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   BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 62/10   

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BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 62/10 (https://dejure.org/2011,5957)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2011 - VIII ZB 62/10 (https://dejure.org/2011,5957)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10 (https://dejure.org/2011,5957)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 522 Abs 1 S 4 ZPO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO, Art 2 Abs 1 GG
    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer: Berücksichtigung der mit der Berufung weiterverfolgten Nebenforderungen und Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Berechnung der Wertgrenze

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 522 Abs 1 S 4 ZPO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO, Art 2 Abs 1 GG
    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer: Berücksichtigung der mit der Berufung weiterverfolgten Nebenforderungen und Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Berechnung der Wertgrenze

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Berücksichtigung von zur Hauptforderung gewordenen Nebenforderungen bei der Rechtsmittelbeschwer; Wandlung einer Hauptforderung in eine Nebenforderung bei Ausschluss des Hauptanspruches aus dem Rechtsstreit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nebenforderungen wirken sich bei Wegfall der Hauptforderung streitwerterhöhend aus; § 4 Abs. 1 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streitwertberechnung; Berufungswert; zur Hauptforderung gewordene Nebenforderungen; vorgerichtliche Anwaltskosten

  • rewis.io

    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer: Berücksichtigung der mit der Berufung weiterverfolgten Nebenforderungen und Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Berechnung der Wertgrenze

  • rewis.io

    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer: Berücksichtigung der mit der Berufung weiterverfolgten Nebenforderungen und Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Berechnung der Wertgrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 4 Abs. 1
    Pflicht zur Berücksichtigung von zur Hauptforderung gewordenen Nebenforderungen bei der Rechtsmittelbeschwer; Wandlung einer Hauptforderung in eine Nebenforderung bei Ausschluss des Hauptanspruches aus dem Rechtsstreit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nebenforderungen in Berufung bei Rechtsmittelbeschwer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Geschäftsgebühr kann Berufung retten

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mit der Berufung weiterverfolge Nebenforderungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.2010 - VIII ZB 39/09

    Berufung aufgrund weiterer Berücksichtigung von vorprozessualen Anwaltskosten als

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 62/10
    Danach sind im vorliegenden Fall die mit der Berufung weiterverfolgten vorprozessualen Rechtsanwaltskosten (teilweise) und die gesondert geltend gemachten Zinsen auf den nicht mehr streitgegenständlichen Teil der Hauptforderung werterhöhend zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2010 - VIII ZB 39/09, juris Rn. 4 mwN zu vorprozessualen Anwaltskosten).

    Die ursprünglich insgesamt als Nebenforderung geltend gemachten vorprozessualen Anwaltskosten in Höhe von 229, 55 Euro, die sich auf den Gegenstandswert der ursprünglichen Hauptforderung beziehen, haben sich in der Berufungsinstanz, soweit sie den durch die erstinstanzlichen Urteile zugesprochenen Teil der Klageforderung (insgesamt 1.058,17 Euro) betreffen, als Hauptforderung verselbständigt (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2010 - VIII ZB 39/09, aaO).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 62/10
    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227 mwN).
  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen

    Denn es hat den Beklagten den Zugang zur Berufungsinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 88, 118, 123; BVerfG, NJW 2005, 814, 815; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227; Senatsbeschlüsse vom 20. Oktober 2009 - VIII ZB 97/08, NJW-RR 2010, 998 Rn. 8; vom 22. Juni 2010 - VIII ZB 12/10, NJW 2010, 3305 Rn. 6; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2010, 177 Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 04.04.2012 - IV ZB 19/11

    Bemessung der Berufungsbeschwer: Streitwerterhöhung nach übereinstimmender

    Sobald und soweit die Hauptforderung jedoch nicht mehr Prozessgegenstand ist, etwa weil eine auf die Hauptforderung oder - wie hier - auf einen Teil der Hauptforderung beschränkte Erledigung beiderseitig erklärt worden ist, wird die Nebenforderung zur Hauptforderung, weil sie sich von der sie bedingenden Forderung gelöst hat und es ohne Hauptforderung keine Nebenforderung gibt (BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, NJW 2008, 999 Rn. 8; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2011, 177 Rn. 5; vom 31. März 2011 aaO).
  • BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 255/20

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei einer Rückabwicklungsklage für

    Mit der Berufung weiterverfolgte Nebenforderungen im Sinne von § 4 Abs. 1 ZPO sind bei der Rechtsmittelbeschwer zu berücksichtigen, soweit sie Hauptforderungen geworden sind, wenn und soweit der Hauptanspruch, auf den sich die Nebenforderungen beziehen, - wie hier unterstellt - nicht mehr Gegenstand des Rechtsstreits ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2013 - III ZR 191/12, MDR 2013, 1316 Rn. 2; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2011, 177 Rn. 5).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11

    FamFG §§ 39, 63 Abs. 1, 64 Abs. 1; ZPO §§ 233, 237

    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGH Beschluss vom 11. Januar 2011  VIII ZB 62/10 - WuM 2011, 177 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 55/15

    Berufungsbeschwer nach einseitiger Erledigungserklärung in einem

    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2011, 177 Rn. 3; vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 8; vom 14. Juni 2016 - VIII ZB 4/16, juris Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 12.10.2011 - XII ZB 127/11

    Auskunftspflicht in einem Güterrechtsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes

    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. April 2011  XII ZB 553/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 9; vom 23. März 2011  XII ZB 51/11 - FamRZ 2011, 881 Rn. 7; vom 2. April 2008  XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 8 und vom 18. Juli 2007  XII ZB 162/06 - FamRZ 2007, 1725 Rn. 4; ebenso: BGH Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10 - WuM 2011, 177 Rn. 3 und BGHZ 151, 221 = NJW 2002, 3029, 3030).
  • BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 68/20

    Wert des Beschwerdegegenstands im Falle der Verurteilung zur Erteilung einer

    Zudem dürfen die zivilprozessualen Vorschriften, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind, nicht derart ausgelegt und angewandt werden, dass den Parteien der Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (st. Rspr.; vgl. nur BVerfGE 74, 228, 234; BVerfG, NJW 2012, 2869 Rn. 8; NZA 2016, 122 Rn. 9 ff.; Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2011, 177 Rn. 3; vom 12. Juli 2016 - VIII ZB 55/15, WuM 2016, 632 Rn. 1; vom 30. Januar 2018 - VIII ZB 57/16, NJW-RR 2018, 588 Rn. 7; vom 29. Juni 2021 - VIII ZB 52/20, juris Rn. 8).
  • BGH, 20.05.2014 - VI ZB 49/12

    Zulässigkeit der Berufung: Berücksichtigung nicht zuerkannter Rechtsanwaltskosten

    Sobald und soweit die Hauptforderung nicht mehr Prozessgegenstand ist, wird die Nebenforderung zur Hauptforderung, weil sie sich von der sie bedingenden Forderung gelöst hat und es ohne Hauptforderung keine Nebenforderung gibt (Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2014 - VI ZB 43/13, juris Rn. 5 und vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, VersR 2008, 557 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2011, 177 Rn. 5; vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 8 und vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 Rn. 5).
  • BGH, 13.02.2019 - IV ZB 8/18

    Bemessung des Streitwerts auf der Grundlage der erwarteten Reparaturkosten;

    Jedenfalls hat sich damit der ursprünglich insgesamt als Nebenforderung geltend gemachte, auf den Gegenstandswert des Feststellungsantrags bezogene Antrag auf Erstattung vorprozessualer Anwaltskosten von 334, 75 EUR als Hauptforderung verselbständigt, soweit die Anwaltskosten einen 600 EUR übersteigenden Gegenstandswert betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2011, 177 [juris Rn. 6]).
  • BGH, 03.09.2013 - VIII ZB 17/12

    Unzulässigkeit der Berufung: Isolierte Anfechtung einer zu Lasten eines

    Insbesondere hat das Berufungsgericht der Drittwiderbeklagten den Zugang zur Berufungsinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit unter Verletzung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) versagt (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2011 - VIII ZB 45/10, WuM 2011, 176 Rn. 5 f.; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2011, 177 Rn. 3), sondern die Berufung der Drittwiderbeklagten rechtsfehlerfrei als unzulässig verworfen.
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZB 58/10

    Beschwer des Berufungsklägers bei nicht ausdrücklicher Entscheidung über einen

  • BGH, 21.01.2014 - VI ZB 43/13

    Statthaftigkeit der Berufung: Berechnung des Beschwerdewerts bei Teilerledigung

  • BGH, 25.01.2022 - VIII ZR 337/20

    Ersatz von sog. fiktiven Mangelbeseitigungskosten im Zusammenhang mit der

  • BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 83/20

    Zur Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen

  • BGH, 18.02.2014 - II ZR 191/12

    Entgangener Gewinn als Nebenforderung zu einer ebenfalls eingeklagten

  • BGH, 21.08.2018 - VIII ZB 1/18

    Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung

  • OLG Braunschweig, 07.01.2022 - 4 U 602/21

    Streitwertfestsetzung für ein Berufungsverfahren; Nicht nachvollziehbare

  • BGH, 30.06.2020 - VIII ZA 2/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde bzgl.

  • LG Mainz, 10.01.2014 - 8 T 5/14
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