Rechtsprechung
   BGH, 18.11.2003 - VIII ZB 37/03   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • NWB SteuerXpert START

    ZPO § 520 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2 S. 2
    Wirksamkeit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei angenommenem, aber tatsächlich nicht gegebenem Einverständnis des gegnerischen Prozessbevollmächtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verlängerung der Berufungsfrist: Vermeintliches Einverständnis

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fristen - Irrtum schützt nicht vor Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fristen - Irrtum schützt nicht vor Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2004, 1460
  • MDR 2004, 589



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08  

    Wohnungseigentum - Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Danach darf jedenfalls eine Prozesspartei, der auf ihren rechtzeitig vor Fristablauf gestellten Antrag eine Fristverlängerung gewährt worden ist, grundsätzlich davon ausgehen, dass die betreffende richterliche Verfügung wirksam ist (vgl. nur BGH, Beschl. v. 18. November 2003, VIII ZB 37/03, NJW 2004, 1460 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.2011 - XII ZR 136/09  

    Familienrecht - Inzidente Feststellung der Vaterschaft

    Im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Klägers ist die gewährte Fristverlängerung für die Revisionsbegründungsfrist auch nicht unwirksam (vgl. insoweit BGH Beschlüsse vom 18. November 2003 -VIII ZB 37/03 -NJW 2004, 1460; vom 8. Oktober 1998 -VII ZB 21/98 -NJW-RR 1999, 286 und Senatsbeschluss BGHZ 102, 37 = FamRZ 1988, 55).
  • BGH, 09.11.2004 - XI ZB 6/04  

    Verfahrensrecht - Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Eine bewilligte Fristverlängerung ist auch dann wirksam, wenn die erforderliche Einwilligung nicht vorliegt (BGH, Beschluß vom 18. November 2003 - VIII ZB 37/03, NJW 2004, 1460, 1461).
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  • BGH, 12.02.2009 - VII ZB 76/07  

    Verfahrensrecht - Mediation hemmt nicht den Lauf der Berufungsbegründungsfrist

    Grenzen ergeben sich allerdings aus dem Gebot der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ( BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - VIII ZB 37/03, NJW 2004, 1460 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2005 - NC 9 S 140/05  

    Lehrdeputatsermäßigung für Prodekan im Studium der Humanmedizin; Berechnung der

    Verlängert der Vorsitzende daher die Rechtsmittelbegründungsfrist aufgrund eines vor deren Ablauf gestellten Antrags, ist seine Verfügung wirksam, auch wenn die Fristverlängerung verfahrensfehlerhaft ergangen ist (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 22.04.2002 - 6 C 15/01 -, NVwZ-RR 2002, 894 = DVBl. 2002, 1594 und BGH, Beschluss vom 18.11.2003 - VIII ZB 37.03 -, NJW 2004, 1460).
  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09  

    Wohnungseigentumsrecht - Beschlussanfechtung; Anfechtungsfrist und Zustellung

    Danach darf jedenfalls eine Prozesspartei grundsätzlich darauf vertrauen, dass die betreffende richterliche Verfügung wirksam ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2003, VIII ZB 37/03, NJW 2004, 1460).
  • OLG Hamburg, 18.05.2012 - 14 U 138/10  

    Schadensersatzanspruch eines Insolvenzverwalters gegen Konsortialbanken wegen

    Grundsätzlich besteht Vertrauensschutz für den Rechtsmittelführer dahingehend, dass eine vom Gericht bewilligte Fristverlängerung Bestand habe (BGH, Urt. v. 18.11.2003, Az.: VIII ZB 37/03); dies mag anders zu beurteilen sein, wenn das für die Fristverlängerung maßgebliche Einverständnis der übrigen Prozessbeteiligten erschlichen oder das Gericht hierüber arglistig getäuscht wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 08.10.1998, Az.: VII ZB 21/98).
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