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   BFH, 17.01.2006 - VIII S 6/05 (PKH)   

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BFH, 17.01.2006 - VIII S 6/05 (PKH) (https://dejure.org/2006,5981)
BFH, Entscheidung vom 17.01.2006 - VIII S 6/05 (PKH) (https://dejure.org/2006,5981)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - VIII S 6/05 (PKH) (https://dejure.org/2006,5981)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.07.2001 - X B 122/00

    Gesamtrechtsnachfolge - Fahndungsprüfung - Geltendmachung als Betriebsausgaben -

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VIII S 6/05
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für den Eintritt des angestrebten Erfolgs eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598, m.w.N.).

    Wenn auch die Bewilligung von PKH regelmäßig auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurückwirkt, so sind gleichwohl für die Beurteilung der Erfolgsaussichten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die Verhältnisse und der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag maßgebend (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1598, m.w.N.).

  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VIII S 6/05
    Insbesondere dürfen im PKH-Verfahren keine schwierigen, bislang noch nicht hinreichend geklärten Rechts- oder Tatsachenfragen entschieden werden, deren Entscheidung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist (BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692; ferner Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Juli 2005 1 BvR 175/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 3489; vom 26. Juni 2003 1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VIII S 6/05
    Insbesondere dürfen im PKH-Verfahren keine schwierigen, bislang noch nicht hinreichend geklärten Rechts- oder Tatsachenfragen entschieden werden, deren Entscheidung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist (BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692; ferner Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Juli 2005 1 BvR 175/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 3489; vom 26. Juni 2003 1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02

    PKH für NZB

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VIII S 6/05
    Ist, wie im Streitfall, das Ziel der Rechtsverfolgung die Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens und ist dieses Rechtsmittel bereits durch eine vor dem BFH zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigtem fristgerecht eingelegt und begründet worden, so erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch den BFH auch auf die Beschwerdebegründung (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 VIII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077; vom 18. Dezember 2003 III S 19/03 (PKH), nicht veröffentlicht --n.v.--, juris).
  • BFH, 18.12.2003 - III S 19/03

    Anforderungen an die Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussichten bei Antrag auf

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VIII S 6/05
    Ist, wie im Streitfall, das Ziel der Rechtsverfolgung die Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens und ist dieses Rechtsmittel bereits durch eine vor dem BFH zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigtem fristgerecht eingelegt und begründet worden, so erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch den BFH auch auf die Beschwerdebegründung (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 VIII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077; vom 18. Dezember 2003 III S 19/03 (PKH), nicht veröffentlicht --n.v.--, juris).
  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VIII S 6/05
    Der Senat hat deshalb die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom gleichen Tage unter Az. VIII B 172/05 als unzulässig verworfen.
  • BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01

    PKH; vorschriftwidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der

    Auszug aus BFH, 17.01.2006 - VIII S 6/05
    Insbesondere dürfen im PKH-Verfahren keine schwierigen, bislang noch nicht hinreichend geklärten Rechts- oder Tatsachenfragen entschieden werden, deren Entscheidung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist (BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692; ferner Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Juli 2005 1 BvR 175/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 3489; vom 26. Juni 2003 1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.08.2010 - VIII R 36/08

    Wirkungsloser Verzicht auf mündliche Verhandlung - Auslegung und Wirkung der

    Die Auffassung des FG in seinem erst fünf Jahre nach Antragstellung --zeitgleich mit dem angefochtenen Urteil-- gefassten Ablehnungsbeschluss, im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife (vgl. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 14. Juni 2006  2 BvR 626/06, 2 BvR 656/06, Kammerentscheidungen des BVerfGE 8, 213) habe das Rechtsschutzbegehren keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt, steht im Widerspruch dazu, dass für die "hinreichende Erfolgsaussicht" schon eine gewisse Wahrscheinlichkeit genügt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598; vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801) und deshalb bei der Prüfung der Erfolgsaussichten keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2007 - 18 E 124/07

    Prozesskostenhilfe hinreichende Erfolgsaussichten maßgeblicher Zeitpunkt

    So BFH, Beschluss vom 17.1.2006 - VIII S 6/05 (PKH) -, juris; OVG M.-V., Beschluss vom 4.2.2005 - 1 O 388/04 -, NVwZ-RR 2006, 509.

    So etwa BFH, Beschluss vom 17.1.2006 - VIII S 6/05 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.9.2000 - 16 E 138/99 -, m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 27.7.2004 - 2 PA 1176/04 -, FamRZ 2005, 463; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 27.1.1993 - 12 A 10776/91 -, NVwZ-RR 1994, 123.

  • BFH, 14.08.2007 - XI S 13/07

    Besetzungsrüge gemäß § 119 Nr. 1 FGO; Verwertung der dienstlichen Äußerung eines

    Das ist der Fall, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des jeweiligen Klägers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für den Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801, m.w.N.).

    Dabei lässt der erkennende Senat offen, ob der Schriftsatz, mit dem der PKH-Antrag begründet wurde, den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechen muss bzw. entspricht (vgl. hierzu BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 801).

  • BFH, 04.05.2007 - XI S 4/07

    Erlass aus persönlichen Gründen; Familienunterhaltsrecht

    Das ist der Fall, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des jeweiligen Klägers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für den Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801, m.w.N.).

    Dabei lässt der erkennende Senat offen, ob der Schriftsatz, mit dem der PKH-Antrag begründet wurde, den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechen muss bzw. entspricht (vgl. hierzu BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 801, unter Nr. 2.).

  • BFH, 14.06.2006 - VIII S 11/05

    Prüfung der Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde im Rahmen der

    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt der Antragsteller nach deren Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für den Eintritt des angestrebten Erfolgs eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801).

    Insbesondere dürfen im PKH-Verfahren keine schwierigen, bislang noch nicht hinreichend geklärten Rechts- oder Tatsachenfragen entschieden werden, deren Entscheidung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 801).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2021 - 3 M 182/21

    Gesamtschuldnerische Haftung für eine Hundesteuerschuld

    Insbesondere dürfen im Prozesskostenhilfeverfahren keine schwierigen, bislang noch nicht hinreichend geklärten Rechts- und Tatsachenfragen entschieden werden, deren Entscheidung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist (vgl. BFH, Beschl. v. 17.01.2006 - VIII S 6/05 (PKH) -, juris Rn. 11; BVerfG, Beschl. v. 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 13.07.2005 - 1 BvR 175/05 -, juris Rn. 10).
  • BFH, 15.10.2008 - I S 27/08

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters an der Entscheidung über ein offensichtlich

    Damit kommt es darauf an, ob das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für den Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (z.B. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801).
  • BFH, 21.11.2008 - V S 15/07

    Prozesskostenhilfe für Revisionsverfahren: Leistungskommission - Strohmann

    Insbesondere dürfen im PKH-Verfahren keine schwierigen Rechts- oder Tatsachenfragen entschieden werden, deren Entscheidung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Mai 2000 VI B 66/00, BFH/NV 2000, 1459; vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801).
  • BFH, 07.12.2007 - VIII S 13/07

    Grundsätze des PKH-Verfahrens - Erfolgsaussichten eines PKH-Antrages - Zeitpunkt

    Ist --wie im Streitfall-- das Ziel der Rechtsverfolgung die Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens und ist dieses Rechtsmittel bereits durch eine vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigten fristgerecht eingelegt und begründet worden, so erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch den BFH auch auf die Beschwerdebegründung (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801, m.umf.N.).
  • BFH, 24.09.2007 - III S 14/07

    Anspruch auf Familienleistungen der Mutter in Deutschland, wenn der in einem

    Diese Voraussetzung ist nicht nur gegeben, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg der angestrebten Revision besteht, sondern auch dann, wenn der Rechtsstreit schwierige Rechtsfragen aufwirft, die erst im Revisionsverfahren abschließend zu klären sind (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2007 - VIII S 15/07

    Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfe-Antrages bei kumulativer Begründung -

  • BFH, 01.08.2008 - VIII S 22/08

    Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung

  • BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08

    Erledigung der Hauptsache

  • BFH, 02.06.2008 - VIII S 1/08

    Keine Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen unterlassener

  • FG Sachsen, 21.04.2010 - 3 Ko 531/10

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung bei ernstlichen Zweifeln an

  • FG München, 01.08.2007 - 5 S 4787/06

    Rechtmäßigkeit von abgabenordnungsrechtlichen Säumniszuschlägen; Voraussetzungen

  • FG München, 29.06.2015 - 7 K 1188/15

    Überweisung von Kindergeld auf das Konto des Kindes

  • FG München, 05.08.2014 - 10 K 1785/14

    Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe bei voraussichtlich unzulässiger

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