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BGH, 23.10.1968 - VIII ZB 38/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zurechnung des Verschuldens des Prozessanwalts
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.01.2002 - III ZR 62/01
Sorgfaltspflichten der Gewerkschaft bei Vertretung eines Mitglieds im Prozeß
Die vom Berufungsgericht für seine gegenteilige Auffassung herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 105, 116; Beschlüsse vom 23. Oktober 1968 - VIII ZB 38/68 - VersR 1969, 59 und vom 20. Juni 1991 - VII ZB 18/90 - NJW 1991, 3035) betreffen den von der Partei mit der Erteilung eines Rechtsmittelauftrags (erneut) mandatierten Rechtsanwalt, der in der Tat grundsätzlich zur Kontrolle, ob der Berufungsanwalt den Auftrag übernimmt, und zur Fristenüberwachung verpflichtet ist (s. sogleich).