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   BGH, 07.04.1993 - VIII ZR 133/92   

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https://dejure.org/1993,2515
BGH, 07.04.1993 - VIII ZR 133/92 (https://dejure.org/1993,2515)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1993 - VIII ZR 133/92 (https://dejure.org/1993,2515)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1993 - VIII ZR 133/92 (https://dejure.org/1993,2515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Diebstahlgefährdetes Reiselager - Schmuck im Wert von ca. 65.000 DM - Sorgfaltspflichten eines Handelsvertreters

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 86 Abs. 3
    Obhutspflichten bei Verwahrung eines wertvollen Reiselagers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 86 Abs. 3
    Sorgfaltspflichten eines Handelsvertreters bei der Verwahrung eines diebstahlgefährdeten Reiselagers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Sicherung der Musterkollektion, Sorgfaltspflicht des HV im Umgang mit ihm überlassenen Mustern, Schadensersatzanspruch des U wegen Unmöglichkeit der Rückgabe der Muster, Versicherung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 926
  • MDR 1993, 745
  • VersR 1993, 1011
  • WM 1993, 1596
  • BB 1993, 1105
  • DB 1993, 1516
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.12.2002 - X ZR 193/99

    Befugnisse des Reisebüros bei Insolvenz des Reiseveranstalters

    Erkennt der Zessionar das Rückzahlungsverlangen des Kunden als berechtigt an und gibt er ihm deshalb die erlangte Leistung zurück, bleibt der Zedent an diese Verfügung gebunden, so daß - wovon die Vorinstanzen zutreffend ausgegangen sind - als Anspruchsgrundlage für das Begehren des Klägers ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 280 Abs. 1 BGB in der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung, nicht aber ein Anspruch auf Herausgabe des aus der Geschäftsführung Erlangten gemäß § 667 zweite Alternative BGB in Betracht kommt (BGH, Urt. v. 21.12.1961 - III ZR 162/60, WM 1962, 180; vgl. auch BGH, Urt. v. 7.4.1993 - VIII ZR 133/92, NJW-RR 1993, 926; Staudinger/Wittmann, BGB, Bearb.1995, § 667 BGB Rdn. 17), den der Verwalter im Konkurs über das Vermögen des Gemeinschuldners wie den Herausgabeanspruch selbst zur Masse geltend machen kann (§ 6 KO).
  • OLG Nürnberg, 22.03.1995 - 12 U 4139/94

    Haftung des Frachtführers im internationalen Straßengüterverkehr für

    Schon in Deutschland, wo keine so extrem gesteigerte Diebstahlsgefahr bestehe wie in Italien, sei nach der Rechtsprechung das unbewachte Zurücklassen wertvoller Güter grob fahrlässig, so habe der BGH das unbewachte Abstellen eines beladenen Pkw in der Innenstadt an belebter Stelle nicht als entlastend angesehen (VersR 1993, 1011).

    Im Hinblick auf diese bekannte gesteigerte Raub- und Diebstahlsgefahr, insbesondere auch für wertvolle Ladungen, ist auch das Maß der von den für die Organisation und Durchführung eines solchen Transports Verantwortlichen zu erwartenden Sorgfalt gesteigert (BGHZ 119, 147; BGH, VersR 1977, 818; 1984, 551, 552; 1985, 1060, 1061; 1993, 1011; Thume, VersR 1993, 930, 933).

  • OLG Düsseldorf, 08.12.1994 - 18 U 128/94

    Frachtführerhaftung bei Diebstahl von Transportgut

    Daraus folgen erhöhte Sorgfaltspflichten des Frachtführers (vgl dazu: BGH VersR 1993, 1011 ).

    Dabei sind an die Sorgfaltspflicht um so größere Anforderungen zu stellen, je höher der Wert des in die Obhut des Frachtführer gelangten Gutes ist (vgl. BGH VersR 1993, 1011 zur Verwahrung eines Reiselagers durch einen Handelsvertreter).

  • OLG Köln, 20.05.1999 - 7 U 19/98

    Gerichtliche Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs auf Grundlage der Regeln über

    Ist ihm die Herausgabe unmöglich, so haftet er bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen dem Auftraggeber auf Schadensersatz (vgl. dazu: BGH NJW-RR 1993, 926 und WM 1992, 538, 539; Staudinger-Wittmann, BGB, 13. Bearbeitung, § 667 Rd. 17; MüKo-Seiler, BGB, 3. Aufl., § 667 Rd. 23).
  • LG Berlin, 20.05.2014 - 22 O 443/12

    Positive Vertragsverletzung: Sorgfaltspflichten der Deutschen Post AG gegenüber

    An seine Sorgfaltspflichten sind umso größere Anforderungen zu stellen, je höher der Wert der dem Handelsvertreter überlassenen Ware ist (BGH, Urteil vom 07.04.1993 - VIII ZR 133/92 -).
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