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   BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 127/04   

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https://dejure.org/2006,5724
BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 127/04 (https://dejure.org/2006,5724)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2006 - VIII ZR 127/04 (https://dejure.org/2006,5724)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2006 - VIII ZR 127/04 (https://dejure.org/2006,5724)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines ehemaligen Vertragshändlers nach Beendigung des Vertragshändlervertrages auf Rückkauf von Ersatzteilen; Rechtmäßigkeit der Anforderung des wiederverkaufsfähigen Zustands der Ersatzteile; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen; Voraussetzungen für das ...

  • Judicialis

    AGBG § 9 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 533; ; BGB § 294; ; BGB § 295 Satz 1 Halbsatz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung des Rückkaufs von Ersatzteilen nach Beendigung eines Vertragshändlervertrages; Anforderungen an das Bestreiten von Sachvortrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Handelsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Händlervertrag - Händlerpflichten beim Rückkauf von Ersatzteilen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rücknahme von Ersatzteilen, Verzug, Zug-um-Zug-Leistung, Informationspflicht des U, Unterrichtungspflicht des U, Informationspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen

    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 127/04
    Grundsätzlich trägt derjenige, der aus einer ihm günstigen Regelung Rechte herleitet, für deren tatsächliche Voraussetzungen die Darlegungs- und Beweislast (st. Rspr., z.B. Senatsurteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395 unter II 3 a m.w.Nachw.).

    Dem Prozessgegner obliegt zwar eine so genannte sekundäre Behauptungslast, wenn die primär darlegungsbelastete Partei außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner zumutbar nähere Angaben machen kann (st. Rspr., z.B. Senatsurteil vom 18. Mai 2005 aaO unter II 3 b cc m.w.Nachw.).

  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 127/04
    Die Anforderungen an die Substantiierung des Bestreitens hängen maßgeblich von der Substantiierung des bestrittenen Vorbringens ab (Senatsurteil vom 3. Februar 1999 - VIII ZR 14/98, WM 1999, 1034 = NJW 1999, 1404 unter II 2 b aa m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82

    Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß

    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 127/04
    Voraussetzung dafür ist nach § 294 BGB, dass die Leistung so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten wird, also der Gläubiger nur noch zuzugreifen braucht (BGHZ 90, 354, 359).
  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 127/04
    Eine solche Regelung hält - wie der Senat bereits entschieden hat (BGHZ 124, 351, 369 f.) - einer Kontrolle am Maßstab des § 9 Abs. 1 AGBG (nunmehr § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) nicht stand, weil sie Sachverhaltsgestaltungen umfasst, in denen Ersatzteile ohne Fehlverhalten des Vertragshändlers oder eine von ihm vorgenommene Veränderung der Ware ihre Verkaufsfähigkeit verloren haben.
  • BGH, 09.10.2000 - II ZR 75/99

    Weiterzahlung des Gehalts des abberufenen Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 127/04
    Ein wörtliches Angebot war nicht etwa deshalb entbehrlich, weil die Beklagte hätte erkennen lassen, dass sie unter keinen Umständen bereit wäre, die Ersatzteile zurückzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2000 - II ZR 75/99, WM 2000, 2384 = NJW 2001, 287 unter 1).
  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 127/04
    Unter diesen Umständen kann es dem Prozessgegner ausnahmsweise zumutbar sein, sich die benötigten Informationen zu verschaffen (vgl. BGHZ 109, 205, 209 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 127/04
    Da die Beklagte einen Zahlungsanspruch aber nur Zug um Zug gegen Übergabe der von ihr zurückzunehmenden Ersatzteile zu erfüllen hätte, wäre sie nur in Zahlungsverzug gekommen, wenn der Kläger die ihm obliegende Gegenleistung in einer den Annahmeverzug begründenden Weise angeboten hätte (BGHZ 116, 244, 249).
  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 314/07

    Entbehrlichkeit einer Beweiserhebung bei durch ein Privatgutachten belegten

    Eine so genannte sekundäre Behauptungslast, bei der die primär darlegungsbelastete Partei außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und es deshalb dem Prozessgegner ausnahmsweise zumutbar ist, sich die benötigten Informationen zu verschaffen, kommt im Streitfall von vornherein nicht in Betracht, weil die primär darlegungsbelastete Beklagte die maßgeblichen Tatsachen aus eigener Anschauung kennt (vgl. Senatsurteil vom 20. September 2006 - VIII ZR 127/04, [...], Tz. 14 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.2022 - IX ZR 48/21

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Bedeutung des

    Jedoch dürfen an das Bestreiten der Beklagten, die außerhalb des Sachverhalts stand, keine höheren Anforderungen als an den schlüssigen Vortrag des Klägers gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2006 - VIII ZR 127/04, juris Rn. 17).
  • OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 70/06

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung beim Gebrauchtwagenkauf

    Angesichts der von Anfang an unmissverständlich und unter allen Umständen erklärten Weigerung der Beklagten, die Berechtigung des vom Kläger erklärten Rücktritts zu akzeptieren und das Fahrzeug zurückzunehmen, war vorliegend ausnahmsweise selbst ein wörtliches Angebot des Klägers entbehrlich, weil es sich als sinnlose Förmelei dargestellt hätte (vgl. BGH Urt. v. 20.09.2006, VIII ZR 127/04).
  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 227/06

    Entfallen eines Anspruchs auf Rückkauf gegen den Kfz-Hersteller bei Änderung des

    aa) Grundsätzlich ist es Sache des Händlers, das Vorliegen der Voraussetzungen für einen vertraglich vereinbarten Rückkaufanspruch darzulegen und zu beweisen (Senatsurteil vom 20. September 2006 - VIII ZR 127/04, juris, unter II 1 b).
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