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   BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03   

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BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03 (https://dejure.org/2004,811)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2004 - VIII ZB 66/03 (https://dejure.org/2004,811)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03 (https://dejure.org/2004,811)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Allgemeiner Gerichtsstand zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Ausland; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Berufung; Geltungsbereich des Gerichtsverfassungsgesetzes; Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts; Nachweis für das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausländischer Gerichtsstand und Berufung; Wohnsitz im Ausland und Berufung

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b
    Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gerichtsstand durch Rechtsmittelgericht nicht prüfbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3266 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1073
  • MDR 2004, 828
  • FamRZ 2004, 1018
  • WM 2004, 2227
  • BB 2004, 1077
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.09.2002 - VIII ZB 23/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
    Auf die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO kommt es nicht an (vgl. Senatsbeschluß vom 4. September 2002 - VIII ZB 23/02, NJW 2002, 3783 unter II 1 b).

    Neben dem Grundsatz der Rechtssicherheit, die eine klare Zuständigkeitsregelung auch für Rechtsmittelverfahren mit Auslandsberührung erfordert, gebietet ferner das Rechtsstaatsprinzip, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 74, 228, 234; 88, 118, 123 ff.; siehe auch Senatsbeschluß vom 4. September 2002 aaO).

  • BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02

    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
    Aufgrund dieser rein formalen Anknüpfung der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts kommt es daher nicht darauf an, ob sich - wie auch im vorliegenden Fall - im Einzelfall keine besonderen Fragen des internationalen Privatrechts stellen (BGH, Beschluß vom 19. Februar 2003 - IV ZB 31/02, NJW 2003, 1672 unter II 3 b; Senatsbeschluß vom 15. Juli 2003 - VIII ZB 30/03, NJW 2003, 3278 unter II 2 a; siehe auch Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl., § 119 GVG Rdnr. 15; MünchKommZPO/Aktualisierungsband - Wolf, § 119 GVG Rdnr. 4).

    In Anbetracht dieser klaren Zuständigkeitsregelung kommt auch entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde eine Abgabe des Verfahrens durch das angerufene Gericht an das funktionell zuständige Gericht entsprechend den für das Kartellverfahren geltenden Sonderregeln (BGHZ 71, 367 ff.) nicht in Betracht (BGH, Beschluß vom 19. Februar 2003 aaO).

  • BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77

    Berufung in Kartellsachen

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
    In Anbetracht dieser klaren Zuständigkeitsregelung kommt auch entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde eine Abgabe des Verfahrens durch das angerufene Gericht an das funktionell zuständige Gericht entsprechend den für das Kartellverfahren geltenden Sonderregeln (BGHZ 71, 367 ff.) nicht in Betracht (BGH, Beschluß vom 19. Februar 2003 aaO).

    Dies entspricht dem aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit abgeleiteten Gebot der Rechtsmittelklarheit, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfG, Plenumsbeschluß vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924, 1928 m.w.Nachw.; siehe auch BGHZ 71, 367, 371 f.).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
    Dies entspricht dem aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit abgeleiteten Gebot der Rechtsmittelklarheit, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfG, Plenumsbeschluß vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924, 1928 m.w.Nachw.; siehe auch BGHZ 71, 367, 371 f.).
  • BGH, 15.07.2003 - VIII ZB 30/03

    Instanzenzug in Mietstreitigkeiten bei Wohnsitz einer Partei im Ausland

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
    Aufgrund dieser rein formalen Anknüpfung der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts kommt es daher nicht darauf an, ob sich - wie auch im vorliegenden Fall - im Einzelfall keine besonderen Fragen des internationalen Privatrechts stellen (BGH, Beschluß vom 19. Februar 2003 - IV ZB 31/02, NJW 2003, 1672 unter II 3 b; Senatsbeschluß vom 15. Juli 2003 - VIII ZB 30/03, NJW 2003, 3278 unter II 2 a; siehe auch Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl., § 119 GVG Rdnr. 15; MünchKommZPO/Aktualisierungsband - Wolf, § 119 GVG Rdnr. 4).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
    Neben dem Grundsatz der Rechtssicherheit, die eine klare Zuständigkeitsregelung auch für Rechtsmittelverfahren mit Auslandsberührung erfordert, gebietet ferner das Rechtsstaatsprinzip, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 74, 228, 234; 88, 118, 123 ff.; siehe auch Senatsbeschluß vom 4. September 2002 aaO).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
    Neben dem Grundsatz der Rechtssicherheit, die eine klare Zuständigkeitsregelung auch für Rechtsmittelverfahren mit Auslandsberührung erfordert, gebietet ferner das Rechtsstaatsprinzip, den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 74, 228, 234; 88, 118, 123 ff.; siehe auch Senatsbeschluß vom 4. September 2002 aaO).
  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05

    Namensklau im Internet

    a) Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, dass in den Anwendungsbereich des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG auch diejenigen juristischen Personen fallen, die ihren Hauptsitz - wie die Beklagte - im Zeitpunkt der Klageerhebung nach ihrem vom Prozessgegner nicht angegriffenen Vortrag im Ausland gehabt und in Deutschland lediglich eine Niederlassung betrieben haben (vgl. BGH, Beschl. v. 28.1.2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073, 1074; Urt. v. 15.2.2005 - XI ZR 171/04, NJW-RR 2005, 780 f.).
  • BGH, 28.02.2008 - III ZB 76/07

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren bei Einzahlung der Gerichtskosten

    Zwar kann hier nicht ein im amtsgerichtlichen Verfahren unangegriffen gebliebener ausländischer Gerichtsstand des Beklagten zu 2 zugrunde gelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03 - NJW-RR 2004, 1073, 1074 unter II. 2. c) bb).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Entscheidend nach § 119 b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b GVG ist jedoch der allgemeine Gerichtsstand im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit in erster Instanz, also regelmäßig der Zustellung der Klageschrift nach § 253 Abs. 1, § 261 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO (vgl. BGHZ 155, 46 ; BGH NJW-RR 2004, S. 1073 ; Kissel/Mayer, GVG, 4. Auflage 2005, § 119 Rn. 27 a; Zöller/Gummer, ZPO, 25. Auflage 2005, § 119 GVG Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05

    Namensschutz im Internet: Störerhaftung des Betreibers einer

    Zugleich hat der Bundesgerichtshof überzeugend dahin erkannt, dass das Vorliegen eines ausländischen Gerichtsstandes einer Partei von dem Berufungsgericht ohne eigene Prüfungskompetenz aus dem amtsgerichtlichen Verfahren zu entnehmen ist (vgl. BGH BB 2004, 1077 (1078) - 8. Zivilsenat; so zustimmend auch der 11. Zivilsenat des BGH, NJW-RR 2005, 780).
  • BGH, 10.07.2007 - VIII ZB 73/06

    Nachprüfung des Wohnsitzes einer Partei in der Berufungsinstanz

    Der aus dem Gebot der Rechtsmittelklarheit abgeleitete Grundsatz, dass der vor dem Amtsgericht unbestritten gebliebene inländische oder ausländische Wohnsitz einer Partei in der Berufungsinstanz ungeprüft zugrunde zu legen ist, gilt auch dann, wenn der Rechtsmittelführer in der Berufungsinstanz einen anderen (zusätzlichen) eigenen Wohnsitz angibt als im Verfahren vor dem Amtsgericht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073).

    Dabei ist im Berufungsverfahren regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische bzw. ausländische Wohnsitz einer Partei zugrunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen (Senatsbeschlüsse vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073; vom 1. Juni 2004 - VIII ZB 2/04, NJW-RR 2004, 1505, unter II 2 b; vom 28. März 2006 - VIII ZB 100/04, NJW 2006, 1808, unter III 2 a).

    Mit der auf den Wohnsitz der Parteien im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit abstellenden Regelung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG soll im Interesse der Rechtssicherheit und Verfahrensvereinfachung sichergestellt werden, dass bereits bei Verfahrensbeginn erkennbar ist, bei welchem Gericht gegebenenfalls Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts einzulegen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2004, aaO, unter II 2 b, c).

  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 100/04

    Funktionelle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Berufung bei

    Die Prozessvoraussetzungen, zu denen auch die funktionelle Zuständigkeit des angerufenen Gerichts gehört, sind grundsätzlich vom Kläger beziehungsweise, soweit wie hier die funktionelle Zuständigkeit des Berufungsgerichts betroffen ist, vom Rechtsmittelführer zu beweisen (Senatsbeschluss vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073 unter II 2 c aa; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl., § 93 Rdnrn. 9, 35; MünchKommZPO/Lüke, 2. Aufl., Vor § 253 Rdnrn. 6, 14).

    Der Senat hat bereits entschieden (Beschluss vom 28. Januar 2004, aaO, unter II 2 c bb; ebenso BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - XI ZR 172/04, StBT 2005, Nr. 9, 17 unter A II 2 a), dass es dem aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit abgeleiteten Gebot der Rechtsmittelklarheit widerspräche, wenn der in erster Instanz unbestritten gebliebene ausländische oder inländische Wohnsitz einer Partei in der Rechtsmittelinstanz uneingeschränkt wieder in Frage gestellt werden könnte mit der Folge, dass bei Durchgreifen dieses Einwands das Rechtsmittel bei dem unzuständigen Gericht eingelegt wäre und eine Berufung daher als unzulässig verworfen werden müsste.

  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZB 88/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte

    Dies entspricht dem aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit abgeleiteten Gebot der Rechtsmittelklarheit, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (Beschluss vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073 unter II 2 c bb; Beschluss vom 1. Juni 2004 aaO unter II 2 b; zuletzt Beschlüsse vom 1. März 2006 - VIII ZB 28/05 unter II 2 sowie vom 28. März 2006 - VIII ZB 100/04 unter II 2 a, jew. zur Veröffentlichung bestimmt; ebenso BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - XI ZR 171/04, NJW-RR 2005, 780 unter A II 2 a; zur verfassungsrechtlich gebotenen Klarheit der Rechtsmittelvorschriften siehe BVerfGE 107, 395, 416 f.).

    Unabhängig davon bestand eine erhebliche, von der Rechtsprechung nicht hinreichend beseitigte Unsicherheit in der Zuständigkeitsregelung hier schon deshalb nicht, weil es zur Zeit der Berufungseinlegung nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils am 14. Juni 2005 durch die Senatsbeschlüsse vom 28. Januar 2004 (aaO) und vom 1. Juni 2004 (aaO) geklärt war, dass der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene in- oder ausländische Gerichtsstand einer Partei zugrunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen ist.

  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 171/04

    Verfahren bei mehrfacher Einlegung einer Berufung und Verweisung an ein

    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem - erst nach Erlaß des angefochtenen Urteils veröffentlichten - Beschluß vom 28. Januar 2004 (VIII ZB 66/03, WM 2004, 2227) entschieden, daß bei § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG im Berufungsverfahren regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische bzw. ausländische Gerichtsstand einer Partei zugrunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen ist.
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 10 U 149/08

    Pflichten des Vermieters bei einer Eigenbedarfskündigung

    Unter diesen Umständen ist die Überprüfung der Richtigkeit des angegebenen Gerichtsstandes dem Rechtsmittelgericht entzogen (vgl. Zöller-Gummer, ZPO, 25. Aufl. § 119 GVG, Rn 14; BGHR 2004, 983 = BB 2004, 1077).
  • BGH, 01.06.2004 - VIII ZB 2/04

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts wegen Wohnsitz einer Partei im Ausland

    Entscheidend für die Frage des Gerichtsstands ist dabei der Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit, also regelmäßig der Zustellung der Klageschrift an diese Partei gemäß §§ 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO (Beschluß vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03, BB 2004, 1077).

    Diesem Gebot kann nur dadurch wirksam Rechnung getragen werden, daß im Rechtsmittelverfahren regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische bzw. ausländische Gerichtsstand auch einer Partei zugrunde gelegt wird und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen ist (BGH, Beschluß vom 28. Januar 2004 aaO unter II 2 c bb).

  • BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07

    Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte bei fehlendem Gerichtsstand im

  • BGH, 25.06.2009 - III ZB 75/08

    Voraussetzungen der funktionalen Zuständigkeit des Oberlandesgerichts gem. § 119

  • LG Bonn, 18.04.2007 - 5 S 153/06

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen gegen Urteile der

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZB 25/09

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei bestehendem inländischem Gerichtsstand

  • BGH, 06.12.2005 - VIII ZB 48/05

    Einlegung der Berufung gegen Urteil des Amtsgerichts beim Oberlandesgericht wegen

  • BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 60/04

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts wegen Sitzes einer Partei im Ausland

  • BGH, 19.09.2006 - X ZB 31/05

    Anforderungen an die Darlegung der Zuständigkeit des Berufungsgerichts bei

  • BGH, 01.03.2006 - VIII ZB 28/05

    Zuständigkeit des Berufungsgerichts bei Wohnsitz des Beklagten im Ausland;

  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 172/04

    Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das

  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 173/04

    Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das

  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 176/04

    Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das

  • BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 11/09

    Zulässigkeit der Nachprüfung eines vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebenen

  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 174/04

    Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das

  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 175/04

    Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das

  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 177/04

    Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das

  • BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 45/04

    Voraussetzungen der Zuständigkeit der Oberlandesgerichte wegen Auslandsberührung

  • OLG Braunschweig, 17.09.2004 - 2 W 186/04

    Zuständigkeit des OLG für Beschwerden in Zwangsvollstreckungssachen bei

  • BGH, 12.02.2009 - Xa ZB 22/08

    Zulässigkeit der Zurückweisung der Berufung wegen Einlegung beim funktional

  • BGH, 12.11.2009 - VII ZB 101/07

    Bestimmung eines inländischen oder ausländischen Gerichtsstands nach dem

  • OLG Dresden, 11.12.2006 - 8 U 1940/06

    Zuständiges Berufungsgericht bei Streitigkeit mit Auslandsbezug - Verweisung bei

  • BGH, 18.10.2006 - IV ZB 19/06

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts wegen ausländischen Wohnsitzes einer Partei

  • BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 111/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

  • LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 21 S 369/07

    Zahlung rückständiger Mieten und Schadensersatz aus einem Wohnraummietverhältnis;

  • LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 21 S 367/07

    Anforderungen an die Vortragslast und Beweislast des Berufungsbeklagten im

  • OLG Dresden, 11.07.2007 - 8 U 1000/07

    Unzulässige Weiterleitung eines Prozesskostenhilfeantrags an das

  • LG Chemnitz, 10.07.2006 - 6 S 73/06
  • LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05

    Haftung eines ausscheidenden Gesellschafters für eine Verbindlichkeit der

  • LG Köln, 07.03.2006 - 6 S 324/05
  • LG Berlin, 11.11.2006 - 24 S 106/06
  • LG Potsdam, 13.04.2007 - 10 S 3/06

    Streitigkeiten mit Auslandsberührung: Oberlandesgericht als zuständiges

  • LG Bielefeld, 17.08.2006 - 24 S 9/06

    Auswirkungen eines nicht zustellbaren Mahnbescheids wegen Umzugs des Adressaten

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