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   BGH, 21.09.2005 - VIII ZB 35/04   

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https://dejure.org/2005,5196
BGH, 21.09.2005 - VIII ZB 35/04 (https://dejure.org/2005,5196)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2005 - VIII ZB 35/04 (https://dejure.org/2005,5196)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2005 - VIII ZB 35/04 (https://dejure.org/2005,5196)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Gesellschafter durch einen Rechtsanwalt; Bestimmung der Notwendigkeit der Kosten für die Rechtsverfolgung

  • Judicialis

    BRAGO § 6; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2
    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Geltendmachung von Ansprüchen einer BGB -Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erhöhungsgebühr beim Aktivprozeß der Gesellschafter einer GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 941
  • ZMR 2006, 184
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - VIII ZB 35/04
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist selbst in einem Fall, in dem wenige Monate nach Veröffentlichung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 (BGHZ 146, 341), in dem der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts Rechts- und Parteifähigkeit zugebilligt wurde, Klage erhoben worden ist, die Gewährung der Erhöhungsgebühr gerechtfertigt (Beschluss vom 18. Juni 2002 - VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958).
  • BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - VIII ZB 35/04
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist selbst in einem Fall, in dem wenige Monate nach Veröffentlichung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 (BGHZ 146, 341), in dem der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts Rechts- und Parteifähigkeit zugebilligt wurde, Klage erhoben worden ist, die Gewährung der Erhöhungsgebühr gerechtfertigt (Beschluss vom 18. Juni 2002 - VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958).
  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZB 69/02

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Prozeßvertretung einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - VIII ZB 35/04
    Die dadurch entstandenen Kosten sind in vollem Umfang als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) anzusehen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. Februar 2003 - VIII ZB 69/02, JurBüro 2004, 145).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen

    Die hierdurch ausgelöste Mehrvertretungsgebühr (so zutreffend OLG Köln NJW 2006, 706; OLG Zweibrücken JurBüro 2006, 536; OLG Dresden ZMR 2005, 970; OLG Brandenburg JurBüro 2006, 475; a.A. OLG Koblenz JurBüro 2006, 315; vgl. für die GbR: BGH, Beschl. v. 18. Juni 2002, VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958; Beschl. v. 21. September 2005, VIII ZB 35/04, NZM 2005, 941) war auch in Ansehung der Möglichkeit, einen Wohnungseigentümer das Verfahren als Prozessstandschafter führen zu lassen (vgl. Senat, Urt. v. 24. Juni 2005, V ZR 350/03, NJW 2005, 3146 m.w.N.), zur Rechtsverfolgung notwendig, denn es kann einem Gläubiger nur ausnahmsweise zugemutet werden, aus Kostengründen einen Prozess nicht selbst zu führen (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Juni 2002, VIII ZB 6/02, aaO).
  • BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Es gilt nichts anderes als in den vom Bundesgerichtshof bereits entschiedenen Fällen, in denen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Klage erhoben hatten, bevor eine gesicherte Rechtsprechung vorlag, die der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts Rechts- und Parteifähigkeit zubilligte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. September 2005 - VIII ZB 35/04, WuM 2005, 792; Beschluss vom 26. Februar 2003 - VIII ZB 69/02, JurBüro 2004, 145, 146; Beschluss vom 18. Juni 2002 - VIII ZB 6/02, JurBüro 2003, 89, 90).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 24 U 185/05

    Zum Rückzahlungsanspruch gegen Rechtsanwalt bei unzulässiger Vereinbarung eines

    Einer solchen Fehlbezeichnung ist durch Berichtigung des Rubrums Rechnung zu tragen (BGH NJW-RR 2006, 42; WuM 2005, 792; NJW 2003, 1043 f.).
  • OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Beauftragung

    Die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch sämtliche Miteigentümer entstandenen Kosten können allerdings in vollem Umfang als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen sein, wenn diese neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zeitpunkt der Beauftragung ihres Prozessbevollmächtigten noch nicht bekannt sein konnte bzw. musste (vgl. BGH ZMR 2006, 184; JurBüro 2004, 145; NJW 2002, 2958; jeweils zur vergleichbaren Problematik der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der GbR).
  • OLG Koblenz, 25.08.2017 - 14 W 372/17

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr wegen Mann Datierung des Rechtsanwalts

    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass bei Klageerhebung bzw. Beauftragung des Prozessbevollmächtigten vor der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft eine durch die Mandatierung durch die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft persönlich entstandene Erhöhungsgebühr auch erstattungsfähig ist (vgl. BGH, NJW 2007, 1464 m.w.N.; siehe auch BGH, NZM 2005, 941 zur parallel gelagerten Konstellation bei einer GbR).
  • OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 3 W 63/06

    Rechtsanwaltsgebühren im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit des

    Diese Betrachtungsweise steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags nach der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGH NJW 2002, 2958; BGH JurBüro 2004, 145 f; BGH NZM 2005, 941 f).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Beauftragung

    Die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch sämtliche Miteigentümer entstandenen Kosten können allerdings in vollem Umfang als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen sein, wenn diese neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zeitpunkt der Beauftragung ihres Prozessbevollmächtigten noch nicht bekannt sein konnte bzw. musste (vgl. BGH ZMR 2006, 184; JurBüro 2004, 145; NJW 2002, 2958; jeweils zur vergleichbaren Problematik der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der GbR).
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