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   BGH, 19.12.1966 - VIII ZR 123/64   

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https://dejure.org/1966,4078
BGH, 19.12.1966 - VIII ZR 123/64 (https://dejure.org/1966,4078)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1966 - VIII ZR 123/64 (https://dejure.org/1966,4078)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1966 - VIII ZR 123/64 (https://dejure.org/1966,4078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses von Gewährleistungsrechten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1967, 201
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60

    Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung

    Auszug aus BGH, 19.12.1966 - VIII ZR 123/64
    Mit dem Berufungsgericht kann unterstellt werden, daß in dem Schreiben des Rechtsanwalts des Klägers vom 13. November 1962, das ausdrücklich nur eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zum Gegenstand hat, auch eine Anfechtung wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaften lag (vgl. BGHZ 34, 32, 38) [BGH 14.12.1960 - V ZR 40/60], und daß diese Anfechtung rechtzeitig war (§ 121 BGB).
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55

    Finanzierung eines Abzahlungsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 19.12.1966 - VIII ZR 123/64
    Insbesondere ist, entgegen der Meinung der Revision, nicht zu erkennen, daß das Berufungsgericht ohne Bezugnahme auf den vorliegenden Einzelfall nur abstrakt ausgelegt oder etwa übersehen hat, daß Freizeichnungsklauseln grundsätzlich eng auszulegen sind (BGHZ 22, 90, 96) [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55].
  • RG, 03.04.1917 - V 142/17

    Kann, wenn der Eröffnungsbeschluß zwei selbständige strafbare Handlungen annimmt,

    Auszug aus BGH, 19.12.1966 - VIII ZR 123/64
    Das Reichsgericht hat dementsprechend wiederholt die Auslegung der Freizeichnung von Gewährleistungsansprüchen als gleichzeitigen Ausschluß der Irrtumsanfechtung gelten lassen (RG JW 1905, 79; RG WarnRspr 1941, 50; Urteile vom 18. April 1905 - II 373/04 -, vom 24. Oktober 1906 - V 84/06 -, vom 10. Oktober 1917 - V 142/17 = Nachschlagewerk des Reichsgerichts § 476 Nr. 3, 8 und 16; ablehnend nur RG JW 1909, 655 für den Kauf einer Hypothek).
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 78/55
    Auszug aus BGH, 19.12.1966 - VIII ZR 123/64
    Insbesondere ist, entgegen der Meinung der Revision, nicht zu erkennen, daß das Berufungsgericht ohne Bezugnahme auf den vorliegenden Einzelfall nur abstrakt ausgelegt oder etwa übersehen hat, daß Freizeichnungsklauseln grundsätzlich eng auszulegen sind (BGHZ 22, 90, 96) [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55].
  • BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 174/57

    verzogenes Chassis - § 462 BGB <Fassung bis 31.12.01>, modifizierte

    Auszug aus BGH, 19.12.1966 - VIII ZR 123/64
    Denn auch Gewährleistungsansprüche können, vom Recht der Kaufpreisminderung abgesehen, im Ergebnis ebenso wie die Anfechtung zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages führen, sei es im Wege der Wandelung (§ 462 EGB), sei es durch Schadenersatz (§ 463 BGB), der nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch in der Weise geltend gemacht werden kann, daß der Käufer die mangelhafte Ware ablehnt oder zurückgibt und Rückzahlung des Kaufpreises verlangt (BGHZ 29, 148).
  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 202/76

    Zu altes Auto - Verhältnis zwischen § 119 BGB und § 459 BGB <Fassung bis

    So hat der VIII. Zivilsenat einen solchen gleichzeitigen Ausschluß der Irrtumsanfechtung im Falle eines Gebrauchtwagenkaufs angenommen, in dem der Kaufvertrag wegen Irrtums über den wahren Kilometerstand und über einen Unfallschaden des Fahrzeugs angefochten war (BGH Urteil vom 19. Dezember 1966 - VIII ZR 123/64 = BB 1967, 96 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts).
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