. 103
    Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.02.2006 - VII S 2/06

    Befangenheitsantrag; Anhörungsrüge nach § 133a FGO

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII S 25/06
    Jedenfalls kann eine Gegenvorstellung nur noch dann zulässig sein, wenn die rechtliche Begründung der angegriffenen Entscheidung an so schwerwiegenden Mängeln leidet, dass durch sie der Anspruch des Betroffenen auf Prüfung seines Begehrens im Rahmen der bestehenden Verfahrensgesetze nicht befriedigt wird und die Entscheidung sich somit als objektiv willkürlich darstellt (BFH-Beschluss vom 16. Februar 2006 VII S 2/06, BFH/NV 2006, 1123, m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es hieran aber selbst dann, wenn --wie von einzelnen Senaten des BFH vertreten-- der PKH-Antrag für die Durchführung eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens mit Rücksicht darauf abgelehnt wird, dass der nicht vertretene Antragsteller es unterlassen hat, die Gründe für die Zulassung der Revision in zumindest laienhafter Weise darzustellen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1123).

    Dies gilt auch dann, wenn mit der Anhörungsrüge ein Verfahren wegen Bewilligung von PKH fortgesetzt werden soll (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1123).

  • BFH, 12.12.2003 - II B 121/02

    Verfahrensmangel - unzutreffende FG-Formulierung

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII S 25/06
    Soweit der Kläger vorträgt, der erkennende Senat habe wesentliche Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens nicht berücksichtigt, wird nicht nur ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, sondern zugleich auch die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--; BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2003 II B 121/02, BFH/NV 2004, 666; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz. 72).
  • BFH, 01.02.2000 - X S 6/99

    PKH; Darstellung des Streitverhältnisses

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII S 25/06
    Dabei hat der Senat offengelassen, ob die Regelung des § 117 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), nach der das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel in dem Antrag auf PKH darzustellen ist, auch die Verpflichtung umfasst, die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung --und somit im Falle eines PKH-Antrags zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision das Vorliegen einer der in § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) genannten Zulassungsgründe-- zumindest "in laienhafter Form" darzulegen (bejahend Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juni 2003 X S 6/03 (PKH), BFH/NV 2003, 1215; vom 1. Februar 2000 X S 6/99, BFH/NV 2000, 962; vom 22. Mai 2003 I S 2/03 (PKH), BFH/NV 2003, 1089).
  • BFH, 27.09.2006 - VIII S 16/06

    Darlegungsanforderungen an den Streitstand in einem Prozesskostenhilfeverfahren;

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII S 25/06
    Der Antrag wurde durch Beschluss vom 27. September 2006 VIII S 16/06 (PKH) abgelehnt.
  • BFH, 13.12.2005 - VI S 18/05

    Vertretungszwang - Anhörungsrüge zu PKH-Verfahren vor BFH

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII S 25/06
    Zwar ist der hiermit verbundene Antrag auf Fortführung des Verfahrens nicht deshalb unzulässig, weil der Kläger sich persönlich und nicht durch eine vor dem BFH vertretungsberechtigte Person an den BFH gewandt hat (vgl. zu § 133a Abs. 2 Satz 5 i.V.m. § 62a FGO BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2005 VI S 18/05, BFH/NV 2006, 764).
  • BFH, 22.05.2003 - I S 2/03

    PKH, Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII S 25/06
    Dabei hat der Senat offengelassen, ob die Regelung des § 117 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), nach der das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel in dem Antrag auf PKH darzustellen ist, auch die Verpflichtung umfasst, die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung --und somit im Falle eines PKH-Antrags zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision das Vorliegen einer der in § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) genannten Zulassungsgründe-- zumindest "in laienhafter Form" darzulegen (bejahend Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juni 2003 X S 6/03 (PKH), BFH/NV 2003, 1215; vom 1. Februar 2000 X S 6/99, BFH/NV 2000, 962; vom 22. Mai 2003 I S 2/03 (PKH), BFH/NV 2003, 1089).
  • BFH, 11.06.2003 - X S 6/03

    PKH; fehlende Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII S 25/06
    Dabei hat der Senat offengelassen, ob die Regelung des § 117 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), nach der das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel in dem Antrag auf PKH darzustellen ist, auch die Verpflichtung umfasst, die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung --und somit im Falle eines PKH-Antrags zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision das Vorliegen einer der in § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) genannten Zulassungsgründe-- zumindest "in laienhafter Form" darzulegen (bejahend Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juni 2003 X S 6/03 (PKH), BFH/NV 2003, 1215; vom 1. Februar 2000 X S 6/99, BFH/NV 2000, 962; vom 22. Mai 2003 I S 2/03 (PKH), BFH/NV 2003, 1089).
  • BFH, 06.05.2003 - VIII S 16/02

    Darlegung der Erfolgsaussichten einer NZB

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII S 25/06
    Da es nicht Aufgabe des BFH als Revisionsgericht sei, die nicht selten umfangreichen Akten des erstinstanzlichen Verfahrens auf das Vorliegen etwaiger Zulassungsgründe zu überprüfen, sei auch von dem nicht vertretenen Kläger jedenfalls zu verlangen, dass er in nachvollziehbarer Weise die tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründe benenne, die nach seiner Ansicht gegen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des FG sprächen (ebenso Senatsbeschluss vom 6. Mai 2003 VIII S 16/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1337).
  • BVerfG, 08.02.2006 - 2 BvR 575/05

    Gegenvorstellung gegen Abänderungsbeschluss gem § 707 ZPO hält Monatsfrist des §

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII S 25/06
    Dabei kann offenbleiben, ob ein solcher Rechtsbehelf neben der in § 133a FGO gesetzlich geregelten Anhörungsrüge noch statthaft ist (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 2006 2 BvR 575/05, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 2907).
  • BFH, 15.10.2008 - I S 27/08

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters an der Entscheidung über ein offensichtlich

    Die von den Antragstellern erhobene und grundsätzlich dem Vertretungszwang unterliegende Anhörungsrüge (z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 2005 III B 63/05, BFH/NV 2005, 2019; vom 5. Dezember 2006 V S 22/06, V S 23/06 (PKH), BFH/NV 2007, 920) bezieht sich allerdings auf ein Verfahren zur Erlangung der PKH, das vor dem 1. Juli 2008 eingeleitet worden war und jedenfalls vor dem Inkrafttreten des neu gefassten § 62 Abs. 4 Satz 2 FGO auch ohne Vertretung i.S. des früheren § 62a FGO wirksam erhoben werden konnte (s. insoweit z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Oktober 2003 VI S 4/03 (PKH), BFH/NV 2004, 356; vom 30. März 2006 III S 6/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1486; vom 14. Dezember 2006 VIII S 25/06, BFH/NV 2007, 923; vom 27. Dezember 2006 III S 30/05 (PKH), BFH/NV 2007, 1140; vom 13. März 2007 VI S 14/06 (PKH), BFH/NV 2007, 1328; vom 12. Juli 2007 IX S 10/07 (PKH), BFH/NV 2007, 1918).

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 135 Abs. 2 FGO; die Kostenbelastung mit dem Festbetrag der Nr. 6400 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass mit der Anhörungsrüge ein Verfahren wegen Bewilligung von PKH fortgesetzt werden soll (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 1123; in BFH/NV 2007, 923).

  • BFH, 16.02.2022 - X S 16/21

    Gebührenhöhe für nach dem 31.12.2020 eingegangene Anhörungsrügen

    Diese Festgebühr greift auch dann ein, wenn --wie vorliegend-- mit der Anhörungsrüge ein Verfahren wegen PKH-Bewilligung fortgesetzt werden soll, das seinerseits gerichtsgebührenfrei ist (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 16.02.2006 - VII S 2/06, BFH/NV 2006, 1123, unter II.4.; vom 14.12.2006 - VIII S 25/06, BFH/NV 2007, 923, unter II.3., und vom 26.03.2014 - XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 18).
  • BFH, 26.03.2014 - XI S 1/14

    Darlegungsanforderungen bei Anhörungsrüge - Statthaftigkeit eines Antrags auf

    Dies gilt auch dann, wenn wie im Streitfall mit der Anhörungsrüge ein Verfahren wegen Bewilligung von PKH fortgesetzt werden soll (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2006 VII S 2/06, BFH/NV 2006, 1123; vom 14. Dezember 2006 VIII S 25/06, BFH/NV 2007, 923; vom 15. Oktober 2008 I S 27/08, nicht veröffentlicht, juris).
  • BFH, 30.04.2008 - V S 38/07

    Keine Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines schwachen vorläufigen

    Dies gilt auch dann, wenn mit der Anhörungsrüge ein Verfahren wegen Bewilligung von PKH fortgesetzt werden soll (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 2006 VIII S 25/06, BFH/NV 2007, 923; vom 16. Februar 2006 VII S 2/06, BFH/NV 2006, 1123).
  • BFH, 04.05.2007 - IV B 23/07

    Streit über die Wirksamkeit einer Klagerücknahme

    Da das vorinstanzliche Urteil zudem --wie aus der Rechtsmittelbelehrung ersichtlich-- bei Eingang des Schreibens vom 7. Februar 2007 noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde anfechtbar war, ist es ferner ausgeschlossen, den Antrag als Gegenvorstellung zu behandeln (Gräber/Ruban, a.a.O., Vor § 115 Rz 26); der Senat hat somit auch nicht darauf einzugehen, ob ein solcher außerordentlicher Rechtsbehelf überhaupt noch statthaft ist (dazu BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2006 VIII S 25/06, BFH/NV 2007, 923).
  • BFH, 29.02.2008 - IV S 1/08

    Gegenvorstellung - Anhörungsrüge

    Ungeachtet dessen kann die Frage nach der Statthaftigkeit der Gegenvorstellung im anhängigen Verfahren jedoch auch offenbleiben, da ein solcher Rechtsbehelf jedenfalls nur dann zulässig sein könnte, wenn die rechtliche Begründung der angegriffenen Entscheidung an so schwerwiegenden Mängeln leidet, dass durch sie der Anspruch des Betroffenen auf Prüfung seines Begehrens im Rahmen der bestehenden Verfahrensgesetze nicht befriedigt wird und die Entscheidung sich somit als objektiv willkürlich darstellt (vgl. Beschlüsse des BFH vom 14. Dezember 2006 VIII S 25/06, BFH/NV 2007, 923, m.w.N.; vom 30. Oktober 2007 V S 26/07, juris).
  • BFH, 30.04.2008 - IV S 4/08

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung nach Schaffung der Anhörungsrüge

    Die Frage nach der Statthaftigkeit der Gegenvorstellung kann im anhängigen Verfahren jedoch offenbleiben, da zum einen die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur im Rahmen der Rüge nach § 133a FGO geltend gemacht werden kann (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., Vor § 115 Rz 27) und zum anderen der Rechtsbehelf der Gegenvorstellung auch nach anderer Auffassung überhaupt nur dann zulässig sein kann, wenn die rechtliche Begründung der angegriffenen Entscheidung an so schwerwiegenden Mängeln leidet, dass durch sie der Anspruch des Betroffenen auf Prüfung seines Begehrens im Rahmen der bestehenden Verfahrensgesetze nicht befriedigt wird und die Entscheidung sich somit als objektiv willkürlich darstellt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 2006 VIII S 25/06, BFH/NV 2007, 923, m.w.N.; vom 30. Oktober 2007 V S 26/07, juris).
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