Rechtsprechung
BGH, 20.12.2006 - VIII ZR 112/06 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Ansprüchen auf rückständige Miete aus einem Wohnraummietvertrag im Urkundenprozess im Falle des Erhebens der Einrede des nichterfüllten Vertrages durch den Mieter; Mangelfreiheit einer Mietsache als anspruchsbegründende Tatsache; Darlegungslast und ...
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Urkundenprozess
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Urkundenprozeß trotz Einrede des nicht erfüllten Vertrages
- Judicialis
ZPO § 592
- ra.de
- RA Kotz
Mietansprüche aus Wohnraummietvertrag und Urkundsprozess
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 592
Geltendmachung von Ansprüchen aus Wohnraummietverträgen im Urkundenprozess - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ansprüche auf Miete im Urkundenprozess?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Klage auf rückständige Wohnraummiete auch im Urkundenprozeß
- mietrechtsinfo.de (Leitsatz)
Klage im Urkundenprozess bei Mängeln
Besprechungen u.ä. (2)
- bethgeundpartner.de (Entscheidungsbesprechung)
Mietforderungen im Urkundsprozess: Ist die Klage statthaft, wenn der Mieter wegen Mängeln die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erhebt?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängeleinwand im Urkundenprozess über Mietforderung (IMR 2007, 99)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 30.11.2005 - 9 C 302/05
- LG Berlin, 31.03.2006 - 64 S 2/06
- BGH, 20.12.2006 - VIII ZR 112/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1061
- MDR 2007, 671
- NZM 2007, 161
- ZMR 2007, 265
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 216/04
Klage auf rückständige Wohnraummiete im Urkundenprozeß zulässig
Auszug aus BGH, 20.12.2006 - VIII ZR 112/06
Ansprüche auf Miete aus Wohnraummietverträgen können jedenfalls auch dann im Urkundenprozess geltend gemacht werden, wenn der Mieter die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten hat und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages darauf stützt, ein Mangel sei nachträglich eingetreten (Fortführung von BGH, Urteil vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 216/04, NJW 2005, 2701).Der Senat hat bereits entschieden, dass Ansprüche auf Miete aus Wohnraummietverträgen im Urkundenprozess geltend gemacht werden können (Urteil vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 216/04, NJW 2005, 2701 unter II 2 b).
- BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 41/14
Statthaftigkeit des Urkundenprozesses für Ansprüche des Vermieters auf …
Ebenso wenig wie bei Ansprüchen auf Miete aus Wohnraummietverträgen, für die der Senat bereits entschieden hat, dass diese im Urkundenprozess geltend gemacht werden können (Senatsurteile vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 216/04, NJW 2005, 2701; vom 20. Dezember 2006 - VIII ZR 112/06, NJW 2007, 1061; vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 200/08, NJW 2009, 3099;… einschränkend für den Fall anfänglicher Mängel: Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 111/09, WuM 2010, 761 Rn. 11 f.), bestehen bei Betriebskostennachforderungen Gründe, den Wortlaut des § 592 ZPO in der Weise einzuschränken, dass solche Ansprüche generell vom Urkundenprozess ausgeschlossen wären. - BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 200/08
Statthaftigkeit der Klage eines Vermieters im Urkundenprozess auf Zahlung von …
Eine Klage auf Zahlung von Miete aus einem Wohnraummietvertrag ist auch dann im Urkundenprozess statthaft, wenn der Mieter, der wegen behaupteter anfänglicher Mängel der Mietsache Minderung geltend macht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erhebt, die ihm vom Vermieter zum Gebrauch überlassene Wohnung als Erfüllung angenommen hat, ohne die später behaupteten Mängel zu rügen, sofern dies unstreitig ist oder vom Vermieter durch Urkunden bewiesen werden kann (im Anschluss an Senatsurteile vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 216/04, NJW 2005, 2701, und vom 20. Dezember 2006 - VIII ZR 112/06, NJW 2007, 1061).Wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, steht der Statthaftigkeit des Urkundenprozesses nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht entgegen, dass der beklagte Mieter wegen behaupteter Mängel der Mietsache Minderung geltend macht (Senatsurteil vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 216/04, NJW 2005, 2701, unter II 2 b; BGH, Beschluss vom 10. März 1999 - XII ZR 321/97, NJW 1999, 1408, unter II) oder dass der Mieter die Einrede des nicht erfüllten Vertrags gemäß § 320 BGB darauf stützt, ein Mangel sei nachträglich eingetreten, sofern der Mieter die Wohnung unstreitig in vertragsgemäßem Zustand erhalten hat (Senatsurteil vom 20. Dezember 2006 - VIII ZR 112/06, NJW 2007, 1061, Tz. 9 ff.).
- KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09
Gewerberaummietvertrag: Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im …
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass Mietzinsforderungen im Urkundenprozess geltend gemacht werden können (BGH, BB 2000, 224; BGH NJW 2005, 2701; BGH, NJW 2007, 1061; BGH, NJW 2009, 3099).
- OLG Köln, 10.06.2014 - 11 U 74/14
Anforderungen an den Nachweis von Tatsachen im Urkundenverfahren
Auch Entscheidungen aus jüngster Zeit hat er die dort entwickelten Grundsätze zugrundegelegt (BGHZ 173, 366, 369 = NJW 2008, 523; NJW 2009, 2886, 2887; unausgesprochen auch BGH NJW 2007, 1061). - KG, 05.04.2012 - 12 U 49/11
Urkundenprozess: Statthaftigkeit zur Geltendmachung von Mietforderungen bei …
cc) Beruft sich der Mieter nicht (nur) auf eine Mietminderung sondern erhebt er im Hinblick auf das Vorliegen von Mängeln (auch) die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäß § 320 BGB, dann ist die Klage jedenfalls dann im Urkundenprozess statthaft ist, wenn der Mieter unstreitig die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten hat und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages darauf stützt, ein Mangel sei nachträglich eingetreten (BGH, Urteil vom 20.12.2006 - VIII ZR 112/06). - OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10
Statthaftigkeit des Urkundsprozesses
So hat der BGH den Urkundsprozess bei der Geltendmachung von Mietforderungen nicht dann als unstatthaft angesehen, wenn der Mieter wegen Mängeln der Mietsache Minderung oder die Einrede des nichterfüllten Vertrags, deren Voraussetzungen ebenso regelmäßig nicht durch Urkunden nachzuweisen sein werden, geltend macht (vgl. BGH NJW 2007, 1061; 1999, 1408; 2005, 2701 m.w.N.). - LG Frankfurt/Main, 05.03.2021 - 8 O 175/20
Corona-Miete und Urkundenprozess
Demzufolge geht auch der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Mietzinsforderung zulässig im Urkundenverfahren eingeklagt werden kann, mithin der Urkundenprozess statthaft ist (vgl. BGH, Urteile vom 12.06.2013, Az.: XII ZR 50/12; vom 08.07.2009, Az.: VIII ZR 200/08; vom 20.12.2006, Az.: VIII ZR 112/06; vom 01.06.2005, Az.: VIII ZR 216/04 sowie ausdrücklich zum gewerblichen Mietrecht: BGH, Beschluss vom 10.03.1999, Az.: XII ZR 321/97, zum gewerblichen Mietrecht vgl. auch: OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2011, Az.: 24 U 2/11; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2000, Az.: 2 U 287/99 sowie OLG Oldenburg, Urteil vom 10.02.1999, Az.: 3 U 121/98, jeweils zitiert nach juris). - OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 24 U 2/11
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Überlassung der Mietsache
Grundsätzlich können auch Ansprüche auf Mietzahlung im Urkundenprozess geltend gemacht werden (vgl. BGH, NJW 2005, 2701; NJW 2007, 1061; KG, ZMR 2011, 116). - OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4956/10
Statthaftigkeit des Urkundsprozesses
So hat der BGH den Urkundsprozess bei der Geltendmachung von Mietforderungen nicht dann als unstatthaft angesehen, wenn der Mieter wegen Mängeln der Mietsache Minderung oder die Einrede des nichterfüllten Vertrags, deren Voraussetzungen ebenso regelmäßig nicht durch Urkunden nachzuweisen sein werden, geltend macht (vgl. BGH NJW 2007, 1061; 1999, 1408; 2005, 2701 m.w.N.). - OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08
Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für die Klage eines GmbH-Geschäftsführers …
Insoweit wird lediglich die Klärung der (rechtsvernichtenden) Einwendung der Kündigung für die Fälle dem Nachverfahren vorbehalten, in denen die Voraussetzungen der Kündigung mit Urkunden nicht belegbar sind (vgl. für die Erhebung nicht im Urkundsverfahren beweisbarer Einreden im Hinblick auf die Mangelhaftigkeit eines Mietgegenstandes BGH, NJW 2007, 1061). - LG Köln, 16.04.2009 - 1 S 13/08
Zulässigkeit einer Erhebung von Einwendungen zur Durchsetzung einer Mietminderung …
- OLG Schleswig, 30.01.2009 - 4 U 168/07
Geltendmachung eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung im Urkundenprozess
- AG Köln, 17.12.2007 - 206 C 129/07
Statthaftigkeit von Minderungsgründen im Urkundsprozess sowie Mietzinsansprüche …
- LG Stuttgart, 20.03.2012 - 24 O 287/11
Urkundsprozess wegen der Zahlung einer Vertragsstrafe
- AG Hamburg, 02.04.2008 - 46 C 91/07