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   BGH, 11.03.1981 - VIII ZB 18/81   

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https://dejure.org/1981,2441
BGH, 11.03.1981 - VIII ZB 18/81 (https://dejure.org/1981,2441)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1981 - VIII ZB 18/81 (https://dejure.org/1981,2441)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1981 - VIII ZB 18/81 (https://dejure.org/1981,2441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1740
  • MDR 1981, 753
  • VersR 1981, 550
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 24.11.1999 - XII ZR 94/98

    Auslegung einer Berufungsschrift bei Vertretung des bei dem Oberlandesgericht

    Rechtsanwalt S. ist beim Berufungsgericht zugelassen; seine Vertretung durch eine oberlandesgerichtlich bestellte Vertreterin umfaßt die Wahrnehmung von Prozeßhandlungen vor dem Oberlandesgericht auch dann, wenn die Vertreterin selbst nicht beim Oberlandesgericht zugelassen ist (BGH Urteil vom 9. Dezember 1974 - III ZR 134/72 - NJW 1975, 542, 543; BGH Beschluß vom 11. März 1981 - VIII ZB 18/81 - NJW 1981, 1740, 1741).

    Die Zulässigkeit einer solchen Weitervertretung ist in der Rechtsprechung anerkannt, sofern - wie hier - beide Vertretene bei demselben Gericht zugelassen sind (BGH Beschluß vom 11. März 1981 - VIII ZB 18/81 - aaO; OLG München MDR 1995, 318).

  • BGH, 14.12.1990 - V ZR 329/89

    Hinweispflicht des amtlich bestellten Vertreters

    Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß ein als amtlicher Vertreter bestellter Rechtsanwalt, der nicht bei dem Oberlandesgericht zugelassen ist, dann nicht wirksam bei diesem Gericht Berufung einlegen kann, wenn er nicht für den vertretenen, dort zugelassenen Anwalt, sondern für seine eigene Praxis tätig wird (BGH Beschl. v. 11. März 1981, VIII ZB 18/81, NJW 1981, 1740, 1741).
  • OLG Brandenburg, 17.12.1997 - 1 U 26/97

    Rückzahlung einer Maklerprovision ; Antrag auf Zurückweisung einer Berufung durch

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  • BGH, 09.05.1984 - VIII ZR 47/83

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages -

    Damit hätte er insbesondere für die von diesem vertretene Beklagte auch ohne besondere Untervollmacht wirksam Berufung einlegen können (Senatsbeschluß vom 11. März 1981 - VIII ZB 18/81 = NJW 1981, 1740).
  • OLG München, 13.02.1987 - 21 U 5627/86

    Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung; Leistung unter dem Druck

    Es handelt sich um den Fall einer amtlichen, öffentlich-rechtlichen Vertretung in Form der Generalsubstitution (vgl. zur rechtlichen Stellung dieses allgemeinen Vertreters BGH, B. v. 21.4.1966, NJW 1966, 1362 und B. v. 11.3.1981, NJW 1981, 1740).
  • BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 56/93

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Wie sich aus § 53 Abs. 4 BRAO ergibt, können (außer Rechtsanwälten) auch Personen mit der Befähigung zum Richteramt und Referendare, die seit mindestens zwölf Monaten im Vorbereitungsdienst beschäftigt sind, zu Vertretern auch eines beim Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalts (vgl. BGH, Beschluß vom 11. März 1981 - VIII ZB 18/81 - NJW 1981, 1740, 1741) bestellt werden.
  • BGH, 09.05.1984 - VIII ZR 67/83

    Zulässigkeitsvoraussetzungen und Formerfordernisse an die Einlegung einer

    Damit hätte er insbesondere für den von diesem vertretenen Beklagten auch ohne besondere Untervollmacht wirksam Berufung einlegen können (Senatsbeschluß vom 11. März 1981 - VIII ZB 18/81 = NJW 1981, 1740).
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