Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 128/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2185
BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 128/05 (https://dejure.org/2006,2185)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2006 - VIII ZR 128/05 (https://dejure.org/2006,2185)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - VIII ZR 128/05 (https://dejure.org/2006,2185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines Entfallens der Bindung an eine Kostenmietklausel in einem bestehenden Mietvertrag mit einer ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft; Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete; Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit auf Grund ergänzender ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Mieterhöhungsbeschränkung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Bindung an Kostenmietklausel nach Wegfall des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes

  • Judicialis

    BGB § 558; ; WGG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558; WGG § 7
    Bindung an eine Kostenmietklausel nach Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit einer ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entfallen der Bindung an eine Kostenmietklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Kostenmietklausel und Wohnungsgemeinnützigkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterhöhung nach Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (IMR 2006, 108)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1383
  • MDR 2007, 142
  • NZM 2006, 693
  • ZMR 2006, 841
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.09.1986 - V ZR 72/85

    Formularmäßige Erstreckung der Sicherung und Forderungen aus weiteren Verträgen

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 128/05
    c) Der Senat kann die Auslegung der Klausel durch das Berufungsgericht uneingeschränkt überprüfen, da es sich um eine Formularklausel handelt, die über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus Verwendung findet (vgl. BGHZ 98, 256, 258; 134, 42, 45).
  • BGH, 05.11.1996 - XI ZR 274/95

    Auslegung einer Darlehensrückzahlungsklausel in einem Existenzgründungsdarlehen;

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 128/05
    c) Der Senat kann die Auslegung der Klausel durch das Berufungsgericht uneingeschränkt überprüfen, da es sich um eine Formularklausel handelt, die über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus Verwendung findet (vgl. BGHZ 98, 256, 258; 134, 42, 45).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 128/05
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (vgl. BGHZ 102, 384, 389 f.).
  • BayObLG, 17.03.1998 - REMiet 1/98

    Aufhebung der Wohnungsgemeinnützigkeit

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 128/05
    Nach der Gegenmeinung haben vertragliche Kostenmietklauseln mit der Aufhebung der Gemeinnützigkeit der Genossenschaften ihre Bedeutung verloren (Schultz in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III A Rdnr. 310 a; Beuermann, Miete und Mieterhöhung bei preisfreiem Wohnraum, 3. Aufl., § 1 MHG, Rdnr. 27; Halstenberg, WuM 1991, 458; Roth, NZM 1999, 688; wohl auch Hanke in Festschrift für Bärmann und Weitnauer, 1990, S. 319, 323; Thies, Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht, 1986, Rdnr. 413; Brintzinger in Jenkis, Kommentar zum Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht, 1988, WGG-Aufhebungsgesetz, Art. 21 § 1 Rdnr. 12; offengelassen von BayObLG, WuM 1998, 274, 276).
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 128/05
    Eine solche Regelungslücke liegt vor, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder wenn sie ihn bewusst offen gelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, und wenn sich diese Annahme nachträglich als unzutreffend herausstellt (Senat, Urteil vom 17. April 2002, VIII ZR 297/01, NJW 2002, 2310 unter II 1 m.w.Nachw.).
  • LG Frankfurt/Main, 05.04.1991 - 17 S 272/90
    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 128/05
    Teilweise wird die Ansicht vertreten, derartige Vereinbarungen seien nach § 557 Abs. 3 BGB zu berücksichtigen mit der Folge, dass eine Mieterhöhung nach § 558 BGB auf die Höhe der Kostenmiete beschränkt sei (LG München I, WuM 1999, 170; LG Berlin, GE 2001, 555; 2002, 803; Horst, Praxis des Mietrechts, 2003, Rdnr. 2056; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Aufl., Vor §§ 557 bis 557 b Rdnr. 50; vgl. auch LG Frankfurt/Main, WuM 1992, 135).
  • BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 107/20

    Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums als

    Zwar dürfte hiervon aufgrund der Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes durch Art. 21 § 1 Nr. 1 des Steuerreformgesetzes 1990 vom 25. Juli 1988 (BGBl. I S. 1093 - Gesetz zur Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt) zum 31. Dezember 1989 (vgl. hierzu Senatsurteil vom 14. Juni 2006 - VIII ZR 128/05, NJW-RR 2006, 1383 Rn. 16) nicht auszugehen sein.
  • BGH, 04.03.2009 - XII ZR 141/07

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Preisgleitklausel in einem

    Dem Berufungsurteil ist die tatrichterliche Feststellung zu entnehmen, bei der Anpassungsklausel des § 10 Untermietvertrag handele es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung; eine unterschiedliche Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung durch verschiedene Berufungsgerichte ist denkbar und eröffnet dem Revisionsgericht die Möglichkeit, die Klausel selbst auszulegen (BGHZ 163, 321, 323 f. ; BGH Urteil vom 14. Juni 2006 - VIII ZR 128/05 - NJW-RR 2006, 1383 f.).
  • BGH, 12.01.2010 - VIII ZR 21/09

    Formularmäßiger "Dauernutzungsvertrag" für eine öffentlich geförderte

    Die Maßstäbe für die Beantwortung der sich hier stellenden Frage, ob der Vermieter einer ursprünglich aufgrund einer öffentlichen Fördermaßnahme preisgebundenen Genossenschaftswohnung nach dem Auslaufen der Förderung und dem Wegfall der Preisbindung eine Zustimmung des Mieters zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann, wenn im Nutzungsvertrag die Preisgebundenheit der Wohnung und die konkrete Fördermaßnahme sowie eine Berechtigung des Vermieters zur einseitigen Mieterhöhung im gesetzlich zulässigen Rahmen erwähnt werden, sind durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinreichend geklärt (Senatsurteile vom 21. Januar 2004 - VIII ZR 115/04, NJW-RR 2004, 1017, vom 28. April 2004 - VIII ZR 178/03, NJW-RR 2004, 945, vom 14. Juni 2006 - VIII ZR 128/05, NJW-RR 2006, 1383 und vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 122/05, NJW-RR 2007, 667; vgl. ferner Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 9. Aufl., § 558 BGB Rdnr. 36).

    Finden jedoch individualrechtliche Erklärungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus Verwendung, so unterliegt ihre Auslegung im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BGHZ 122, 256, 260 m.w.N.; Senatsurteile vom 21. Januar 2004, aaO, und vom 14. Juni 2006, aaO, unter II 1 c).

    So liegt der Fall hier, da der streitgegenständliche Formularvertrag vom Gesamtverband der Wohnungswirtschaft herausgegeben wurde und daher davon auszugehen ist, dass er über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus Verwendung gefunden hat (vgl. für ein vom Gesamtverband Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen e.V. herausgegebenes Mietvertragsformular: Senatsurteil vom 14. Juni 2006, aaO).

    Dass das Berufungsgericht - anders als der Senat im Urteil vom 14. Juni 2006 (aaO) - zu diesem Auslegungsergebnis gelangt ist, ohne eine ergänzende Vertragsauslegung vorzunehmen, vermag der Revision nicht zum Erfolg zu verhelfen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht