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   BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 156/11   

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https://dejure.org/2012,19
BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 156/11 (https://dejure.org/2012,19)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2012 - VIII ZR 156/11 (https://dejure.org/2012,19)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - VIII ZR 156/11 (https://dejure.org/2012,19)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 556 Abs 3 BGB, § 7 Abs 2 HeizkostenV, § 12 Abs 1 HeizkostenV
    Wohnraummiete: Abrechnung der Heizkosten nach dem im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoff; Ausgleich der nach dem Abflussprinzip erfolgten fehlerhaften Abrechnung durch Kürzung der Kostenanteile

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abrechnung von Heizkosten nach dem Abflussprinzip oder unter Ansatz des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zwingende Abrechnung der Mieter-Heizkosten nach dem Leistungsprinzip

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Heizkostenumlage - Abrechnung nach Verbrauch

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heizkostenabrechnung nicht nach Abflussprinzip; nur unter Einsatz des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Abrechnung der Heizkosten nach dem im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoff; Ausgleich der nach dem Abflussprinzip erfolgten fehlerhaften Abrechnung durch Kürzung der Kostenanteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung von Heizkosten nach dem Abflussprinzip oder unter Ansatz des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heizkosten: Abrechnung nach dem Abflussprinzip unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (40)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof verneint Zulässigkeit der Abrechnung nach dem Abflussprinzip im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Heizkostenabrechnungen sind nach dem tatsächlichen Verbrauch im Abrechnungszeitraum zu erstellen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Heizkosten sind nach dem Leistungsprinzip abzurechnen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heizkostenabrechnung - Leistungsprinzip statt Abflußprinzip

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Heizkostenabrechnung - Abflussprinzip unzulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit der Abrechnung nach dem Abflussprinzip im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Heizkostenabrechnung nach dem "Abflussprinzip" unzulässig

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Heizkosten dürfen nicht nach dem Abflussprinzip abgerechnet werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abrechnung nach dem Abflussprinzip im Anwendungsbereich der HeizkostenV nicht zulässig

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    BGH verneint Zulässigkeit der Abrechnung nach dem Abflussprinzip im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Heizkostenabrechnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Abrechnung nach dem Abflussprinzip im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung verneint

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip unzulässig

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Heizkostenabrechnung des Vermieters nur nach Verbrauch abrechenbar

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Heizkosten: BGH stärkt Mieter

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Heizkosten müssen immer nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Nur verbrauchte Brennstoffe können abgerechnet werden

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Heizkosten

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden - Haus & Grund Rheinland rät Vermietern, professionellen Rat einzuholen

  • blog.de (Kurzinformation)

    Heizkostenabrechnung nach Abflussprinzip falsch

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Leistung oder Abfluss, das war hier die Frage …

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Wichtige Neuerungen bei der Heizkostenabrechnung

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Keine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abflussprinzip bei Heizkostenabrechnung unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGH verpasst Vermietern einen Haken: Abflussprinzip bei Heizkosten = unzulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Abrechnung nach dem Abflussprinzip im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung verneint

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Heizkosten müssen konkret ermittelt und abgerechnet werden!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Umlage der Heizkosten ist nicht zulässig - Rechte des Mieters gestärkt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Umlage der Heizkosten unzulässig

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Heizkostenabrechnung nicht nach Abflussprinzip sondern nach Leistungsprinzip

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Heizkostenabrechnung - Abflussprinzip

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Umlage der Heizkosten - Mieterrechte gestärkt

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Heizkostenabrechnung nach Abflussprinzip ist unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Heizkosten müssen konkret ermittelt und abgerechnet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Vermieter muss Heizkosten nach tatsächlichem Verbrauch abrechnen

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Das Leistungsprinzip für Heizkostenabrechnung, warme Betriebskosten

Besprechungen u.ä. (9)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Heizkostenabrechnungen sind nach dem tatsächlichen Verbrauch im Abrechnungszeitraum zu erstellen

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Mietnebenkosten: Heizkostenabrechnung nur nach tatsächlichem Verbrauch

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 01.02.2012)

    Heizkosten: Warum das Heizen jetzt gerechter wird

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Keine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Keine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Keine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Keine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Keine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip! (IMR 2012, 142)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1141
  • MDR 2012, 11
  • MDR 2012, 336
  • NZM 2012, 230
  • ZMR 2012, 341
  • NJ 2013, 486
  • JR 2013, 69
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07

    Zuordnung der Betriebskosten zu bestimmten Abrechnungszeiträumen; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 156/11
    Zwar habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass grundsätzlich auch verbrauchsabhängige Betriebskosten nach dem Abflussprinzip abgerechnet werden dürften (Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 27/07); dabei habe der Bundesgerichtshof jedoch die Frage offen gelassen, ob dies auch für Kosten gelte, die nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung abzurechnen seien (Urteil vom 30. April 2008 - VIII ZR 240/07).

    Allerdings hat der Senat entschieden, dass der Vermieter grundsätzlich auch verbrauchsabhängige "kalte" Betriebskosten nach dem Abflussprinzip (= Umlage der Kosten, mit denen der Vermieter selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird) abrechnen darf, weil ihn die §§ 556 ff. BGB nicht auf die Abrechnung nach dem Leistungsprinzip (= Umlage der Kosten, die für den jeweiligen Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallen sind) festlegen (Senatsurteile vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 27/07, NJW 2008, 1801 Rn. 15 ff; VIII ZR 49/07, NJW 2008, 1300 Rn. 18 ff.).

  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 49/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Wahl der Abrechnungsmethode bei der

    Auszug aus BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 156/11
    Heizkosten können nicht nach dem Abflussprinzip, sondern nur unter Ansatz des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 20. Februar 2008, VIII ZR 49/07, NJW 2008, 1300).

    Allerdings hat der Senat entschieden, dass der Vermieter grundsätzlich auch verbrauchsabhängige "kalte" Betriebskosten nach dem Abflussprinzip (= Umlage der Kosten, mit denen der Vermieter selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird) abrechnen darf, weil ihn die §§ 556 ff. BGB nicht auf die Abrechnung nach dem Leistungsprinzip (= Umlage der Kosten, die für den jeweiligen Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallen sind) festlegen (Senatsurteile vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 27/07, NJW 2008, 1801 Rn. 15 ff; VIII ZR 49/07, NJW 2008, 1300 Rn. 18 ff.).

  • BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09

    Zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 156/11
    Das kommt zwar nicht im Tenor des Berufungsurteils, wohl aber - was ausreicht (Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NJW 2010, 3015 Rn. 18 mwN) - in den Entscheidungsgründen mit der erforderlichen Eindeutigkeit zum Ausdruck.

    Die Beschränkung der Revisionszulassung auf diesen Teil des Streitstoffs ist auch wirksam, weil es sich bei dem Anspruch auf Heizkostenerstattung um abtrennbare Teile des Streitgegenstands handelt, auf die die Rechtsmittel wirksam hätten beschränkt werden können (Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, aaO Rn. 21 mwN).

  • BGH, 30.04.2008 - VIII ZR 240/07

    Anforderungen an die Einhaltung von Abrechnungszeiträumen in der

    Auszug aus BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 156/11
    Zwar habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass grundsätzlich auch verbrauchsabhängige Betriebskosten nach dem Abflussprinzip abgerechnet werden dürften (Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 27/07); dabei habe der Bundesgerichtshof jedoch die Frage offen gelassen, ob dies auch für Kosten gelte, die nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung abzurechnen seien (Urteil vom 30. April 2008 - VIII ZR 240/07).

    In einer späteren Entscheidung, die eine gegenüber dem abgerechneten Kalenderjahr lediglich zeitlich verschobene, aber dennoch nach dem tatsächlichen Verbrauch im Abrechnungszeitraum ermittelte Heizkostenabrechnung zum Gegenstand hatte, hat der Senat offen gelassen, ob auch Heizkosten nach dem Abflussprinzip abgerechnet werden dürfen (Senatsurteil vom 30. April 2008 - VIII ZR 240/07, NJW 2008, 2328 Rn. 16).

  • BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 156/11
    Dies schließt auf den Saldo der bisherigen Abrechnungen begrenzte Nachzahlungsansprüche der Klägerin nicht aus, falls es ihr gelingt, für die genannten Abrechnungsjahre - gegebenenfalls aufgrund einer sachgerechten Schätzung - nachträglich eine Abrechnung nach dem Leistungsprinzip vorzulegen, da die den Beklagten jeweils innerhalb der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB mitgeteilten Betriebskostenabrechnungen den formellen Anforderungen an ihre Prüffähigkeit genügen (Senatsurteile vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 2; vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 190/06, NJW 2008, 1150 Rn. 13 f.).
  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 190/06

    Begriff der Nachforderung von Mietnebenkosten

    Auszug aus BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 156/11
    Dies schließt auf den Saldo der bisherigen Abrechnungen begrenzte Nachzahlungsansprüche der Klägerin nicht aus, falls es ihr gelingt, für die genannten Abrechnungsjahre - gegebenenfalls aufgrund einer sachgerechten Schätzung - nachträglich eine Abrechnung nach dem Leistungsprinzip vorzulegen, da die den Beklagten jeweils innerhalb der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB mitgeteilten Betriebskostenabrechnungen den formellen Anforderungen an ihre Prüffähigkeit genügen (Senatsurteile vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 2; vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 190/06, NJW 2008, 1150 Rn. 13 f.).
  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Daraus folgt, dass nicht die in der Abrechnungsperiode bezahlten Rechnungen, sondern die Kosten des in diesem Zeitraum tatsächlich erfolgten Verbrauchs auf die Wohnungseigentümer umzulegen sind (einhellige Meinung in Rspr. und Lit.; vgl. etwa BayOblG, NJW-RR 2003, 1666; NJW-RR 1993, 1166, 1167; OLG Hamm, ZWE 2001, 446, 448; OLG Karlsruhe, WuM 2001, 458, 460; LG Hamburg, ZMR 2009, 530, 531; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn. 71; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 80; Jennißen, ZWE 2011, 153, 154; Weitnauer, WEG, 9. Aufl., Anh. II Rn. 24; MünchKomm-BGB/Engelhard, 5. Aufl., § 28 WEG Rn. 17; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 16 WEG Rn. 206 und § 28 WEG Rn. 348 f.; Niedenführ, DWE 2005, 58, 61; Drasdo, ZWE 2002, 166, 168; für die Betriebskostenabrechnung des Vermieters BGH, Urteil vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 156/11, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2020 - L 12 AS 2055/18
    Der Senat verkennt auch nicht, dass seine Schätzung nicht an die tatsächlichen Brennstoffkosten (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg a.a.O., Rn. 103, das ausdrücklich auf die Gesamtbrennstoffkosten abstellt; in diesem Sinne auch BGH Urteil vom 01.02.2012, VIII ZR 156/11, juris Rn. 13), sondern an die monatlichen Vorauszahlungen anknüpft.
  • BGH, 14.02.2012 - VIII ZR 260/11

    Heizkostenabrechnung: Anwendbarkeit des Abflussprinzips

    Der Senat hat die vom Berufungsgericht als Zulassungsgrund genannte Rechtsfrage - Zulässigkeit des sogenannten Abflussprinzips bei der Heizkostenabrechnung - inzwischen ebenso wie das Berufungsgericht dahin beantwortet, dass in die Heizkostenabrechnung gemäß § 7 Abs. 2 HeizkostenV die Kosten der in der Abrechnungsperiode verbrauchten Brennstoffe einzustellen sind, eine Anwendung des Abflussprinzips im Bereich der Heizkostenverordnung mithin nicht zulässig ist (Senatsurteil vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 156/11, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • AG Bremen, 13.12.2013 - 29 C 88/13

    Heizkosten: Aufteilung der Differenz zwischen Gesamtverbrauch und Gesamtausgaben

    Der Umstand, dass dies im Verhältnis zu einem Mieter in diesem Jahr nicht umlagefähig ist, ist wohnungseigentumsrechtlich nicht relevant (vgl. im Übrigen auch: Lang, Besonderheiten im Übergangsjahr bei Umsetzung der Bundesgerichtshof-Vorgaben zur richtigen Abrechnung der Heizkosten, ZMR 2013, S. 861, mHa. Bundesgerichtshof, Urt. v. 01.02.2012 - VIII ZR 156/11, ZMR 2012, S. 341).
  • AG Brandenburg, 22.06.2020 - 31 C 186/19

    Auch bei Realofferte ist HeizkostenV zu beachten!

    Die Heizkosten können somit vorliegend nicht nach dem Abflussprinzip, sondern nur unter Ansatz des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs gegenüber den Klägern gemäß der HeizkostenVO abgerechnet werden ( BGH , Urteil vom 01.02.2012, Az.: VIII ZR 156/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 1141 f. ).
  • AG Berlin-Wedding, 16.12.2014 - 7 C 120/14

    Maschinelle Schätzungen des Heizungsverbrauchs: Mieter muss nicht zahlen!

    Ein solches Vorgehen ist auch nicht über ein Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenVO auszugleichen (BGH, GE 2012, 401).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.02.2013 - 21 C 192/11

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen nicht abschließbarer Badezimmertür und eines

    Nachdem die Klägerin die formell ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung vom 6.11.2009 zunächst unzulässigerweise nach dem sogenannten Abflussprinzip (vgl. BGH NJW 2012, 1141) vorgenommen hat, hat sie mit Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 13.06.2012 zulässigerweise nachträglich eine Abrechnung unter Berücksichtigung der im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs vorgelegt, die von der Berechnung und im Ergebnis her nicht zu beanstanden ist.
  • AG Köln, 08.11.2018 - 217 C 69/18
    Dieser Regelung ist zu entnehmen, dass nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden können (BGH, Urt. v. 1 . 2.2012, Az. VIII ZR 1 56/1 1 , NJW 2012, 1141).
  • AG Zossen, 01.11.2018 - 7 C 75/18

    Darlegungsanforderungen beim Bestreiten von Winterdienstkosten

    Der Vermieter darf grundsätzlich auch verbrauchsabhängige "kalte" Betriebskosten nach dem Abflussprinzip (= Umlage der Kosten, mit denen der Vermieter selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird) abrechnen, weil ihn die §§ 556 ff. BGB nicht auf die Abrechnung nach dem Leistungsprinzip (= Umlage der Kosten, die für den jeweiligen Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallen sind) festlegen (vgl. BGH, Urteil vom 01. Februar 2012 - VIII ZR 156/11 -, Rn. 11, juris m.w.Nw.).
  • AG Berlin-Mitte, 15.10.2012 - 20 C 71/12

    Ordnungsgemäße Abrechnung: Gesamtkosten sind immer anzugeben!

    Nachdem der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden hat (vgl. GE 2012, 401 und 823), dass im Rahmen des § 7 a Heizkostenverordnung nach tatsächlichem Verbrauch zum Stichtagsprinzip und nicht mehr im Abflussprinzip abgerechnet werden kann, ist die klägerseits vorgetragene Zurückrechnung der Ablesedaten nicht zu beanstanden.
  • AG Düsseldorf, 26.02.2015 - 32 C 13984/14

    Anspruch auf Nachzahlung verspäteten Mietzinses sowie Beträgen aus Neben- und

  • AG Berlin-Wedding, 25.05.2012 - 20 C 98/12

    Anforderungen an Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung

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