Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2007 - VIII ZR 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2356
BGH, 11.09.2007 - VIII ZR 1/07 (https://dejure.org/2007,2356)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2007 - VIII ZR 1/07 (https://dejure.org/2007,2356)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2007 - VIII ZR 1/07 (https://dejure.org/2007,2356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung bei sogenannten gemischten Kosten

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung muss die Angabe der Gesamtkosten enthalten

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Hausmeisterkosten, Darstellung gemischter Betriebskosten in Betriebskostenabrechnung

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Hausmeisterkosten in der Abrechnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebskosten: Ausweis der Gesamtkosten bei Teilkostenumlage Pflicht - BGH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2878
  • NZM 2007, 770 (Ls.)
  • ZMR 2007, 953
  • WM 2007, 575
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - VIII ZR 1/07
    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung auch dann die Angabe der Gesamtkosten einer abgerechneten Kostenart erfordert, wenn einzelne Kostenteile nicht umlagefähig sind (Senatsurteil vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059, unter II 2 b).
  • AG Brandenburg, 07.06.2010 - 31 C 210/09

    Wohnraummiete: Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit einer

    13 Wenn somit insofern hinsichtlich der Personalkosten des Hausmeisters/Hauswarts einzelne Kostenbestandteile bezüglich seiner Arbeit auch in den Bereichen der Instandhaltung, der Instandsetzung, der Erneuerung, der Reparatur, der Schönheitsreparaturen oder der Haus-Verwaltung bzw. der Überwachung von Reparaturfremdleistungen begründet sind, erfordert dies dann auch bei einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung die Angabe der Gesamtkosten der abgerechneten Kostenart "Hausmeister" ( BGH , WuM 2007, Seiten 575 f. = Das Grundeigentum 2007, Seite 1378 = MM 2007, Seite 369 = ZMR 2007, Seite 953 = NZM 2007, Seite 770; BGH, NJW 2007, Seite 1059; AG Pankow-Weißensee , Das Grundeigentum 2009, Seite 57; K. Wolbers , ZMR 2009, Seiten 417 ff. ).

    Um welchen Anteil die Gesamtkosten bei der Position "Hausmeister" dann bereinigt werden, muss der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung aber nur dann darstellen, wenn derartig gemischte Kosten hinsichtlich der Kosten des Hausmeisters/Hauswarts auch tatsächlich vorliegen ( BGH , WuM 2007, Seiten 575 f. = Das Grundeigentum 2007, Seite 1378 = MM 2007, Seite 369 = ZMR 2007, Seite 953 = NZM 2007, Seite 770 ).

  • OLG Brandenburg, 23.05.2023 - 3 U 94/22

    Erstattung von Betriebskostenvorauszahlungen wegen Fehlerhaftigkeit der

    Es fehle eine Angabe in den Abrechnungen dazu, wie hoch die Gesamtkosten des Hausmeisters seien und um welchen nicht umlagefähigen Anteil sie bereinigt worden seien (siehe BGH, Beschluss vom 11.09.2007 - VIII ZR 1/07).
  • LG Freiburg, 28.04.2015 - 9 S 109/14

    Wohnraummiete: Maßgeblicher Zeitpunkt des Mietrückstands bei fristloser Kündigung

    Andererseits wird vertreten, maßgeblich sei der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung beim Empfänger (so auch LG Köln, Urteil vom 18.10.1990, 1 S 215/90, MDR 1991, 157; LG Lüneburg, Urteil vom 13.10.1994 - 4 S 71/94 Emmerich-Sonnenschein, Miete, § 543 Rn. 29; Staudinger-Emmerich, BGB, § 543 Rn. 48; der dortige Verweis auf BGH, Beschluss vom 11.09.2007, VIII ZR 1/07, WuM 2007, 575 f., geht allerdings fehl; widersprüchlich beck-OK-Ehlert, § 543 Rn. 24 d; zu weitgehend AG Dortmund, Urteil vom 02.11.2004, 125 C 10067/04, WuM 2004, 720, wonach es ausreiche, dass der Kündigungstatbestand vor Abgabe der Kündigungserklärung verwirklicht gewesen sei).
  • AG Köln, 10.08.2010 - 221 C 403/09

    Erstattungspflicht des Mieters für Erhöhungsbeträge für die Nebenkostenpositionen

    Nach der Rspr. des BGH (Urt. v. 14.02.2007 - VIII ZR 1/06, WuM 2007, 196) setzt eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung deshalb voraus, dass dem Mieter auch dann die Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitgeteilt werden, wenn einzelne Kostenteile nicht umlagefähig sind; dem Mieter muss ersichtlich sein, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten vorab abgesetzt worden sind (vgl. auch BGH, Beschluss v. 11.09.2007 - VIII ZR 1/07 - WuM 2007, 585; BGH, Urt. v. 31.10.2007 - VIII ZR 261/06).
  • AG Arnstadt, 23.02.2017 - 1 C 156/16

    Keine stillschweigende Vereinbarung des Umlageschlüssels durch Zahlung!

    Denn eine Betriebskostenabrechnung ist nur solange und soweit formell ordnungsgemäß, wie in dieser die Gesamtkosten einer abgerechneten Kostenart auch insoweit enthalten, als diese nicht umlagefähig sind (BGH, Beschluss v. 11.09.2007 - VIII ZR 1/07).
  • AG Hanau, 23.03.2011 - 91 C 143/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Anforderungen an die Substantiierung

    54 Der Vermieter muss die Kosten der umlagefähigen Hausmeistertätigkeit einerseits und die nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten andererseits nachvollziehbar aufschlüsseln, so dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können, wenn derart nicht umlagefähige Kosten Teil der Hausmeisterkosten sind (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 27/07 und Beschluss vom 11.09.2007, Aktenzeichen: VIII ZR 1/07; AG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2010, Aktenzeichen: 31 C 210/09; LG Potsdam, WuM 2003, 743; LG Neuruppin, WuM 2004, 49, 50).
  • AG Köln, 24.01.2008 - 210 C 334/07
    Gerade beim Hausmeister gilt der vom BGH (NJW 2007, 1059) aufgestellte Grundsatz, dass eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung die Angabe der Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitgeteilt werden muss, wenn einzelne Kostenanteile nicht umlagefähig sind, weil dem Mieter ersichtlich sein muss, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten vorab abgezogen worden sind (vgl. zum Hausmeister BGH NZM 2007, 770).
  • LG Berlin, 21.02.2012 - 65 S 288/11

    Betriebskostenabrechnung - Umlagefähigkeit von Hauswartkosten

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach für eine ordnungsgemäße Abrechnung die Gesamtkosten der jeweiligen Betriebskostenart mitgeteilt werden müssen und das auch gilt, wenn in einer Kostenposition sowohl umlegbare Betriebskosten als auch nicht als Betriebskosten umlegbare Instandsetzungs- , Instandhaltungs- oder Verwaltungskosten enthalten sind (Urteil vom 14.02.2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 und bestätigt im Beschluss vom 11.09.2007 - VIII ZR 1/07, WuM 2007, 575-576 = Grundeigentum 2007, 1378, beide Entscheidungen zitiert nach juris), ist hier nicht einschlägig.
  • VG Berlin, 13.03.2008 - 16 A 78.06

    Widerruf im Zuge der Wohnungsbauförderung gewährter Aufwendungszuschüsse.

    Denn es ist nicht Aufgabe des Beklagten, der zum schonenden Umgang mit den ihm zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln verpflichtet ist, vollständig das unternehmerische Risiko für die Durchführung der von ihm geförderten Wohnungsbauvorhaben zu übernehmen (vgl. zum "Ausstieg" des Beklagten aus der Anschlussförderung Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. Mai 2006, 5 C 10.05, BVerwGE 126, 33 ff., sowie zur sog. außerplanmäßigen Förderungskürzung Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 23. November 2007, 5 B 11.05, GE 2007, 369 ff.).
  • LG Berlin, 27.01.2009 - 63 S 238/08
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Klägerin selbst davon ausgeht, dass die auf einen ehemaligen Werkstattraum im Wirtschaftsgebäude ... entfallenden Betriebskosten an der Betriebskostenabrechnung "nicht teilnehmen", was zur Folge hat, dass zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit die auf diese Werkstatt entfallenden Kosten in der Gesamtabrechnung darzustellen wären ( BGH vom 11.9.2007 - VIII ZR 1/07 , GE 2007, 1378; BGH vom 14.2.2007 - VIII ZR 1/06 , GE 2007, 438).
  • AG Dortmund, 04.11.2008 - 425 C 4180/08

    Mindestanforderungen an eine Betriebskostenabrechnung; Zulässigkeit der

  • AG Bonn, 03.03.2008 - 8 C 396/07

    Nebenkostenabrechnung, Nachzahlung

  • AG Köln, 24.01.2008 - 201 C 334/07

    Höhe der Nebenkostenabrechnung bei Geltendmachung von Hausmeisterkosten

  • VG Berlin, 06.03.2008 - 16 A 148.05

    Klage gegen den Widerruf eines im Zuge der Wohnungsbauförderung gewährten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht