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BGH, 29.04.2003 - VIII ZB 96/02 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Ausgleichung der Reisekosten des sich selbst vertretenden Beklagten für die Terminswahrnehmung; Einzelrichterentscheidung unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters wegen der von ihm bejahten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den …
Auszug aus BGH, 29.04.2003 - VIII ZB 96/02
Die Zulassung ist nicht deshalb unwirksam, weil der Einzelrichter entgegen § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO anstelle des Kollegiums entschieden hat (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, NJW 2003, 1254, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).Den Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters kann der Senat von Amts wegen berücksichtigen (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 aaO m.w.Nachw.).
- BGH, 29.07.2003 - VIII ZB 23/03
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
Ihre Zulassung, die in dem angefochtenen Beschluß nicht begründet worden ist, ist nicht deshalb unwirksam, weil der Einzelrichter entgegen § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO anstelle des Kollegiums entschieden und damit gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verstoßen hat (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 unter III 1, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Senatsbeschlüsse vom 29. April 2003 - VIII ZB 96/02 und vom 6. Mai 2003 - VIII ZB 43/02 und VIII ZB 128/02).