Rechtsprechung
BGH, 07.07.1999 - VIII ZB 23/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Franchise-Vertrag - Zulässigkeit des Rechtswegs - Ordentliche Gerichte - Prozeßkostenhilfe - Beschwerdewert
- Judicialis
GVG § 17 a Abs. 3 Satz 2; ; GVG § 17 a Abs. 4 Satz 4; ; GVG § 17 a Abs. 4; ; ZPO § 114
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 17a Abs. 4 S. 4
Beschwerde zum Bundesgerichtshof - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 269/97
Aufhebung und Zurückverweisung zum Zwecke der Nachholung der Vorabentscheidung …
Auszug aus BGH, 07.07.1999 - VIII ZB 23/99
An diese Entscheidung ist der Senat gebunden (Senatsbeschluß vom 18. November 1998 - VIII ZR 269/97, NJW 1999, 651 unter II 1 m.w.Nachw.).Eine "Nichtzulassungsbeschwerde" findet im Rahmen von § 17 a Abs. 4 GVG nicht statt (Senatsbeschluß vom 18. November 1998 aaO), so daß nicht entschieden zu werden braucht, ob das Rechtsmittel des Beklagten in diese Richtung auszulegen oder umzudeuten wäre.
- BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98
Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen …
Auszug aus BGH, 07.07.1999 - VIII ZB 23/99
Eine sogenannte "greifbare Gesetzwidrigkeit", die ausnahmsweise zur Zulässigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde als außerordentliches Rechtsmittel führen könnte (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 28. Oktober 1998 - VIII ZR 190/98, NJW 1999, 290 unter 2 m.w.Nachw.), enthält der angefochtene Beschluß offensichtlich nicht.Dazu wäre erforderlich, daß die Nichtzulassung der weiteren sofortigen Beschwerde jeglicher rechtlicher Grundlage entbehrt, dem Gesetz inhaltlich fremd und deswegen mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Oktober 1998 aaO).
- BGH, 04.03.1998 - VIII ZB 25/97
Entscheidung des Berufungsgerichts bei unrichtiger Bejahung des Rechtsweges zu …
Auszug aus BGH, 07.07.1999 - VIII ZB 23/99
Den Beschwerdewert hat der Senat auf 1/5 des Hauptsachewertes festgesetzt (vgl. Senatsbeschluß vom 4. März 1998 - VIII ZB 25/97, ZIP 1998, 863 unter III m.w.Nachw.).