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   BGH, 07.05.1986 - VIII ZB 16/86   

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https://dejure.org/1986,1810
BGH, 07.05.1986 - VIII ZB 16/86 (https://dejure.org/1986,1810)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1986 - VIII ZB 16/86 (https://dejure.org/1986,1810)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - VIII ZB 16/86 (https://dejure.org/1986,1810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme eines Verschuldens bei der Versäumung von Einspruchsfristen - Verschulden bei Fristversäumnissen während einer Urlaubsabwesenheit bei Zustellung an die Ehefrau - Abgrenzung zwischen Urlaubsabwesenheit und beruflich bedingtem ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Schuldhafte Versäumung einer Frist bei Niederlegung auf der Poststelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2958
  • MDR 1987, 136
  • VersR 1986, 967
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - VIII ZB 16/86
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75, NJW 1976, 1537 [BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75] unter III. 2) im Hinblick auf eine Urlaubsabwesenheit für "höchstens etwa 6 Wochen" die Zumutbarkeit besonderer Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung - in jenem Fall eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls - verneint.
  • BGH, 19.10.1983 - VIII ZB 30/83

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Versäumen der Einspruchsfrist wegen

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - VIII ZB 16/86
    Sie kann jedoch nicht einer Urlaubsabwesenheit (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81) gleichgesetzt werden, weil sie nur Teil eines insgesamt langfristigen beruflich bedingten Auslandsaufenthalts war.
  • BGH, 31.01.1979 - IV ZB 44/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - VIII ZB 16/86
    Wegen der Kosten der Wiedereinsetzung wird auf § 238 Abs. 4 ZPO verwiesen (zur Behandlung der Kosten der erfolgreichen Beschwerde vgl. BGH, Beschluß vom 31. Januar 1979 - IV ZB 44/78, VersR 1979, 443).
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Ist er an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen ihn beginnen und während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (vgl. BGH NJW 2000, S. 3143; VersR 1995, S. 810, 811; VersR 1992, S. 1373; NJW 1986, S. 2958).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03

    Kosten der Säumnis des Beklagten bei Klagerücknahme

    Danach muß eine Partei, die nicht bereits in einen Prozeß verwickelt ist und auch nicht mit dem Beginn eines Verfahrens rechnen muß, keine allgemeinen Vorkehrungen für eine mögliche Fristwahrung treffen (RGZ 78, 121, 125; BGH, Beschl. v. 7. Mai 1986, VIII ZB 16/86, NJW 1986, 2958; Stein/Jonas/Roth aaO, § 233 Rdn. 64 "Abwesenheit" a); Musielak/Grandel aaO, § 233 Rdn. 6).
  • BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86

    Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den

    Dabei wird einerseits zu berücksichtigen sein, daß der Streitfall der Sache nach den Fällen einer Fristversäumung beim "ersten Zugang" zum Gericht vergleichbar ist, in denen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der hier zentralen Bedeutung der Wiedereinsetzung für das rechtliche Gehör an die Ausräumung des Verschuldens keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerfGE 37, 100, 102 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 784/73]; 40, 88, 91 f; 67, 208, 212 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urt. vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 - VersR 1977, 1098, 1099; Beschluß vom 7. Mai 1986 - VIII ZB 16/86 - VersR 1986, 967 f).
  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 CB 19.88

    "Nicht mit Gründen versehenes" Urteil; Unrichtige Sachbehandlung i.S: von § 21

    Es bleibt offen, ob und in welchem Maße Umstände des Einzelfalles eine Verletzung des § 138 Nr. 6 VwGO ausschließen können, wenn die vollständigen Urteilsgründe zwar erst später als sechs Monate seit Verkündung des Urteils, aber vor Ablauf eines Jahres abgefaßt und zugestellt werden (vgl. BGH, NJW 1984, 2828; 1986, 2958 [BGH 07.05.1986 - VIII ZB 16/86]; 1987, 2446) [BGH 10.03.1987 - VI ZR 123/86].
  • LG Osnabrück, 07.03.2012 - 2 S 531/11

    Wiedereinsetzung: Vorkehrungen einer Privatperson bei längerer Abwesenheit

    Grundsätzlich hat kein Staatsbürger die Pflicht, für jede vorübergehende Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung besondere Vorkehrungen zu treffen, damit gerichtliche Zustellungen ihn auch erreichen, denn der Betroffene darf damit rechnen, dass ihm bei Frist- oder Terminsversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder anderweitig eine nachträgliche Möglichkeit zu rechtlichem Gehör gewährt wird (vgl. OLG Braunschweig, MDR 1997, 884; BGH NJW 1986, 2958; BVerfG NJW 1993, 847; BVerfG NJW 2007, 3486).

    Wer dies unterlässt, handelt aber noch nicht vorwerfbar und schuldhaft im Hinblick auf die Versäumung von Fristen, mit denen er nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH NJW 1986, 2958).

  • OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 5 U 71/10

    Wiedereinsetzung: Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung; Versäumung der

    Ob Verschulden anzunehmen ist, richtet sich danach, ob eine Partei ihren Meldepflichten nachkommt (BGH, Bs. v. 22.06.1977, IV ZB 28/77, VersR 1977, 432) und danach, ob mit der Zustellung von amtlichen Dokumenten wie etwa einer Klage gerechnet werden konnte oder musste (BGH, B. v. 07.05.1986, VIII ZB 16/86, NJW 1986, 2958), was unter anderem davon abhängt, ob ein Rechtsstreit bereits läuft oder absehbar ist oder ob mit Derartigem überhaupt nicht gerechnet zu werden braucht (Musielak/Grandel, ZPO, 7. Aufl., § 233 Rn. 53 mwN.; MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 233 Rn. 30).
  • LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis -

    Ist er insbesondere an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt und hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (vgl. BGH NJW 2000, S. 3143; VersR 1995, S. 810, 811; VersR 1992, S. 1373; NJW 1986, S. 2958).
  • KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02

    Verfahren bei Zustellungen: Ersatzzustellung unter der Meldeanschrift;

    Etwas anderes gilt aber, wenn eine Partei mit fristsetzende Zustellungen rechnen muss (Baumbach/Hartmann, ZPO, 60. Auflage, § 233 ZPO, Rdnr. 28; BGH NJW 1986, 2958; Braunschweig MDR 1997, 884; LG Karlsruhe WuM 1989, 438; OLG Düsseldorf a.a.O.; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZPO, Rdnr.23).
  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325

    Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO; erstinstanzliche Entscheidung hierüber knapp einen

    Ist er an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen ihn beginnen und während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (vgl. BGH, NJW 2000, 3143; VersR 1995, 810 [811]; VersR 1992, 1373; NJW 1986, 2958).".
  • VG München, 06.12.2011 - M 4 K 11.5168

    Klagefrist versäumt; keine Wiedereinsetzung

    Ist er an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen ihn beginnen und während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (vgl. BGH, NJW 2000, 3143; VersR 1995, 810 [811]; VersR 1992, 1373; NJW 1986, 2958).".
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZB 28/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsfrist -

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