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   BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 124/99   

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BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 124/99 (https://dejure.org/1999,860)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1999 - VIII ZR 124/99 (https://dejure.org/1999,860)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - VIII ZR 124/99 (https://dejure.org/1999,860)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    VerbrKrG § 1 Abs. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerbrKrG § 1 Abs. 1
    Abgrenzung zwischen der Aufnahme einer neuen und der Erweiterung einer bereits ausgeübten Tätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VerbrKrG § 1 Abs. 1
    Verbraucherkreditgesetz: Keine Anwendung bei Erweiterung einer bereits ausgeübten gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG § 1 Abs. 1
    Keine durch Verbraucherkreditgesetz geschützte Existenzgründung bei Erweiterung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung Aufnahme neuer Tätigkeit / Erweiterung alter Tätigkeit

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1221
  • ZIP 2000, 491
  • MDR 2000, 383
  • ZMR 2000, 281
  • WM 2000, 429
  • BB 2000, 372
  • DB 2000, 616
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 35/99

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes bei Kredit zur Erweiterung einer

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 124/99
    Übt der Kreditnehmer aber - wie hier der Beklagte mit der selbständigen Vermittlung von Informationsdienstleistungen einer Datenbankbetreiberin - bereits eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit aus, ist er nur dann Verbraucher, wenn die bereits ausgeübte Tätigkeit mit der neuen Tätigkeit nicht im Zusammenhang steht und davon klar abgegrenzt ist (BGHZ aaO 162 f; Senatsurteile vom 5. Februar 1997 - VIII ZR 14/96, WM 1997, 1356 unter III 1, vom 5. November 1997 - VIII ZR 351/96, WM 1998, 126 unter II 1, insoweit in BGHZ 137, 115, 118 nicht abgedruckt, und vom 3. November 1999 - VIII ZR 35/99, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 1 a).
  • BGH, 30.01.1995 - VIII ZR 328/93

    Unwirksamkeit eines Leasingvertrages wegen Wucher - Zumutbarkeit des Eintritts in

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 124/99
    Die Sache ist nicht zur Endentscheidung reif, da es noch tatsächlicher Feststellungen zu der vom Beklagten geltend gemachten Sittenwidrigkeit des Leasingvertrages (vgl. insoweit Senatsurteile BGHZ 128, 255, vom 30. Januar 1995 - VIII ZR 316/93, WM 1995, 495 unter II 3 und vom gleichen Tag - VIII ZR 328/93, CR 1995, 527 unter 1) und gegebenenfalls zur Höhe des klägerischen Anspruchs bedarf.
  • BGH, 30.01.1995 - VIII ZR 316/93

    Berechnung des effektiven Jahreszinses bei einem Finanzierungsleasingvertrag

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 124/99
    Die Sache ist nicht zur Endentscheidung reif, da es noch tatsächlicher Feststellungen zu der vom Beklagten geltend gemachten Sittenwidrigkeit des Leasingvertrages (vgl. insoweit Senatsurteile BGHZ 128, 255, vom 30. Januar 1995 - VIII ZR 316/93, WM 1995, 495 unter II 3 und vom gleichen Tag - VIII ZR 328/93, CR 1995, 527 unter 1) und gegebenenfalls zur Höhe des klägerischen Anspruchs bedarf.
  • BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94

    Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 124/99
    a) Nach der - vom Berufungsgericht zutreffend angeführten - Rechtsprechung des Senats ist ein Kreditnehmer zwar auch dann Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 VerbrKrG, wenn er den ihm gewährten Kredit für den Aufbau einer neuen gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (sog. Existenzgründung) verwenden will, weil § 1 Abs. 1 VerbrKrG eine Ausnahme von der Verbrauchereigenschaft nur für den Fall vorsieht, daß der Kredit für eine "bereits ausgeübte" gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bestimmt ist (BGHZ 128, 156, 161 f).
  • BGH, 05.11.1997 - VIII ZR 351/96

    Zur Unterschrift des Verbrauchers unter Widerrufsbelehrung des Kreditgebers

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 124/99
    Übt der Kreditnehmer aber - wie hier der Beklagte mit der selbständigen Vermittlung von Informationsdienstleistungen einer Datenbankbetreiberin - bereits eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit aus, ist er nur dann Verbraucher, wenn die bereits ausgeübte Tätigkeit mit der neuen Tätigkeit nicht im Zusammenhang steht und davon klar abgegrenzt ist (BGHZ aaO 162 f; Senatsurteile vom 5. Februar 1997 - VIII ZR 14/96, WM 1997, 1356 unter III 1, vom 5. November 1997 - VIII ZR 351/96, WM 1998, 126 unter II 1, insoweit in BGHZ 137, 115, 118 nicht abgedruckt, und vom 3. November 1999 - VIII ZR 35/99, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 1 a).
  • BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 82/94

    Sittenwidrigkeit von Finanzierungsleasingverträgen

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 124/99
    Die Sache ist nicht zur Endentscheidung reif, da es noch tatsächlicher Feststellungen zu der vom Beklagten geltend gemachten Sittenwidrigkeit des Leasingvertrages (vgl. insoweit Senatsurteile BGHZ 128, 255, vom 30. Januar 1995 - VIII ZR 316/93, WM 1995, 495 unter II 3 und vom gleichen Tag - VIII ZR 328/93, CR 1995, 527 unter 1) und gegebenenfalls zur Höhe des klägerischen Anspruchs bedarf.
  • BGH, 05.02.1997 - VIII ZR 14/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 124/99
    Übt der Kreditnehmer aber - wie hier der Beklagte mit der selbständigen Vermittlung von Informationsdienstleistungen einer Datenbankbetreiberin - bereits eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit aus, ist er nur dann Verbraucher, wenn die bereits ausgeübte Tätigkeit mit der neuen Tätigkeit nicht im Zusammenhang steht und davon klar abgegrenzt ist (BGHZ aaO 162 f; Senatsurteile vom 5. Februar 1997 - VIII ZR 14/96, WM 1997, 1356 unter III 1, vom 5. November 1997 - VIII ZR 351/96, WM 1998, 126 unter II 1, insoweit in BGHZ 137, 115, 118 nicht abgedruckt, und vom 3. November 1999 - VIII ZR 35/99, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 1 a).
  • OLG Dresden, 06.12.2006 - 12 U 1394/06

    Zur Sittenwidrigkeit eines "Geschäftsdarlehens" bei von Bank verlangter

    Zum hier maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am 03.08.2001 wurden Darlehensnehmer auch dann als Verbraucher im Sinne des damaligen § 5 Abs. 1 VerbKrG angesehen, wenn der ihnen gewährte Kredit für den Aufbau einer neuen gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (sog. Existenzgründung) vorgesehen war (vgl. nur: BGH, 8. Zivilsenat, Urteil vom 22.12.1999, XIII ZR 124/99, WM 2000, 429 ff., zitiert nach juris; Münchener Kommentar zum BGB, Ullmer, 3. Aufl., Rz. 25, 26 zu § 1 VerbKrG), eine hiervon abweichende Auffassung hat der 3. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs dann erst mit Urteil vom 24.02.2005 (III ZB 36/04, BGHZ 162, 253 ff., zitiert nach juris) vertreten.
  • BGH, 13.03.2002 - VIII ZR 292/00

    Eigenschaft eines Strohmanns als Verbraucher

    Das gilt, wie das Berufungsgericht weiter zutreffend angenommen hat, unabhängig davon, ob die Beklagte bereits zuvor als Versicherungsfachfrau selbständig tätig war, weil diese Tätigkeit gegebenenfalls mit dem neu angemeldeten Gewerbe nicht im Zusammenhang stand und von diesem klar abgegrenzt war (vgl. BGHZ 128, 156, 162 f; Senatsurteil vom 22. Dezember 1999 - VIII ZR 124/99, WM 2000, 429 unter II 1 a m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 195/09

    Mietminderung bei negativer Umsatzentwicklung in Gewerbemieträumen

    Es müssen vielmehr noch besondere Umstände vorliegen, die die Feststellung rechtfertigen, der Schuldner habe bereits darauf vertrauen können, dass der Gläubiger die Forderung nicht mehr geltend mache (vgl. BGHZ 91, 62; BGH, NJW 1984, 1684; Senat, ZMR 2009, 844; 2000, 281).
  • LG Köln, 15.03.2011 - 21 O 95/10

    Vereinbarkeit eines Bierlieferungsvertrags mit den guten Sitten

    Ein Kreditnehmer ist auch dann Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 VerbrKrG, wenn er den ihm gewährten Kredit für den Aufbau einer neuen gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (sog. Existenzgründung) verwenden will (BGH NJW-RR 2000, 1221ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2005 - 10 U 105/04

    Kein Anspruch auf Nebenkostenvorauszahlungen bei nichtigem Pachtvertrag

    Im Übrigen ist der Kreditnehmer nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2000, 1221 zu § 18 VerbrKrG) auch dann Verbraucher, wenn eine bereits ausgeübte Tätigkeit -wie hier - mit der neuen Tätigkeit nicht im Zusammenhang steht und davon klar abgegrenzt ist.
  • OLG Köln, 20.10.2011 - 7 U 65/11

    Wirksamkeit eines Bierlieferungsvertrages

    Übt der Kreditnehmer aber bereits eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit aus, ist er nur dann Verbraucher, wenn die bereits ausgeübte Tätigkeit mit der neuen Tätigkeit nicht im Zusammenhang steht und davon klar abzugrenzen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.12.1999 - VIII ZR 124/99 - zitiert nach juris Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 123/05

    Warenbezugsverpflichtung auf Grundlage einer vereinbarten Unterfranchisebindung

    aa) Allerdings steht eine Privatperson dann nicht unter dem Schutz des Verbraucherkreditgesetzes, wenn sich die umstrittene Tätigkeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls als bloße Erweiterung oder Änderung einer bisher schon ausgeübten gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit darstellt, so dass von einer Existenzgründung keine Rede sein kann (vgl. BGH NJW-RR 2000, 719 = MDR 2000, 319 und NJW-RR 2000, 1221 = MDR 2000, 383).
  • KG, 26.01.2004 - 8 U 117/03

    Verbraucherkredit: Verbrauchereigenschaft bei Darlehensaufnahme 6 Monate nach

    Ein Darlehensnehmer ist dann Verbraucher i.S. des § 1 Abs. 1 VerbrKrG wenn er den ihm gewährten Kredit für den Aufbau einer neuen gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (sog. Existenzgründung) verwenden will, weil § 1 Abs. 1 VerbrKrG eine Ausnahme von der Verbrauchereigenschaft nur für den Fall vorsieht, dass der Kredit für eine "bereits ausgeübte" gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bestimmt ist (BGH in NJW-RR 2000, 1221).
  • LG Stuttgart, 24.06.2003 - 16 O 67/03

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung wegen verletzter

    Denn Gegenstand des Beratungsvertrags war es gerade, den Beklagten umfassend und richtig für die von ihm zu treffende Anlageentscheidung zu informieren (vgl. BGH, Urt. v. 15.6.2000, III ZR 305/98, WM 2000, 429 ff).
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