Rechtsprechung
BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 141/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 195 BGB, § 199 BGB, § 307 Abs 2 S 1 BGB, § 535 Abs 1 S 2 BGB, § 538 BGB
Wohnraummiete: Verjährung der Ansprüche des Mieters aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen auf Grund einer vermeintlichen Verpflichtung durchgeführter Schönheitsreparaturen - Deutsches Notarinstitut
ZPO §§ 543, 548, 552a; BGB §§ 199, 307
Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit der Verjährung von Ansprüchen des Mieters aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen durchgeführter Schönheitsreparaturen oder Ersatzleistungen; Klärungsbedürftigkeit des Ansehens einer Schönheitsreparaturklausel mit einem "starren" Fristenplan als ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verjährung des Bereicherungsanspruchs des Mieters bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel; starrer Fristenplan; Kenntnis der Rechtsprechung und Verjährungsbeginn; Geldleistung für nicht geschuldete Schönheitsreparaturen; Rückforderung
- rewis.io
Wohnraummiete: Verjährung der Ansprüche des Mieters aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen auf Grund einer vermeintlichen Verpflichtung durchgeführter Schönheitsreparaturen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klärungsbedürftigkeit der Verjährung von Ansprüchen des Mieters aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen durchgeführter Schönheitsreparaturen oder Ersatzleistungen; Klärungsbedürftigkeit des Ansehens einer Schönheitsreparaturklausel mit einem "starren" Fristenplan als ...
- rechtsportal.de
Klärungsbedürftigkeit der Verjährung von Ansprüchen des Mieters aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen durchgeführter Schönheitsreparaturen oder Ersatzleistungen; Klärungsbedürftigkeit des Ansehens einer Schönheitsreparaturklausel mit einem "starren" Fristenplan als ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wertersatz für Schönheitsreparaturen: Verjährung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Bereicherungsanspruch wegen unwirksamer Renovierungsklausel
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 29.04.2010 - 9 C 386/09
- LG Berlin, 11.03.2011 - 63 S 277/10
- BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 141/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1572
- NZM 2012, 380
- ZMR 2012, 610
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07
Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht
Auszug aus BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 141/11
Denn es bestand in Bezug auf den Klageanspruch spätestens ab dem Senatsurteil vom 23. Juni 2004 (VIII ZR 361/03, NJW 2004, 2586) keine unsichere und zweifelhafte Rechtslage mehr, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einzelfall dazu führen kann, dass eine Rechtsunkenntnis den Verjährungsbeginn hinauszuschieben geeignet ist (BGH, Urteile vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07, NJW-RR 2009, 547 Rn. 15 und 19; vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98, NJW 1999, 2041 unter II 1; jeweils mwN).Jedenfalls nach der noch im Jahre 2004 erfolgten Veröffentlichung dieses Senatsurteils stand die zuvor (möglicherweise) unklare Rechtslage dem Verjährungsbeginn hier nicht mehr entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07, aaO Rn. 19 mwN).
Danach ist die Klageerhebung zumutbar (BGH, Urteil vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07, aaO;… Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 13. Aufl., § 199 Rn. 18a;… MünchKommBGB/Grothe, 6. Aufl., § 199 Rn. 26), zumal sich die Kläger jedenfalls ab diesem Zeitpunkt hätten erfolgversprechend anwaltlich beraten lassen können (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98, aaO;… Erman/Schmidt-Räntsch, aaO;… MünchKommBGB/Grothe, aaO).
- BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03
Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen
Auszug aus BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 141/11
Denn es bestand in Bezug auf den Klageanspruch spätestens ab dem Senatsurteil vom 23. Juni 2004 (VIII ZR 361/03, NJW 2004, 2586) keine unsichere und zweifelhafte Rechtslage mehr, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einzelfall dazu führen kann, dass eine Rechtsunkenntnis den Verjährungsbeginn hinauszuschieben geeignet ist (…BGH, Urteile vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07, NJW-RR 2009, 547 Rn. 15 und 19; vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98, NJW 1999, 2041 unter II 1; jeweils mwN).Der Senat hat im oben genannten Urteil vom 23. Juni 2004 (VIII ZR 361/03, aaO) entschieden, dass eine Klausel in einem Formularmietvertrag, die eine "starre" Fälligkeitsregelung enthält, mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist und daher den Mieter gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, da sie dem Mieter ein Übermaß an Renovierungsverpflichtungen auferlegt.
b) Durch das vorgenannte Senatsurteil vom 23. Juni 2004 (VIII ZR 361/03, aaO) war nicht nur geklärt, dass eine Schönheitsreparaturklausel mit einem "starren" Fristenplan keine rechtliche Grundlage für einen Vorschussanspruch bietet, vielmehr lag auch - erst recht, wenn anwaltlicher Rat eingeholt worden wäre - die Annahme nahe, jedenfalls aber bestanden - was ausreicht - erhebliche Anhaltspunkte, dass eine solche Formularklausel auch keinen Rechtsgrund für Geldleistungen darstellt, die der Mieter bei Auszug anstelle vermeintlich geschuldeter Schönheitsreparaturen vornimmt.
- BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98
Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung
Auszug aus BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 141/11
Denn es bestand in Bezug auf den Klageanspruch spätestens ab dem Senatsurteil vom 23. Juni 2004 (VIII ZR 361/03, NJW 2004, 2586) keine unsichere und zweifelhafte Rechtslage mehr, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einzelfall dazu führen kann, dass eine Rechtsunkenntnis den Verjährungsbeginn hinauszuschieben geeignet ist (…BGH, Urteile vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07, NJW-RR 2009, 547 Rn. 15 und 19; vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98, NJW 1999, 2041 unter II 1; jeweils mwN).Danach ist die Klageerhebung zumutbar (BGH…, Urteil vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07, aaO;… Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 13. Aufl., § 199 Rn. 18a;… MünchKommBGB/Grothe, 6. Aufl., § 199 Rn. 26), zumal sich die Kläger jedenfalls ab diesem Zeitpunkt hätten erfolgversprechend anwaltlich beraten lassen können (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98, aaO;… Erman/Schmidt-Räntsch, aaO;… MünchKommBGB/Grothe, aaO).
- BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel
Auszug aus BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 141/11
a) Anders als die Revision meint, ist hinsichtlich der Kenntniserlangung hier nicht (erst) an das Senatsurteil vom 27. Mai 2009 (VIII ZR 302/07, BGHZ 181, 188) anzuknüpfen.
- LG Aachen, 09.02.2018 - 6 S 118/17
Umsatzsteuerpflichtige Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulant in …
Die unklare Rechtslage und damit die Unzumutbarkeit der Klageerhebung entfällt, sobald die Rechtsprechung die jeweilige Rechtsfrage höchstrichterlich geklärt hat; auf die Kenntnis oder die grob fahrlässige Unkenntnis von dieser Rechtsprechung kommt es dann nicht mehr an (BGH, Beschluss v. 31.01.2012, VIII ZR 141/11, zitiert nach juris). - LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2012 - 3 Sa 134/12
Equal Pay - Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers gegen den Entleiher - …
In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (…BGH 15. Juni 2010 - XI ZR 309/09 - Rn. 12, NJW-RR 2010, 1574;… 20. Januar 2009 - XI ZR 504/07 - Rn. 47, BGHZ 179, 260; vgl. auch BGH 31. Januar 2012 - VIII ZR 141/11 - Rn. 3, NJW 2012, 1572; OLG Hamm 24. April 2012 28 U 152/11).