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   BGH, 23.07.1993 - VIII ZB 22/93   

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https://dejure.org/1993,4860
BGH, 23.07.1993 - VIII ZB 22/93 (https://dejure.org/1993,4860)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1993 - VIII ZB 22/93 (https://dejure.org/1993,4860)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1993 - VIII ZB 22/93 (https://dejure.org/1993,4860)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 61
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.09.1998 - VI ZB 20/98

    Abweisung einer Klage - Rechtshängigkeit des Klageanspruchs - Zweitbeklagter -

    Das Urteil eines im Instanzenzug übergeordneten Gerichts, das mit der Sache erst infolge eines Rechtsmittels befaßt wurde, ist auch dann nicht als erstinstanzlich ergangen anzusehen, wenn über einen erstmals bei ihm - etwa durch Klageerweiterung oder Klageänderung - anhängig gemachten Streitgegenstand entschieden wird (vgl. BGH, Beschluß vom 23. Juli 1993 - VIII ZB 22/93 - NJW-RR 1994, 61; MünchKomm ZPO-Rimmelspacher, § 511 Rdn. 15; Zöller/Gummer, Rdn. 1 a zu § 511 ZPO; Wieczorek/Rössler, ZPO, 2. Aufl., § 511 Anm. F IV).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 3 U 112/09

    Nutzungsvertrag: Räumungs- und Herausgabeanspruch auf Grund fristloser Kündigung

    Jede davon stellt einen eigenständigen Anspruchsgrund dar (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 23.07.1993 - VIII ZB 22/93, NJW-RR 1994, 61; ferner Fischer in Bub/ Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. VIII Rdn. 50).
  • LG Köln, 19.05.2010 - 10 S 264/09

    Künftiger Räumungantrag als "Weniger" im sofortigen Räumungsantrag

    Bei der nachgeschobenen Kündigung handelte es sich um einen neuen Streitgegenstand (BGH NJW-RR 1994, 61), die vorliegend als objektive Klagehäufung auszulegen war, die auch ohne weiteres als sachdienlich im Sinne des § 263 ZPO zuzulassen gewesen wäre.
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