Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 135/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1517
BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 135/05 (https://dejure.org/2006,1517)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2006 - VIII ZR 135/05 (https://dejure.org/2006,1517)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - VIII ZR 135/05 (https://dejure.org/2006,1517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kleinbus noch nicht vollständig bezahlt - Käufer kann bei Motorschaden dennoch vom Kauf zurücktreten

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Ganzes Geld nur für ganze Fahrzeuge

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Ganzes Geld nur für ganze Fahrzeuge

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängeleinrede auch bei Zahlungsverzug? (IBR 2006, 489)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3059
  • MDR 2007, 19
  • VersR 2007, 214
  • WM 2006, 2009
  • BB 2006, 1767
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.1997 - VIII ZR 274/96

    Formularmäßiger Vorbehalt der Gewährleistungsansprüche des Käufers

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 135/05
    Diese Klauseln sind entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nach der Rechtsprechung des Senats gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam (BGHZ 93, 29, 62 f.; Urteil vom 5. November 1997 - VIII ZR 274/96, NJW 1998, 679 = WM 1998, 518 unter II 2 a zu einer inhaltlich übereinstimmenden Klausel).

    Denn Ziff. VII 3 sieht das Wiederaufleben der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers nur unzureichend vor, da die Klausel nicht alle Fälle des Fehlschlagens der Nachbesserung erfasst, insbesondere nicht deren unberechtigte Verweigerung durch den Verkäufer (Senatsurteil vom 5. November 1997, aaO; vgl. für den nichtkaufmännischen Verkehr § 11 Nr. 10 b AGBG).

    Aufgrund der Unwirksamkeit der das Nachbesserungsrecht und dessen Vorrang regelnden Klauseln ist das Wandelungsbegehren der Beklagten gemäß § 6 Abs. 2 AGBG anhand der gesetzlichen Regelung in §§ 459, 462 BGB a.F. zu beurteilen (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1997, aaO unter II 2 b).

  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 11/90

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Auflassung und Übergabe eines

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 135/05
    Dem Käufer steht die in § 478 BGB a.F. vorausgesetzte Mängeleinrede auch dann zu, wenn er sich mit der Zahlung des Restkaufpreises in Verzug befindet (Fortführung von BGHZ 113, 232).

    Das Berufungsgericht hat übersehen, dass nach der Rechtsprechung des Senats die Mängeleinrede aus § 478 BGB a.F., auch wenn sie - wie hier - erst im Prozess geltend gemacht wird, einen Verzug mit der Kaufpreiszahlung nicht nur hindert, sondern auch einen etwa bis dahin bestehenden Verzug entfallen lässt (BGHZ 113, 232, 236 unter Bezugnahme auf BGHZ 104, 6, 11 f.); insoweit gilt für § 478 BGB a.F. nichts anderes als für andere Einreden, die ein dauerndes oder zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht begründen (BGHZ 113, aaO).

  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83

    Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 135/05
    Diese Klauseln sind entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nach der Rechtsprechung des Senats gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam (BGHZ 93, 29, 62 f.; Urteil vom 5. November 1997 - VIII ZR 274/96, NJW 1998, 679 = WM 1998, 518 unter II 2 a zu einer inhaltlich übereinstimmenden Klausel).
  • BGH, 08.11.1994 - X ZR 104/91

    Verzug des Werkunternehmers bei gleichzeitigem Verzug des Bestellers mit einer

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 135/05
    Etwas anderes ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1994 (X ZR 104/91, NJW-RR 1995, 564) herzuleiten.
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 135/05
    Das Berufungsgericht hat übersehen, dass nach der Rechtsprechung des Senats die Mängeleinrede aus § 478 BGB a.F., auch wenn sie - wie hier - erst im Prozess geltend gemacht wird, einen Verzug mit der Kaufpreiszahlung nicht nur hindert, sondern auch einen etwa bis dahin bestehenden Verzug entfallen lässt (BGHZ 113, 232, 236 unter Bezugnahme auf BGHZ 104, 6, 11 f.); insoweit gilt für § 478 BGB a.F. nichts anderes als für andere Einreden, die ein dauerndes oder zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht begründen (BGHZ 113, aaO).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2014 - 17 U 221/13

    Rückbuchung von Lastschrifteinzügen (Steuerschulden) im Hinblick auf die

    Die Rückbuchung der streitgegenständlichen Lastschrifteinzüge der Klägerin im Zeitraum 10.01.2009 bis 12.03.2009 war unberechtigt, ohne dass es auf die bis zu den Entscheidungen vom 20.07.2010 IX ZR 37/09 (WM 2010, 1543 bis 1546) und XI ZR 236/07 (WM 2010, 1546 bis 1555) divergierende Rechtsprechung des neunten und des elften Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ankäme, ob der Insolvenzverwalter befugt ist, im Einzugsermächtigungsverfahren gebuchten Lastschriften unabhängig davon zu widersprechen, ob dem Schuldner eine sachlich berechtigte Einwendung gegen die Gläubigerforderung zusteht (vgl. BGHZ 161, S. 49, 52; 174, 84, 87; BGH-Urteil vom 21.09.2006, IX ZR 173/02, WM 2006, 2009, 2092, 2093; BGH-Urteil vom 29.05.2008, IX ZR 42/07, NZI 2008, 482, 483) oder ob ihm diese Befugnis nur insoweit zusteht, als sie auch der Insolvenzschuldnerin zugestanden hätte, also nur bei Vorliegen sachlich berechtigter Einwendung gegen die Forderung selbst (vgl. BGHZ 177, S. 69 Teilziffer 19).
  • OLG Oldenburg, 24.09.2010 - 11 U 42/10

    Verweigerung der Restkaufpreiszahlung bei erheblichem Mangel der Kaufsache

    Selbst dann, wenn man annähme, dass sich der Beklagte mit der Erbringung der Leistung, nämlich der Zahlung des restlichen Kaufpreises bzw. Bewirken der Auszahlung des Darlehens durch die Bank, in Verzug befand, so stand ihm wegen des beachtlichen Mangels eine Einrede zu (vgl. Palandt/ Grüneberg, BGB, 69. Aufl ., § 320 Rn . 9, und Palandt/ Weidenkaff, 69. Aufl ., § 438 Rn . 19), welche für ihn ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht begründete (vgl. auch BGH , Urt . v. 14.06.2006 - VIII ZR 135/05, NJW 2006, 3059).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht