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   BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 142/62   

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https://dejure.org/1963,10319
BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 142/62 (https://dejure.org/1963,10319)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1963 - VIII ZR 142/62 (https://dejure.org/1963,10319)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1963 - VIII ZR 142/62 (https://dejure.org/1963,10319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BB 1964, 12
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 22.02.2011 - II ZR 158/09

    BGB-Gesellschaft: Aufwendungsersatzanspruch eines Gesellschafters vor der

    Denn unter einem Metageschäft ist regelmäßig eine Verbindung zu verstehen, die zwei oder mehrere Personen in der Absicht, einen untereinander zu teilenden Gewinn zu erzielen, auf gewisse Zeit zur Ausführung einer unbestimmten Anzahl von Umsatzgeschäften eingehen, die auf gemeinschaftliche Rechnung, nach außen aber von jedem Teilhaber im eigenen Namen geschlossen werden (BGH, Urteil vom 27. November 1963 - VIII ZR 142/62, BB 1964, 12, ähnlich Staudinger/Habermeier, BGB, Neubearb. 2003, Vorbem. zu §§ 705-740 Rn. 65; MünchKommBGB/Ulmer, 5. Aufl., Vor § 705 Rn. 72; Soergel/Hadding, BGB, 12. Aufl., Vor § 705 Rn. 46).
  • BFH, 18.12.2002 - I R 92/01

    Ermittlung von Betriebsstättengewinnen

    Zivilrechtlich stellt diese Verbindung eine GbR in Form einer Innengesellschaft dar (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 27. November 1963 VIII ZR 142/62, Betriebs-Berater --BB-- 1964, 12; vom 26. Juni 1989 II ZR 128/88, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1990, 573).
  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 128/88

    Abgrenzung Innengesellschaft zum partiarischen Rechtsgeschäft; Auflösung einer

    Das Berufungsgericht sieht in den Rechtsbeziehungen der Parteien sogenannte Metageschäfte, also Innengesellschaften, in denen die eine Vertragspartei nach außen allein, im Innenverhältnis aber für die gemeinsame Rechnung der Parteien handelt (vgl. zu den Metageschäften Sen.Urt. v. 20. September 1982 - II ZR 125/81, WM 1982, 1403; BGH, Urt. v. 27. November 1963 - VIII ZR 142/62, BB 1964, 12).
  • OLG Köln, 07.03.1997 - 4 U 13/96

    Handelsvertretereigenschaft eines freien Mitarbeiters

    Unter einem sogenannten Meta-Geschäft ist eine Verbindung zu verstehen, die zwei oder mehrere Personen in der Absicht, einen hälftig zu teilenden Gewinn zu erzielen, auf gewisse Zeit zur Ausführung einer unbestimmten Anzahl von Umsatzgeschäften eingehen, die auf gemeinschaftliche Rechnung, nach außen aber von jedem Teilhaber im eigenen Namen geschlossen werden (BGH BB 1964, 12).
  • FG Köln, 22.03.2001 - 10 K 2394/93

    Rechtmäßigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von

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  • OLG Köln, 04.02.2000 - 4 U 30/99
    Mangels abweichender Abreden ist diese Verfahrensweise sogar eher die Regel (vgl. Ulmer in Münchener Kommentar, a. a. O., vor § 705 Rnr. 52 und BGH BB 64, 12).
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