Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2005 - VIII ZB 35/04   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • NWB SteuerXpert START

    BRAGO § 6, § 6 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Geltendmachung von Ansprüchen einer BGB -Gesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erhöhungsgebühr beim Aktivprozeß der Gesellschafter einer GbR

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NZM 2005, 941
  • ZMR 2006, 184



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06  

    Wohnungseigentum - Vergütung des Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren

    Die hierdurch ausgelöste Mehrvertretungsgebühr (so zutreffend OLG Köln NJW 2006, 706; OLG Zweibrücken JurBüro 2006, 536; OLG Dresden ZMR 2005, 970; OLG Brandenburg JurBüro 2006, 475; a.A. OLG Koblenz JurBüro 2006, 315; vgl. für die GbR: BGH, Beschl. v. 18. Juni 2002, VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958; Beschl. v. 21. September 2005, VIII ZB 35/04, NZM 2005, 941) war auch in Ansehung der Möglichkeit, einen Wohnungseigentümer das Verfahren als Prozessstandschafter führen zu lassen (vgl. Senat, Urt. v. 24. Juni 2005, V ZR 350/03, NJW 2005, 3146 m.w.N.), zur Rechtsverfolgung notwendig, denn es kann einem Gläubiger nur ausnahmsweise zugemutet werden, aus Kostengründen einen Prozess nicht selbst zu führen (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Juni 2002, VIII ZB 6/02, aaO).
  • BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06  

    Rechtsanwälte - Erhöhungsgebühr für Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Es gilt nichts anderes als in den vom Bundesgerichtshof bereits entschiedenen Fällen, in denen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Klage erhoben hatten, bevor eine gesicherte Rechtsprechung vorlag, die der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts Rechts- und Parteifähigkeit zubilligte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. September 2005 - VIII ZB 35/04, WuM 2005, 792; Beschluss vom 26. Februar 2003 - VIII ZB 69/02, JurBüro 2004, 145, 146; Beschluss vom 18. Juni 2002 - VIII ZB 6/02, JurBüro 2003, 89, 90).
  • OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08  

    Wohnungseigentum - Erhöhungsgebühr in Übergangszeit erstattungsfähig?

    Die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch sämtliche Miteigentümer entstandenen Kosten können allerdings in vollem Umfang als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen sein, wenn diese neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zeitpunkt der Beauftragung ihres Prozessbevollmächtigten noch nicht bekannt sein konnte bzw. musste (vgl. BGH ZMR 2006, 184; JurBüro 2004, 145; NJW 2002, 2958; jeweils zur vergleichbaren Problematik der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der GbR).
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  • OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 3 W 63/06  

    Rechtsanwälte - Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung einer WEG

    Diese Betrachtungsweise steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags nach der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGH NJW 2002, 2958; BGH JurBüro 2004, 145 f; BGH NZM 2005, 941 f).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 24 U 185/05  

    Zum Rückzahlungsanspruch gegen Rechtsanwalt bei unzulässiger Vereinbarung eines

    Einer solchen Fehlbezeichnung ist durch Berichtigung des Rubrums Rechnung zu tragen (BGH NJW-RR 2006, 42; WuM 2005, 792; NJW 2003, 1043 f.).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08  

    Wohnungeigentum - Erhöhungsgebühr bei Vertretung von WEG erstattungsfähig?

    Die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch sämtliche Miteigentümer entstandenen Kosten können allerdings in vollem Umfang als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen sein, wenn diese neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zeitpunkt der Beauftragung ihres Prozessbevollmächtigten noch nicht bekannt sein konnte bzw. musste (vgl. BGH ZMR 2006, 184; JurBüro 2004, 145; NJW 2002, 2958; jeweils zur vergleichbaren Problematik der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der GbR).
  • OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 5 UR II 169/03.WEG AG Linz am Rhein  

    Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags gemäß § 6 BRAGO bei der

    Diese Betrachtungsweise steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags nach der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGH NJW 2002, 2958; BGH JurBüro 2004, 145 f; BGH NZM 2005, 941 f).
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