Rechtsprechung
BGH, 25.06.1980 - VIII ZB 9/80 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Rosenmontag, Fristen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist bei Verschulden des Prozessbevollmächtigten - Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist für die Parteien
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Fristen am Rosenmontag :-)
Papierfundstellen
- VersR 1980, 928
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.10.1994 - XII ZB 90/94
Beginn der Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil im …
a) Grundsätzlich beginnt der Lauf einer Rechtsmittelfrist für jede Partei mit der an sie erfolgten Zustellung der Entscheidung (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Juni 1980 - VIII ZB 9/80 - VersR 1980, 928 zur Berufungsfrist).Nach Inkrafttreten der Vereinfachungsnovelle hat der Bundesgerichtshof diesen Grundsatz mit Rücksicht auf § 310 Abs. 3 ZPO n.F. auch auf Versäumnisurteile gemäß § 331 Abs. 3 ZPO angewandt (Beschluß vom 11. März 1982 - VII ZB 1/82 - VersR 1982, 596, 597; offen noch BGH, Beschluß vom 25. Juni 1980 - VIII ZB 9/80 - VersR 1980, 928).
- OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 12 U 69/18
Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung des unentgeltlichen Nutzers einer …
Die Rechtmittelbegründungsfrist beginnt auch bei (notwendigen) Streitgenossen mit der an die jeweilige Partei erfolgten Urteilszustellung (vgl. BGH, Beschluss vom 25.06.1980 - VIII ZB 9/80 Rn. 4, juris). - KG, 25.01.2010 - 2 W 210/09
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung einer …
Zudem war der 24.2.2009, ein Faschingsdienstag, kein gesetzlicher Feiertag und die Untätigkeit an diesem Tage dürfte zumindest in solchen Regionen, in den der Karneval - wie in Berlin - üblicherweise nicht besonders ausgiebig gefeiert wird, nicht wegen des Karnevals als ausnahmsweise schuldlos anzusehen sein (so zu § 233 ZPO: vgl. OLG Frankfurt , JurBüro 2004, 680; weitergehend BGH , VersR 1980, 928).