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   BGH, 24.11.2009 - VIII ZR 124/09   

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https://dejure.org/2009,11481
BGH, 24.11.2009 - VIII ZR 124/09 (https://dejure.org/2009,11481)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2009 - VIII ZR 124/09 (https://dejure.org/2009,11481)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2009 - VIII ZR 124/09 (https://dejure.org/2009,11481)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nacherfüllung durch Ersatzlieferung

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Nacherfüllung durch Ersatzlieferung beim Pferdekauf

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 281/04

    Umfang der Nacherfüllung und der Beseitigung eines Mangels bei einem Kaufvertrag

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - VIII ZR 124/09
    Die Aussage des Oberlandesgerichts Hamm im Urteil vom 2. März 2007 (11 U 43/04, juris), dass eine Nachlieferung nicht in Betracht komme, ist nicht allgemeiner Natur, sondern auf den konkreten Fall bezogen und steht damit entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (BGHZ 163, 234 ff.) und des Oberlandesgerichts Koblenz (OLGR 2009, 123).

    Diese Auffassung steht nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 163, 234, 247 zum Kauf eines vom Käufer ausgesuchten Dackels; BGHZ 168, 64, Tz. 18 ff. zum Stückkauf allgemein); ihr ist nicht zu folgen.

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - VIII ZR 124/09
    b) Im Übrigen hat der Senat bereits entschieden, dass bei einem Stückkauf - um einen solchen handelt es sich auch im vorliegenden Fall beim Kauf des Ponys "Dondolino" - die Nacherfüllung durch Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache nicht von vornherein wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen ist; ob eine Ersatzlieferung in Betracht kommt, ist nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Parteien bei Vertragsschluss zu beurteilen (BGHZ 168, 64 ff., Ls. b) sowie Tz. 18 ff., 23).

    Diese Auffassung steht nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 163, 234, 247 zum Kauf eines vom Käufer ausgesuchten Dackels; BGHZ 168, 64, Tz. 18 ff. zum Stückkauf allgemein); ihr ist nicht zu folgen.

  • OLG Hamm, 02.03.2007 - 11 U 43/04

    Beweislastumkehr hinsichtlich der Mangelhaftigkeit gem. § 476 BGB bei einem Tier

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - VIII ZR 124/09
    Die Aussage des Oberlandesgerichts Hamm im Urteil vom 2. März 2007 (11 U 43/04, juris), dass eine Nachlieferung nicht in Betracht komme, ist nicht allgemeiner Natur, sondern auf den konkreten Fall bezogen und steht damit entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (BGHZ 163, 234 ff.) und des Oberlandesgerichts Koblenz (OLGR 2009, 123).
  • OLG Koblenz, 13.11.2008 - 5 U 900/08

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung bei Geltendmachung von

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - VIII ZR 124/09
    Die Aussage des Oberlandesgerichts Hamm im Urteil vom 2. März 2007 (11 U 43/04, juris), dass eine Nachlieferung nicht in Betracht komme, ist nicht allgemeiner Natur, sondern auf den konkreten Fall bezogen und steht damit entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (BGHZ 163, 234 ff.) und des Oberlandesgerichts Koblenz (OLGR 2009, 123).
  • OLG Köln, 23.08.2017 - 16 U 68/17

    Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Reitpferd wegen eingeschränkter

    Nach BGH (Urt. v. 07.06.2006 - VIII ZR 209/05 = BGHZ 168, 64 Rz. 23; Beschl. v. 24.11.2009 - VIII ZR 124/09, zitiert nach juris Rz. 3, 6) ist auch beim Stückkauf eine Nachlieferung möglich und zwar dann, wenn die Kaufsache durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann.
  • OLG Dresden, 31.08.2011 - 1 U 1682/10

    Auslegung eines aufgrund einer VOB/A -Ausschreibung geschlossenen Bauvertrages

    Hinzu kommt, dass nach Auffassung des Senats im Rahmen der Auslegung des Vertragsinhaltes auch bei einem Vertrag, der auf einer VOB/A-Ausschreibung beruht, das nachvertragliche Verhalten der Parteien zur Ermittlung dessen, was nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien Gegenstand des Vertrages sein sollte, zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24.11.2009, Az. VIII ZR 124/09).
  • OLG Schleswig, 28.12.2021 - 6 U 56/18

    Kaufpreis für den Hengst Kaiser Milton muss gezahlt werden

    Bei unbehebbaren Mängeln hingegen, wie sie hier in Rede stehen (Berufungsbegründung S. 4), kann - und muss - hingegen Nachlieferung verlangt werden, wenn gleichartiger und gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht und sich aus dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Parteien bei Vertragsschluss ergibt, dass ein Austausch in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 24.11.2009, VIII ZR 124/09 -, bei juris Rn. 3; OLG Köln NJW-RR 2018, 436, 439 Rn. 40; Rosbach/Weiss/Meyer, Pferderecht, 2. Aufl. 2018 Rn. 116).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2011 - 16 U 119/10

    Zur Frage der Nacherfüllung beim Pferdekauf

    Zutreffend ist zunächst der Ansatzpunkt des Landgerichts, wonach die Ersatzlieferung beim Stückkauf nicht schon von vornherein auszuschließen ist, sondern nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Parteien bei Vertragsschluss zu beurteilen ist, ob eine Ersatzlieferung in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 7.6.2006, VIII ZR 209/05 = BGHZ 168, 64; BGH, Beschluss vom 24.11.2009, Az. VIII ZR 124/09, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 07.04.2014 - 20 U 29/13

    Therapiepferd -Fristsetzung zur Nachbesserung in Form der Ersatzlieferung bei

    Auch bei Reitpferden scheidet eine Ersatzlieferung als Form der Nachbesserung nicht grundsätzlich aus (BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - VIII ZR 124/09 -, juris); auch das Erwerbsmotiv ist nach der Rechtsprechung des BGH unbeachtlich (z.B. Nutzung als Hobbytier, BGH, Urteil vom 07. Dezember 2005 - VIII ZR 126/05 -, juris).
  • LG Wuppertal, 15.08.2013 - 7 O 331/08

    Pferdekauf - Rückabwicklung wegen Lahmheit

    Insoweit kommt es auf die ursprünglich von der Kammer im frühen Stadium des Verfahrens erteilten Hinweise zum Stück- und Gattungskauf nicht an, da auch dann, wenn ein Pferdekauf ein Stückkauf ist, eine Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelhaften Ersatzsache nicht von vornherein ausgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 24.11.2009, Az: VIII ZR 124/09, zitiert bei juris, dort Randnr. 3).
  • OLG Hamm, 05.06.2012 - 19 U 132/11

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Pferd wegen "Steigens"; Entbehrlichkeit der

    Eine Nachlieferung ist auch bei einem Pferdekauf nicht von vornherein ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 24.11.2009, VIII ZR 124/09, Rn. 6).
  • LG Siegen, 10.06.2011 - 2 O 107/09

    Gewährleistung, Pferdekauf, Steigen, unternehmensbezogenes Geschäft,

    Vielmehr ist nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Parteien bei Vertragsschluss zu beurteilen, ob eine Ersatzlieferung in Betracht kommt (BGH Beschluss vom 24.11.2009-VIII ZR 124/09; NJW 2006, 2839 Rn.20; NJW 2005, 2825).
  • LG Kiel, 22.11.2018 - 12 O 34/18

    Erfordernis eines Nacherfüllungsverlangens beim Pferdekauf

    Ob eine Ersatzlieferung in Betracht komme, sei nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Parteien bei Vertragsschluss zu beurteilen (BGH, Urt. v. 24.11.2009 - VIII ZR 124/09 - Rz. 3, zit. n. juris).
  • OLG Dresden, 05.02.2013 - 5 U 773/12

    LV-Position im gleichen Sinn verstanden: Kein Raum für Auslegung!

    Im Rahmen der Auslegung des Vertragsinhaltes ist auch bei einem Vertrag, der auf einer VOB/A-Ausschreibung beruht, das nachvertragliche Verhalten der Parteien zur Ermittlung dessen, was nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien Gegenstand des Vertrages sein sollte, zu berücksichtigen (OLG Dresden, Urteil vom 31.08.2011, 1 U 1682/10, Rz. 59; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24.11.2009, VIII ZR 124/09).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 7 U 74/18

    Wirksamer Rücktritt von Kaufvertrag eines Pferdes nur bei vorheriger Fristsetzung

  • LG Bielefeld, 12.08.2011 - 1 O 83/10
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