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   BGH, 29.04.2003 - VIII ZB 96/02   

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https://dejure.org/2003,10177
BGH, 29.04.2003 - VIII ZB 96/02 (https://dejure.org/2003,10177)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2003 - VIII ZB 96/02 (https://dejure.org/2003,10177)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2003 - VIII ZB 96/02 (https://dejure.org/2003,10177)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichung der Reisekosten des sich selbst vertretenden Beklagten für die Terminswahrnehmung; Einzelrichterentscheidung unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters wegen der von ihm bejahten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; ...

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 568 Satz 2 Nr. 2; ; GKG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BGH, 29.04.2003 - VIII ZB 96/02
    Die Zulassung ist nicht deshalb unwirksam, weil der Einzelrichter entgegen § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO anstelle des Kollegiums entschieden hat (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, NJW 2003, 1254, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Den Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters kann der Senat von Amts wegen berücksichtigen (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 aaO m.w.Nachw.).

  • BGH, 29.07.2003 - VIII ZB 23/03

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Ihre Zulassung, die in dem angefochtenen Beschluß nicht begründet worden ist, ist nicht deshalb unwirksam, weil der Einzelrichter entgegen § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO anstelle des Kollegiums entschieden und damit gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verstoßen hat (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 unter III 1, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Senatsbeschlüsse vom 29. April 2003 - VIII ZB 96/02 und vom 6. Mai 2003 - VIII ZB 43/02 und VIII ZB 128/02).
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