Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.11.2008

Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2008 - VIII ZR 112/08   

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https://dejure.org/2008,7176
BGH, 16.09.2008 - VIII ZR 112/08 (https://dejure.org/2008,7176)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2008 - VIII ZR 112/08 (https://dejure.org/2008,7176)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2008 - VIII ZR 112/08 (https://dejure.org/2008,7176)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksame zeitliche Befristung eines Mietverhältnisses in einem Formularmietvertrag mit der Folge der grundsätzlichen Unkündbarkeit während des Vertragszeitraumes; Auslegung eines Mietvertrages als Zeitmietvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine ordentliche Kündigung eines Zeitmietverhältnisses

  • Judicialis

    ZPO § 552a; ; BGB § 575 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 575 Abs. 1
    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines auf bestimmte Zeit eingegangenen Mietvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung eines auf bestimmte Zeit eingegangenen Mietverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Ein befristetes Mietverhältnis kann nur außerordentlich gekündigt werden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06

    Auch bei erheblicher Gesundheitsgefährdung muss ein Mieter vor einer fristlosen

    Auszug aus BGH, 16.09.2008 - VIII ZR 112/08
    Der Senat hat, wie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, bereits mit seinem Urteil vom 18. April 2007 (VIII ZR 182/06, NJW 2007, 2177) entschieden, dass ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Mietverhältnis nicht im Wege der ordentlichen Kündigung beendet werden kann, und hat sich in diesem Urteil bereits gegen die davon abweichende Auffassung von Häublein ausgesprochen (aaO, Tz. 19).
  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 230/09

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Verlängerungsklausel in einem

    Die Revisionserwiderung will im Hinblick auf den mit einer solchen Befristung verbundenen Ausschluss einer ordentlichen Kündigung während des jeweiligen Verlängerungsintervalls (vgl. hierzu etwa Senatsurteile vom 20. Juni 2007, aaO, Tz. 12, und vom 18. April 2007 - VIII ZR 182/06, NJW 2007, 2177, Tz. 19; Senatsbeschluss vom 16. September 2008 - VIII ZR 112/08, WuM 2009, 48, Tz. 1) die der Rechtsprechung des Senats zur Frage der Gültigkeit eines formularmäßig vereinbarten beiderseitigen Kündigungsverzichts zugrunde liegenden Erwägungen auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen.
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   BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 112/08   

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https://dejure.org/2008,72214
BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 112/08 (https://dejure.org/2008,72214)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2008 - VIII ZR 112/08 (https://dejure.org/2008,72214)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2008 - VIII ZR 112/08 (https://dejure.org/2008,72214)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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