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   BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 123/75   

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https://dejure.org/1978,2959
BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 123/75 (https://dejure.org/1978,2959)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1978 - VIII ZR 123/75 (https://dejure.org/1978,2959)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1978 - VIII ZR 123/75 (https://dejure.org/1978,2959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mietzahlungen als notwendige Aufwendungen auf die Kaufsache i.R.d. Betriebs einer Imbißstube in gemieteten Räumen durch den Erwerber - Rückerstattung von notwendige Aufwendungen auf die Kaufsache im Falle der Wandelung des Kaufvertrages durch den Käufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1256
  • MDR 1978, 751
  • DB 1978, 1120
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 123/75
    Wird der Kaufvertrag jedoch, wie hier, außerdem wegen arglistiger Täuschung angefochten, so ist zunächst das Recht hierzu zu prüfen, auch wenn gleichzeitig Wandelung geltend gemacht wird, denn soweit das Anfechtungsrecht durchgreift, können Gewährleistungsansprüche nicht entstehen (vgl. Weitnauer in NJW 1970, 637 [BGH 08.01.1970 - VII ZR 130/68]; Giesen in NJW 1971, 1795, 1797; Palandt/Putzo, BGB, 36. Aufl. § 459 Vorbem. 2).

    Das rechtfertigt die Annahme der Vorinstanz, der Beklagte habe, da er ersichtlich auf jeden Fall habe vom Kaufvertrag loskommen wollen, zumindest auch eine Wandelungserklärung im Sinne der §§ 465, 467 BGB abgegeben (vgl. Senatsurteil vom 28. April 1971 - VIII ZR 258/69 = WM 1971, 749, 750).

  • BGH, 08.01.1970 - VII ZR 130/68

    Tachomanipulation - § 818 BGB, Saldotheorie, Ausnahme bei arglistiger Täuschung

    Auszug aus BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 123/75
    Wird der Kaufvertrag jedoch, wie hier, außerdem wegen arglistiger Täuschung angefochten, so ist zunächst das Recht hierzu zu prüfen, auch wenn gleichzeitig Wandelung geltend gemacht wird, denn soweit das Anfechtungsrecht durchgreift, können Gewährleistungsansprüche nicht entstehen (vgl. Weitnauer in NJW 1970, 637 [BGH 08.01.1970 - VII ZR 130/68]; Giesen in NJW 1971, 1795, 1797; Palandt/Putzo, BGB, 36. Aufl. § 459 Vorbem. 2).
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