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   BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 18/20   

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https://dejure.org/2020,24759
BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 18/20 (https://dejure.org/2020,24759)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2020 - VIII ZB 18/20 (https://dejure.org/2020,24759)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2020 - VIII ZB 18/20 (https://dejure.org/2020,24759)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 520 Abs 3 S 2 Nr 1 ZPO, § 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPO
    Anforderungen an Berufungsbegründung bei Reduzierung des Gesamtumfangs der Klageforderung: Erkennbarkeit des Anfechtungsziels; spätere Heilung fehlender Eingrenzung der Positionen; hinreichende Bezeichnung der Rechtsverletzung der angefochtenen Entscheidung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes durch Überspannung der Anforderungen an eine Berufungsbegründung; Schluss auf die Weiterverfolgung des erstinstanzlichen Begehrens auch bei Anfechtung des erstinstanzlichen Urteil unter Erweiterungsvorbehalt nur ...

  • rewis.io

    Anforderungen an Berufungsbegründung bei Reduzierung des Gesamtumfangs der Klageforderung: Erkennbarkeit des Anfechtungsziels; spätere Heilung fehlender Eingrenzung der Positionen; hinreichende Bezeichnung der Rechtsverletzung der angefochtenen Entscheidung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 -2; GG Art. 2 Abs. 1
    Verstoß gegen die Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes durch Überspannung der Anforderungen an eine Berufungsbegründung; Schluss auf die Weiterverfolgung des erstinstanzlichen Begehrens auch bei Anfechtung des erstinstanzlichen Urteil unter Erweiterungsvorbehalt nur ...

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an Berufungsbegründung bei Reduzierung des Gesamtumfangs der Klageforderung: Erkennbarkeit des Anfechtungsziels; spätere Heilung fehlender Eingrenzung der Positionen; hinreichende Bezeichnung der Rechtsverletzung der angefochtenen Entscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kläger vollständig unterlegen: Anforderungen an die Berufungsbegründung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1132
  • MDR 2020, 1332
  • FamRZ 2020, 1858
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.06.2017 - III ZB 77/16

    Berufungsverfahren: Zulässigkeit der Berufung des Klägers bei Reduzierung des

    Auszug aus BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 18/20
    Insoweit liegt ein die Zulässigkeit der Klage betreffender Mangel vor, der auch noch nach dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, nämlich bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz, behoben werden kann (Anschluss an BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - III ZB 77/16, NJW-RR 2017, 1341 Rn. 9 mwN).

    Die unterbliebene Aufteilung des noch verlangten Betrags auf die erstinstanzlich gestellten Klageanträge und die verschiedenen darin enthaltenen Positionen hindert entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht die Zulässigkeit der Berufung, sondern allein die Zulässigkeit der Klage (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) und betrifft somit einen Mangel, der auch noch nach dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, nämlich bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz, behoben werden kann (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2017 - III ZB 77/16, NJW-RR 2017, 1341 Rn. 9 mwN).

    Dies steht in Einklang damit, dass der Berufungskläger sein Rechtsmittel noch bis zum Schluss der Berufungsverhandlung erweitern kann, soweit die fristgerecht vorgetragenen Berufungsgründe die Antragserweiterung decken (BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2017 - III ZB 77/16, aaO; vom 9. November 2004 - VIII ZB 36/04, NJW-RR 2005, 714 unter II 2 a).

  • BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 29/19

    Inhaltliche Anforderung an Berufungsantrag

    Auszug aus BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 18/20
    Das ist aber bereits dann der Fall, wenn die Berufungsbegründung den Schluss auf die Weiterverfolgung des erstinstanzlichen Begehrens zulässt (Anschluss an Senat, Beschluss vom 20. August 2019 - VIII ZB 29/19, NJW-RR 2019, 1293 Rn. 14 mwN).

    Denn das Berufungsgericht hat mit der Annahme, die Berufungsbegründung genüge nicht den inhaltlichen Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO, die Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung verkannt und damit der Klägerin den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. Senatsbeschluss vom 20. August 2019 - VIII ZB 29/19, NJW-RR 2019, 1293 Rn. 6).

    Das ist bereits dann der Fall, wenn die Berufungsbegründung den Schluss auf die Weiterverfolgung des erstinstanzlichen Begehrens zulässt (vgl. Senatsbeschluss vom 20. August 2019 - VIII ZB 29/19, aaO Rn. 14 mwN).

  • BGH, 07.05.2020 - IX ZB 62/18

    Rechtsbeschwerde gegen einen den Wiedereinsetzungsantrag und die Berufung als

    Auszug aus BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 18/20
    Darauf, ob diese Ausführungen in sich schlüssig und rechtlich haltbar sind, kommt es für die Zulässigkeit nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 62/18, juris Rn. 11).

    Dies bedeutet, dass die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen muss, wenn das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt hat (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 62/18, aaO Rn. 12 mwN).

  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 150/11

    Berufungsentscheidung: Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung bei anderer

    Auszug aus BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 18/20
    Auch eine weitergehende Differenzierung der Begründung nach den verschiedenen geltend gemachten Ansprüchen war für die Zulässigkeit der Berufung nicht erforderlich, nachdem die vorgebrachten Berufungsangriffe sämtliche Ansprüche betreffen (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juni 2012 - IX ZR 150/11, NJW-RR 2012, 1207 Rn. 10; vom 27. September 2000 - XII ZR 281/98, NJW-RR 2001, 789 unter II 1).
  • BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 36/04

    Erweiterung eines zunächst beschränkten Berufungsantrags

    Auszug aus BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 18/20
    Dies steht in Einklang damit, dass der Berufungskläger sein Rechtsmittel noch bis zum Schluss der Berufungsverhandlung erweitern kann, soweit die fristgerecht vorgetragenen Berufungsgründe die Antragserweiterung decken (BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2017 - III ZB 77/16, aaO; vom 9. November 2004 - VIII ZB 36/04, NJW-RR 2005, 714 unter II 2 a).
  • BGH, 27.09.2000 - XII ZR 281/98

    Umfang der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 18/20
    Auch eine weitergehende Differenzierung der Begründung nach den verschiedenen geltend gemachten Ansprüchen war für die Zulässigkeit der Berufung nicht erforderlich, nachdem die vorgebrachten Berufungsangriffe sämtliche Ansprüche betreffen (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juni 2012 - IX ZR 150/11, NJW-RR 2012, 1207 Rn. 10; vom 27. September 2000 - XII ZR 281/98, NJW-RR 2001, 789 unter II 1).
  • BGH, 25.11.2020 - VIII ZR 252/18

    Schadensersatzanspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer nach Kündigung

    Ungeachtet dessen kann der Berufungskläger sein Rechtsmittel noch bis zum Schluss der Berufungsverhandlung erweitern, soweit die fristgerecht vorgetragenen Berufungsgründe die Antragserweiterung decken (Senatsbeschluss vom 5. August 2020 - VIII ZB 18/20, NJW-RR 2020, 1132 Rn. 15 mwN).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 16 U 10/22

    Kein Anspruch eines Unternehmers gegen Suchmaschinenbetreiber auf Unterlassung

    Denn nur dann kann die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungserheblich sein (BGH, NJW-RR 2020, 1132, Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2024 - 22 U 1/21

    Rechtsstatut eines Forderungsübergangs, Ansprüche des Eigentümers eines

    2.3 Selbst wenn man dem nicht folgen wollte, wäre die Klage zulässig, denn die Klägerin zu 1 hat im Berufungsrechtszug deutlich gemacht, dass "sämtliche Regressforderungen aus übergegangenem Recht der beteiligten Versicherer durch Abtretung an die Klägerin übergegangen sind" (Schriftsatz vom 30.11.2021, Seite 4 [AS II/53]) und dass der Forderungsübergang auf die Versicherer durch eine cessio legis erfolgte (a. a. O., Seite 5 [AS II/54 f.]), und dadurch den Streitgegenstand hinreichend bestimmt, was - selbst wenn man eine Unzulässigkeit der Klage im 1. Rechtszug aufgrund der Ausführungen im Schriftsatz vom 24.06.2021 annehmen wollte - im Berufungsrechtszug noch zulässig ist und zur Zulässigkeit der Klage führte, da die Zulässigkeit der Klage - lediglich - zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz vorliegen muss (BGH, Beschluss vom 5. August 2020 - VIII ZB 18/20 - [juris Rn. 15]; Beschluss vom 1. Juni 2017 - III ZB 77/16 - [juris Rn. 9]; Urteil vom 19. März 1987 - III ZR 2/86 - [juris Rn. 12]).
  • BGH, 21.03.2022 - VIa ZB 4/21

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung in einem sogenannten

    Denn nur dann kann die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungserheblich sein (BGH, Beschluss vom 5. August 2020 - VIII ZB 18/20, NJW-RR 2020, 1132 Rn. 16).

    Denn die gerügte Rechtsverletzung ist schon dann erheblich, wenn die auf eine der Anspruchsgrundlagen gestützte Begründung des erstinstanzlichen Gerichts mit allen hierauf bezogenen, selbständig tragenden rechtlichen Erwägungen insgesamt vollständig angegriffen wird, so dass bereits dieser Berufungsangriff das Ergebnis des erstinstanzlichen Urteils in Frage stellt (BGH, Beschluss vom 5. August 2020 - VIII ZB 18/20, NJW-RR 2020, 1132 Rn. 16).

  • BGH, 20.11.2023 - VIa ZR 319/22

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadensersatz wegen der Verwendung

    Denn nur dann kann die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungserheblich sein (BGH, Beschluss vom 5. August 2020 - VIII ZB 18/20, NJW-RR 2020, 1132 Rn. 16; Beschluss vom 21. März 2022 - VIa ZB 4/21, NJW-RR 2022, 642 Rn. 7).
  • BGH, 15.03.2022 - VIII ZB 43/21

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Denn das Berufungsgericht hat mit der Annahme, die Berufungsbegründung genüge nicht den inhaltlichen Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 ZPO, die Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung überspannt und dadurch zugleich den Beklagten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. November 2021 - VIII ZB 21/21, NZM 2022, 98 Rn. 10; vom 14. September 2021 - VIII ZB 1/20, juris Rn. 8; vom 5. August 2020 - VIII ZB 18/20, NJW-RR 2020, 1132 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 25.04.2023 - VIII ZR 184/21

    Einordnung einer Wohnung als preisgebundener oder preisfreier Wohnraum

    Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12, NJW 2013, 2584 Rn. 23; BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2020 - IX ZB 62/18, NJW 2020, 2119 Rn. 12; vom 5. August 2020 - VIII ZB 18/20, NJW-RR 2020, 1132 Rn. 16; vom 18. Oktober 2022 - XI ZB 5/22, juris Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 20.06.2022 - VIa ZB 5/21

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Denn nur dann kann die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungserheblich sein (BGH, Beschluss vom 5. August 2020 - VIII ZB 18/20, NJW-RR 2020, 1132 Rn. 16; Beschluss vom 21. März 2022 - VIa ZB 4/21, NJW-RR 2022, 642 Rn. 7).
  • BGH, 25.07.2022 - VIa ZB 2/21

    Anforderungen an die Berufungsbegründung gemäß § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO

    Denn nur dann kann die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungserheblich sein (BGH, Beschluss vom 5. August 2020 - VIII ZB 18/20, NJW-RR 2020, 1132 Rn. 16).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2021 - 7 U 162/20

    Anspruch auf Auskunft über Anfangsbestand und Endbestand eines betreuten

    Nichts anderes ergibt sich auch aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 05.08.2020 - VIII ZB 18/20 - NJW-RR 2020, 1132).
  • OLG Nürnberg, 15.12.2022 - 16 U 4291/19

    Kaufpreis, Berufung, Annahmeverzug, Fahrzeug, Haftung, Feststellung, Verletzung,

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