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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2010 - VIII ZB 77/10   

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BGH, 07.12.2010 - VIII ZB 77/10 (https://dejure.org/2010,19611)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2010 - VIII ZB 77/10 (https://dejure.org/2010,19611)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - VIII ZB 77/10 (https://dejure.org/2010,19611)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Entscheidungen über den Kostenansatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs. 3 S. 3
    Beschwerde gegen Entscheidungen über den Kostenansatz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unstatthaftes Rechtsmittel, Kostenansatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 42/07

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels betreffend die Streitwertfestsetzung und den

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VIII ZB 77/10
    Die - wie hier - kraft Gesetzes ausgeschlossenen Beschwerden sind daher kostenpflichtig (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07, www.bundesgerichtshof.de).
  • BGH, 03.03.2014 - IV ZB 4/14

    Gerichtsgebührenbefreiung: Kostenpflichtigkeit einer kraft Gesetzes

    § 68 Abs. 3 GKG gilt nur für statthafte Beschwerden (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2002, IX ZB 303/02, NJW 2003, 69 und vom 22. Februar 1989, IVb ZB 2/89, juris, sowie Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010, VIII ZB 77/10 und vom 14. Juni 2007, V ZB 42/07, jeweils juris).

    Die Kostenentscheidung beruht darauf, dass die gesetzlich bestimmte Gebührenfreiheit (§ 66 Abs. 8, § 68 Abs. 3 GKG) nur für statthafte Verfahren gilt (BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - VIII ZB 77/10 und vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07, jeweils veröffentlicht bei juris).

  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13

    Unterbringungssache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Betreuers eines

    Denn anders als im Anwendungsbereich der §§ 66 Abs. 8, 68 Abs. 3 GKG (vgl. dazu BGH Beschlüsse vom 3. März 2014 - IV ZB 4/14 - juris Rn. 2 ff.; vom 7. Dezember 2010 - VIII ZB 77/10 - juris und vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07 - juris), bei denen es sich um spezielle Gebührenbefreiungstatbestände für kostenrechtliche Rechtsmittelverfahren handelt, lässt sich für Rechtsmittel in Unterbringungsverfahren weder aus der gesetzlichen Systematik noch aus dem Gesetzeszweck eine Beschränkung der Gebührenbefreiung lediglich auf statthafte Rechtsmittel entnehmen.
  • OLG Stuttgart, 28.10.2015 - 9 W 65/15

    Vorläufige Streitwertfestsetzung: Zulässigkeit der Beschwerde; Bewertung des

    Die gesetzlich bestimmte Gebührenfreiheit (§§ 66 Abs. 8, 68 Abs. 3 GKG) gilt nur für statthafte Verfahren (BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - VIII ZB 77/10, zitiert nach juris, Rn. 2 und vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07, zitiert nach juris, Rn. 2).
  • BGH, 14.09.2020 - IX ZB 40/20

    Verwerfung der Beschwerde auf Kosten des Kostenschuldners als unzulässig

    Der Kostenausspruch beruht darauf, dass die gesetzlich bestimmte Gebührenfreiheit gemäß § 66 Abs. 8 GKG nur für statthafte Verfahren gilt (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VIII ZB 77/10, juris; vom 3. März 2014 - IV ZB 4/14, NJW 2014, 1597 ).
  • BGH, 17.12.2015 - IX ZB 34/15

    Funktionelle Zuständigkeit des Einzelrichters für nicht statthafte Beschwerden

    Die wie hier - kraft Gesetzes ausgeschlossenen Beschwerden sind daher kostenpflichtig (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07, nv Rn. 2; vom 7. Dezember 2010 - VIII ZB 77/10, nv Rn. 2; vom 3. März 2014 - IV ZB 4/14, NJW 2014, 1597 Rn. 2).
  • BGH, 25.06.2015 - I ZB 28/15

    Unzulässigkeit einer Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes im

    Die - wie hier - kraft Gesetzes ausgeschlossene Beschwerde ist daher kostenpflichtig (BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07 und vom 7. Dezember 2010 - VIII ZB 77/10, jeweils veröffentlicht bei juris).
  • BGH, 23.02.2023 - III ZB 88/22

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung

    Da die gesetzlich bestimmte Gebührenfreiheit nach § 68 Abs. 3 Satz 1 GKG nur für statthafte Verfahren gilt, ist das kraft Gesetzes ausgeschlossene Rechtsmittel der Beklagten kostenpflichtig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - VIII ZB 77/10, juris, Rn. 2 und vom 3. März 2014 - IV ZB 4/14, juris, Rn. 2 f).
  • BSG, 30.03.2021 - B 2 U 235/20 B

    Unzulässige Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Kraft Gesetzes

    Die Kostenentscheidung beruht darauf, dass die gesetzlich bestimmte Gebührenfreiheit (§ 66 Abs. 8 , § 68 Abs. 3 GKG ) nur für statthafte Verfahren gilt (BGH Beschlüsse vom 3.3.2014 - IV ZB 4/14 - NJW 2014, 1597 , vom 7.12.2010 - VIII ZB 77/10 - juris RdNr 2 und vom 14.6.2007 - V ZB 42/07 - juris RdNr 2) .
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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2011 - VIII ZB 77/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16436
BGH, 18.01.2011 - VIII ZB 77/10 (https://dejure.org/2011,16436)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2011 - VIII ZB 77/10 (https://dejure.org/2011,16436)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - VIII ZB 77/10 (https://dejure.org/2011,16436)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines rechtmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen die an einem Beschluss beteiligten Richter des Bundesgerichtshofs bei fehlender substantiierter Darlegung der Ablehnungsgründe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 45 Abs. 1
    Annahme eines rechtmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen die an einem Beschluss beteiligten Richter des Bundesgerichtshofs bei fehlender substantiierter Darlegung der Ablehnungsgründe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Ablehnungsgesuch gegen Richter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - VIII ZB 77/10
    In klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlichen Ablehnungsgesuchs sind die abgelehnten Richter nicht an einer weiteren Mitwirkung gehindert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06, NJW 2007, 3771, 3772 f.).
  • BGH, 28.04.2010 - I ZB 7/10

    Richterablehnungsverfahren: Mitwirkung eines abgelehnten Richters; Anforderungen

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - VIII ZB 77/10
    Dazu muss der Ablehnungsgrund durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - I ZB 7/10, juris, Rn. 4).
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