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   BGH, 11.03.1987 - VIII ZB 2/87   

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https://dejure.org/1987,2007
BGH, 11.03.1987 - VIII ZB 2/87 (https://dejure.org/1987,2007)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1987 - VIII ZB 2/87 (https://dejure.org/1987,2007)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1987 - VIII ZB 2/87 (https://dejure.org/1987,2007)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Berufungsfrist - Verschulden eines Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung - Anforderungen an die Sorgfaltspflichten bei Diabetiserkrankung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 785
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.1967 - VIII ZB 3/67

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 11.03.1987 - VIII ZB 2/87
    Nach den glaubhaft gemachten Tatsachen befand sich Rechtsanwalt A. wegen des stark überhöhten Blutzuckerwerts am Spätabend des 20. November 1986 in einer Verfassung, die es entschuldigte, daß er die rechtzeitige Erledigung der Fristsache für kurze Zeit aus den Augen verlor (vgl. für einen Fall plötzlich eintretender Herz- und Kreislaufbeschwerden Senatsbeschluß vom 15. Februar 1967 - VIII ZB 3/67, VersR 1967, 476).
  • BGH, 31.01.1979 - IV ZB 44/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 11.03.1987 - VIII ZB 2/87
    Wegen der Kosten der Wiedereinsetzung wird auf § 238 Abs. 4 ZPO verwiesen (zur Behandlung der Kosten der erfolgreichen Beschwerde vgl. BGH, Beschluß vom 31. Januar 1979 - IV ZB 44/78, VersR 1979, 443).
  • BGH, 23.11.1995 - V ZB 20/95

    Versäumung der Berufungsfrist aufgrund einer Überlassungsreaktion des

    Allerdings ist es anerkannt, daß eine krankheitsbedingte Fristversäumung des Anwalts unter besonderen Voraussetzungen, insbesondere bei einer plötzlich auftretenden Erkrankung, für die der Anwalt keine Vorsorge treffen konnte, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen kann (vgl. BGH, Beschl. v. 15. Februar 1967, VIII ZB 3/67, MDR 1967, 585; Beschl. v. 11. März 1987, VIII ZB 2/87, VersR 1987, 785).
  • BGH, 06.03.1990 - VI ZB 4/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Auch dann, wenn Vorsorge in seinem Büro für die krankheitsbedingte Abwesenheit des Anwalts durch Absprache mit einem Kollegen getroffen ist, kann es - gerade bei einem Anwalt, der seine Praxis allein betreibt und nicht durchgehend Personal beschäftigt - unter Umständen Situationen geben, in denen der Verhinderung des Anwalts mit zumutbaren Vorsorgemaßnahmen nicht mehr zu begegnen ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 11. März 1987 - VIII ZB 2/87 = VersR 1987, 785, 786 [BGH 11.03.1987 - VIII ZB 2/87] undvom 15. Februar 1967 - VII ZB 3/67 = VersR 1967, 476, 477 für die plötzliche Erkrankung außerhalb der Bürozeit).
  • BGH, 18.07.2013 - V ZB 173/12

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt infolge

    b) Ein Rechtsanwalt muss aber, auch wenn er - wie hier - unvorhergesehen erkrankt, das zur Fristwahrung unternehmen, was ihm dann möglich und zumutbar ist (BGH, Beschlüsse vom 11. März 1987 - VIII ZB 2/87, VersR 1987, 785, 786, vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90, VersR 1990, 1026 und vom 8. Februar 2000 - XI ZB 20/99, juris Rn. 12; Senat, Beschlüsse vom 18. September 2003 - V ZB 23/03, FamRZ 2004, 182 und vom 18. September 2008 - V ZB 32/08, NJW 2008, 3571, 3572 Rn. 9).
  • BGH, 30.01.1991 - VIII ZB 2/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist -

    Krankheit der Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten schließt das Verschulden an einer Fristversäumung nur dann aus, wenn sie unerwartet auftritt und ein solches Ausmaß erreicht, daß die Erfüllung der in Fristenangelegenheiten gesteigerten Sorgfaltspflicht vernünftigerweise von der Partei oder ihrem Anwalt nicht mehr erwartet werden kann; freilich dürfen die Anforderungen dabei nicht überspannt werden (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 = BGHR ZPO § 233, Erkrankung 1; Beschluß vom 11. März 1987 - VIII ZB 2/87 = VersR 1987, 785; Beschluß vom 15. Februar 1967 - VIII ZB 3/67 = VersR 1967, 476; Beschluß vom 10. Januar 1973 - IV ZB 92/72 = VersR 1973, 317).
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