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   BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03   

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https://dejure.org/2004,1749
BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03 (https://dejure.org/2004,1749)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2004 - VIII ZR 159/03 (https://dejure.org/2004,1749)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 159/03 (https://dejure.org/2004,1749)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Agenturvertrages über die Vermittlung von Flugscheinen ; Unwirksamkeit des in einem Agenturvertrag vereinbarten Ausschlusses variabler Landegebühren aus einer Provisionsbasis; Zahlungen von Provisionen; Vorliegen einer kontrollfähigen Preisnebenabrede ; ...

  • Judicialis

    HGB § 87 b Abs. 2; ; AGBG § 9 Bm; ; AGBG § 9 Cb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 87b Abs. 2; AGBG § 9
    Formularmäßige Vereinbarung der Berechnung der Provision von Reisebüros unter Ausschluss variabler Landegebühren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reiserecht - AGB eines Luftfahrtunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Ausklammerung von variablen Landegebühren bei der Bemessung der Provision von Reisebürounternehmen zulässig

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ausklammerung von variablen Landegebühren bei der Bemessung der Provision von Reisebürounternehmen zulässig

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Zulässige Ausklammerung von variablen Landegebühren bei der Bemessung der Provision von Reisebürounternehmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausklammerung von variablen Landegebühren bei der Bemessung der Provision von Reisebürounternehmen zulässig

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Lufthansa -, formularmäßige Abbedingung der Provision auf Nebenleistungsentgelte, Abdingbarkeit, Abgrenzung Preisvereinbarung / Preisnebenabrede, Ausschluss der Provision nach § 354 HGB, unangemessene Benachteiligung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Ausklammerung von variablen Landegebühren bei der Bemessung der Provision von Reisebürounternehmen zulässig

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1206
  • MDR 2004, 1009
  • WM 2004, 2453
  • WM 2004, 366
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 61/84

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Vereinbarungen über das Entgelt für den

    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03
    Kontrollfähig sind dagegen Preisnebenabreden, die zwar mittelbar Auswirkungen auf die Preisgestaltung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Recht treten kann; darunter sind auch allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze sowie die Gesamtheit der wesentlichen Rechte und Pflichten zu verstehen, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben (st.Rspr., vgl. BGHZ 93, 358, 360 ff.; 124, 254, 256; 137, 27, 29, jew. m.w.Nachw.).

    d) Demgemäß stellt die beanstandete Klausel - wie auch bei sonstigen Vereinbarungen, die die Höhe der Provision nur mittelbar über die Einbeziehung von Bemessungsgrundlagen regeln (vgl. BGHZ 93, 358, 361; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 52) - eine typische Preisnebenabrede dar.

  • BGH, 25.06.1991 - XI ZR 257/90

    Formularmäßige Überwälzung von Schäden in AGB der Banken

    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03
    Wesentliche Grundgedanken im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG enthält eine gesetzliche Regelung jedoch nur dann, wenn sie Ausdruck eines Gerechtigkeitsgebotes ist und nicht nur überwiegend einen frei abänderbaren Zweckmäßigkeitsgehalt aufweist (BGHZ 51, 151, 154; 54, 106, 109 f.; 89, 206, 211; 115, 38, 42).
  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03
    Kontrollfähig sind dagegen Preisnebenabreden, die zwar mittelbar Auswirkungen auf die Preisgestaltung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Recht treten kann; darunter sind auch allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze sowie die Gesamtheit der wesentlichen Rechte und Pflichten zu verstehen, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben (st.Rspr., vgl. BGHZ 93, 358, 360 ff.; 124, 254, 256; 137, 27, 29, jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.1988 - 10 U 71/88

    Durch Hersteller und Veräußerer von Hohlbalkendecken verwendete Vertragsklausel;

    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03
    d) Demgemäß stellt die beanstandete Klausel - wie auch bei sonstigen Vereinbarungen, die die Höhe der Provision nur mittelbar über die Einbeziehung von Bemessungsgrundlagen regeln (vgl. BGHZ 93, 358, 361; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 52) - eine typische Preisnebenabrede dar.
  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03
    Kontrollfähig sind dagegen Preisnebenabreden, die zwar mittelbar Auswirkungen auf die Preisgestaltung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Recht treten kann; darunter sind auch allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze sowie die Gesamtheit der wesentlichen Rechte und Pflichten zu verstehen, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben (st.Rspr., vgl. BGHZ 93, 358, 360 ff.; 124, 254, 256; 137, 27, 29, jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.06.1970 - VII ZR 187/68

    Vergütung bei vorzeitiger Beendigung eines Steuerberatervertrags

    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03
    Wesentliche Grundgedanken im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG enthält eine gesetzliche Regelung jedoch nur dann, wenn sie Ausdruck eines Gerechtigkeitsgebotes ist und nicht nur überwiegend einen frei abänderbaren Zweckmäßigkeitsgehalt aufweist (BGHZ 51, 151, 154; 54, 106, 109 f.; 89, 206, 211; 115, 38, 42).
  • BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82

    Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers

    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03
    Wesentliche Grundgedanken im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG enthält eine gesetzliche Regelung jedoch nur dann, wenn sie Ausdruck eines Gerechtigkeitsgebotes ist und nicht nur überwiegend einen frei abänderbaren Zweckmäßigkeitsgehalt aufweist (BGHZ 51, 151, 154; 54, 106, 109 f.; 89, 206, 211; 115, 38, 42).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.1998 - U (Kart) 7/98
    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03
    Nachdem die Beklagte infolge einseitiger Leistungsbestimmung seit April 1996 Provisionen an Flugreisevermittler, darunter auch die Klägerin, unter Ausschluß der variablen Landeentgelte nur noch auf die reinen Flugpreise gezahlt hatte, wurde sie auf deren Klage hin durch Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. August 1998 - U (Kart) 7/98 - verurteilt, die von dieser teils aus eigenem, teils aus abgeleitetem Recht geltend gemachten rückständigen, auf die variablen Landeentgelte entfallenden Provisionen zu zahlen.
  • BGH, 19.11.1991 - X ZR 63/90

    Inhaltskontrolle von Preisabreden

    Auszug aus BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03
    c) Entgegen der Ansicht der Revision läßt sich auch nichts zugunsten der Beklagten aus dem Grundsatz herleiten, daß eine Inhaltskontrolle ausscheidet, wenn das dispositive Recht, von dem durch die beanstandete Klausel abgewichen werden soll, seinerseits gerade das Fehlen einer Vergütungsvereinbarung voraussetzt (BGHZ 116, 117, 119 zu § 632 Abs. 2 BGB; siehe auch Brandner in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 17).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Zum dispositiven Recht gehören auch allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze sowie die Gesamtheit der wesentlichen Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben (BGH 12. Mai 2004 - VIII ZR 159/03 - NJW-RR 2004, 1206, zu II 1 a der Gründe).
  • OLG München, 16.12.2021 - 23 U 1704/20

    In AGB unwirksam: Prozentuale Abhängigkeit der Disagiolast vom Kraftstoffpreis

    Dagegen findet eine Kontrolle statt bei einer Preisnebenabrede, die zwar mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung hat, an deren Stelle aber im Falle ihrer Unwirksamkeit dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGH NJW 2019, 47 Tz. 15; NJW-RR 2004, 1206).

    Kontrollfähig ist demgemäß eine Abrede, die die Höhe der Provision nur mittelbar über die Einbeziehung von Bemessungsgrundlagen regelt (BGH NJW-RR 2004, 1206, 1207).

    Im Falle von deren Unwirksamkeit würde nämlich an deren Stelle die dispositive Regelung des § 87b Abs. 2 HGB treten (BGH NJW-RR 2004, 1206).

    Die Norm bestimmt die Provisionsbasis anhand der Bestandteile des von einem Dritten oder dem Unternehmer zu leistenden Entgelts nur für den Fall, dass eine anders lautende Parteivereinbarung fehlt (BGH NJW-RR 2004, 1206, 1207).

    § 87b Abs. 2 Satz 1 HGB hat also nur Auffangfunktion, keinen Leitbildcharakter im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (OLG Hamm ZVertriebsR 2021, 193 Tz. 44; Baumbach/Hopt/Hopt, HGB, 40. Aufl. 2021, § 87b Rn. 18; offen gelassen von BGH NJW-RR 2004, 1206, 1207).

    Der typische Zweck des Handelsvertretervertrages gemäß § 84 Abs. 1 HGB liegt darin, entgeltlich für den Prinzipal Geschäfte, hier vor allem Kraftstoffverträge, zu vermitteln (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1206, 1207).

  • OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07

    Wirksame Bindung des Erdgaspreises an Heizölpreis - unwirksame

    a) Entgegen dem Berufungsvorbringen handelt es sich hierbei allerdings um keine unmittelbare Preisabrede, die gemäß § 307 Abs. 3 S. 1 BGB der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB entzogen ist (BGHZ 141, 380 [382f.] = NJW 1999, 2276; BGH, NJW 2002, 2386; Ulmer / Brandner / Hensen / Fuchs, a.a.O., § 307 BGB Rn. 71 m.w.N.), sondern um eine kontrollfähige Preisnebenabrede; dazu gehören alle auf Preise bezogenen Abreden, die zwar mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Recht treten kann (BGHZ 106, 42 [46] = NJW 1989, 222; BGH, NJW-RR 2004, 1206; Fuchs, a.a.O., Rn. 75 ff. m.w.N.).
  • KG, 17.03.2022 - 2 U 4/20

    Handelsvertreterprovision im Kraftstoff-Vertrieb an Tankstellen:

    Denn diese Vorschrift ist abdingbar (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2004 - VIII ZR 159/03, MDR 2004, 1009, Rn. 16 nach juris; MüKo-HGB/Ströbl, 5. Aufl. 2021, § 87b Rn. 45) und es ist keine so bedeutende Abweichung von dispositivem Gesetzesrecht aufgezeigt, als dass damit die Auswirkungen der Klausel als unvereinbar mit der Regelung des § 87b Abs. 2 HGB angesehen werden müssten.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - 2 U (Kart) 3/04

    Zum Ausschluss einer Provision für variable Landegebühren bei Vermittlung von

    Unter Abwägung der vorgenannten Gesichtspunkte hat der Bundesgerichtshof in dem in der vorliegenden Sache auf das Senatsurteil vom 14.5.2003 (Az. U (Kart) 30/02) ergangenen Revisionsurteil vom 12.5.2004 (Az. VIII ZR 159/03, Urteilsabdruck S. 8 ff.) entschieden, die in der Änderungskündigung der Beklagten vom 18.12.1996 verwendete Klausel, wonach variable Landeentgelte nicht verprovisioniert werden, halte einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG stand.
  • LG Hamburg, 05.09.2019 - 413 HKO 18/19
    Eine solche Qualität käme dem vollumfänglich abdingbaren § 87b HGB nur zu, wenn er Ausdruck eines Gerechtigkeitsgebots und nicht nur überwiegend einen frei abänderbaren Zweckmäßigkeitsgehalt aufwiese; daran fehlt es (vgl. Baumbach/Hopt, a.a.O., § 87b HGB Rn. 18 m.N.; zweifelnd und offengelassen in BGH, Urteil vom 12.05.2004, VIII ZR 159/03, NJW-RR 2004, 1206, 1207).
  • ArbG Herford, 29.06.2011 - 1 Ca 819/10

    Sittenwidrige Vergütung

    Zum dispositiven Recht gehören auch die allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze sowie die Gesamtheit der wesentlichen Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben (BGH vom 12.05.2004 - VIII ZR 159/03 unter II 1 a der Gründe).
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