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   BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 174/57   

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BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 174/57 (https://dejure.org/1959,137)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1959 - VIII ZR 174/57 (https://dejure.org/1959,137)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1959 - VIII ZR 174/57 (https://dejure.org/1959,137)
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Verzogenes Chassis

§ 462 BGB <Fassung bis 31.12.01>, modifizierte Vertragstheorie

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 29, 148
  • NJW 1959, 620
  • MDR 1959, 296
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 30.10.1908 - III 594/07

    Kann sich der Unternehmer eines Werks gegenüber der Klage des Bestellers, mit der

    Auszug aus BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 174/57
    Erreiche der Käufer aber mit einer innerhalb der Frist des § 477 erhobenen Wandlungseinrede die rechtskräftige Abweisung des Restkaufgeldanspruchs, so sei in diesem Falle damit die Wandlung richterlich vollzogen und der Anspruch auf Rückzahlung seiner Anzahlung entgegen RGZ 69, 385 vom abermaligen Nachweis des Sachmangels und der Einhaltung der Frist des § 477 unabhängig (a.a.O. S. 47, 57).

    Es hat jedoch die Ansicht abgelehnt, in der Aberkennung des Klaganspruchs auf den geltend gemachten Teil des Kaufpreises sei die Verurteilung des Klägers zu sehen, daß er sich mit dem Wandlungsbegehren einverstanden erklären müsse (RGZ 69, 385, 388).

  • BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51

    Rechtsmittelbegründung nach Armenrechtsantrag

    Auszug aus BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 174/57
    Dafür, daß er es übernommen habe, auch für die Verlängerung der durch die Einlegung des Rechtsmittels in Lauf gesetzten Begründungsfrist zu sorgen, liegen keine Anhaltspunkte vor, ebensowenig dafür, daß die Versäumung der Frist auf einer unterlassenen Belehrung des Klägers durch den Prozeßbevollmächtigten (vgl. dazu BGHZ 7, 280, 286) oder durch den das Armenrecht nachsuchenden Rechtsanwalt beruht.
  • BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57

    Verweigerung der Abnahme und von Zahlungen wegen geringfügiger Mängel

    Auszug aus BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 174/57
    Der Käufer kann den Gewährleistungsanspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus § 463 BGB dahin geltend machen, daß er die Kaufsache ohne Nachweis des fehlenden Interesses an ihrem Behalten ablehnt, die Rückzahlung des Kaufpreises fordert und den ihm außerdem durch die Nichterfüllung des Vertrages erwachsenen Schaden berechnet (vgl. BGHZ 27, 215 für § 635 BGB).
  • RG, 14.05.1935 - VII 354/34

    Kann der Besteller eines Werkes noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus

    Auszug aus BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 174/57
    In RGZ 147, 390 behandelt das Reichsgericht für einen besonders gelagerten Fall, in dem die Wandlung nicht in Natur vollzogen werden konnte, die Frage, ob der Besteller eines Werkes noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus mangelhafter Beschaffenheit des Werkes verlangen kann, nachdem in einem Vorprozeß die Werklohnklage des Unternehmers auf die vom Besteller erhobene Wandlungseinrede hin rechtskräftig abgewiesen worden ist.
  • RG, 22.10.1931 - VI 183/31

    1. Wann beginnt bei einem formnichtigen, jedoch nach § 313 Satz 2 BGB. geheilten

    Auszug aus BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 174/57
    Da er nicht genötigt ist, die Kaufsache zu behalten, kann er auch die Rückzahlung des Kaufpreises fordern (RGZ 134, 83, 90 mit Nachweisen der älteren Rechtsprechung).
  • BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des arglistig getäuschten Grundstückskäufers

    Abgesehen davon, dass er schon mangels Vollzuges der Minderung (§ 465 BGB a.F.) sein Wahlrecht hinsichtlich der ihm gegen die Verkäuferin zustehenden Gewährleistungsansprüche nicht verloren hat (vgl. BGH, Urteile vom 8. Januar 1959 - VIII ZR 174/57, BGHZ 29, 148, 151; vom 24. November 1982 - VIII ZR 263/81, BGHZ 85, 367, 372 und vom 11. Juli 1990 - VIII ZR 219/89, NJW 1990, 2680, 2681), macht der Kläger vorliegend keinen Gewährleistungsanspruch, sondern einen deliktischen Schadensersatzanspruch geltend, und zwar gegen den Beklagten, der am Kaufvertrag nicht als Verkäufer beteiligt war und für dessen Haftung die sich aus §§ 459 ff. BGB a.F. ergebenden Beschränkungen nicht zum Tragen kommen.
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09

    Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!

    Infolge dieser Mängel kann der Kläger den bereits gezahlten Werklohn zurückfordern (vgl. Kapellmann/Weyer, a.a.O., § 13 VOB/B, Rn 373 mwN in Fn 1393; BGH, Urteil vom 08.01.1959, VIII ZR 174/57, BGHZ 29, 148).

    Infolge dieser Mängel kann der Kläger den bereits gezahlten Werklohn zurückfordern (vgl. Kapellmann/Weyer, a.a.O., § 13 VOB/B, Rn 373 mwN in Fn 1393; BGH, Urteil vom 08.01.1959, VIII ZR 174/57, BGHZ 29, 148).

  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

    Die Klägerin hatte sich für den sog. großen Schadensersatz entschieden, indem sie das verkaufte Grundstück zur Verfügung gestellt und den ihr durch die Nichterfüllung des Vertrages insgesamt entstandenen Schaden berechnet hatte (vgl. BGHZ 29, 148).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Denn auch der Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigte die Kläger, den Vollzug des Vertrages abzulehnen (vgl. BGHZ 29, 148, 151; st. Rechtspr.).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2015 - 2 U 84/13

    Grundstückskaufvertrag: Gewährleistungsausschluss bei arglistigem Verschweigen

    Dagegen stand ihm ein - wahlweise in Betracht kommender (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1959 - VIII ZR 174/57, BGHZ 29, 148, 151) - Schadensersatzanspruch grundsätzlich nur gegen den arglistig handelnden Verkäufer zu.
  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 220/84

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen Nichteinhaltung der zugesicherten

    Es steht im frei, später zum Schadensersatz überzugehen (BGHZ 29, 148, 152, 156 f.).

    Zwischen beiden Möglichkeiten des Ersatzes hat er die Wahl, ohne daß er, wenn er den "großen" Schadensersatz verlangt, nachweisen müßte, daß er die Kaufsache wegen des Mangels nicht mehr gebrauchen kann (RGZ 52, 352, 355; 66, 279, 285; 90, 332, 334; 134, 83, 90; BGHZ 29, 148, 151 und die h. M. in der Literatur, vgl. nur MünchKomm/H.P. Westermann § 463 Rdn. 20 und Staudinger/Honsell, BGB 12. Aufl. § 463 Rdn. 42 m. w. Nachw.).

    Wenn jedoch die Kläger nach § 463 Abs. 1 BGB im Rahmen des "großen« Schadensersatzes objektiv befugt waren, den bereits gezahlten Kaufpreis gegen Rückgabe der Kaufsache zurückzufordern und die Zahlung des restlichen Kaufpreises abzulehnen (vgl. BGHZ 29, 148, 151), kann von einer grundlosen Erfüllungsverweigerung keine Rede sein.

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 8/96

    Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer;

    Der Besteller verliert die Möglichkeit, Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach § 326 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB verlangen zu können, vielmehr erst dann, wenn er nach § 326 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB vom Vertrag zurücktritt (BGH, Urt. v. 10.2.1982 - VIII ZR 27/81, NJW 1982, 1279, 1280; Urt. v. 24.6.1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878) oder wenn sein Anspruch auf Wandelung oder auf Minderung nach den §§ 634, 635 BGB durch ein entsprechendes Einverständnis des Unternehmers oder durch eine (rechtskräftige) rechtsgestaltende Entscheidung eines Gerichts "vollzogen" wird (BGHZ 29, 148, 156 f.; BGH, Urt. v. 11.7.1990 - VIII ZR 219/89, NJW 1990, 2680, 2681).
  • BGH, 11.07.1990 - VIII ZR 219/89

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Erhebung der Wandelungseinrede

    Dabei kommt es nicht auf die vom Berufungsgericht offengelassene und von der Revision erörterte Frage an, ob es der Klägerin verwehrt war, Schadensersatz nach § 463 Satz 1 BGB bzw. § 480 Abs. 2 BGB zu verlangen, "nachdem" auf ihre Wandelungseinrede hin die Kaufpreisklage "rechtskräftig abgewiesen worden ist" (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 29, 148, 156 f; 85, 367, 370 ff [BGH 24.11.1982 - VIII ZR 263/81] m.w.Nachw.).

    Durch Geltendmachung ihres Schadensersatzanspruchs setzte sich die Klägerin mit ihrer früher erhobenen Mängeleinrede schon deshalb nicht in treuwidriger Weise in Widerspruch (dazu BGHZ 29, 149, 156 f) [BGH 08.01.1959 - VIII ZR 174/57], weil sie sich ihre Schadensersatzforderung im Vorprozeß stets vorbehalten bzw. mit ihr aufgerechnet hat.

  • BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 252/95

    Wandelungsrecht des Käufers bei erfolgreicher Nachbesserung gegen seinen Willen

    Bis dahin kann der Käufer grundsätzlich nach seinem freien Ermessen zu einem anderen Gewährleistungsanspruch übergehen (BGHZ 29, 148, 156 f, Senatsurteil vom 11. Juli 1990 aaO.).
  • OLG Köln, 26.05.1997 - 7 U 185/96

    Sachmängel an Oldtimer-Fahrzeug; Sachmängel, Oldtimer

    Zwar kann der Wandlungsberechtigte - entsprechend der heute vorherrschenden sog. gemischten Theorie (BGHZ 29, 148 ff.) - zugleich auf die Rechtsfolgen einer Wandelung klagen, deren Vollzug erst mit dem rechtskräftigen Urteil eintritt.
  • BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 125/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.05.1990 - VIII ZR 237/89

    Zulässigkeit der Berufung bei Veräußerung der streitbefangenen Sache "zwischen

  • BGH, 22.02.1984 - VIII ZR 316/82

    Fehlen einer Typ-Prüfung als Sachmangel

  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 263/81

    Düsen-Passat II - §§ 462, 465 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unterscheidung

  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 2/95

    Mängel eines Spezialaufbaus für Pferdetransport zu Hobbyzwecken

  • BGH, 28.09.1984 - V ZR 59/83

    Auslegung einer Erklärung als Verzicht auf die Möglichkeit der Wandlung -

  • BGH, 30.01.1986 - II ZR 257/85

    Rechte des Käufers bei Zahlung mit Wechsel

  • OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 2/11

    Schiedsrichterliches Verfahren: Aufhebung eines deutschen Schiedsspruchs bei

  • BGH, 04.10.1989 - VIII ZR 233/88

    Recht auf Wandelung des Kaufvertrages - Fehlerhafte Zusicherung einer Eigenschaft

  • BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 32/83

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Austausch

  • BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 236/77

    falscher LKW - Identitätsaliud, Abgrenzung der Anwendungsbreiche § 326 BGB

  • KG, 05.11.2020 - 2 U 85/17

    Young-Anleihe von 1930: Ermittlung der ?Währung mit der geringsten Abwertung?

  • BGH, 26.10.1983 - VIII ZR 119/82

    Ausschluss des einheitlichen Kaufrechts - Anspruch "auf" Wandelung und "aus"

  • OLG Naumburg, 27.01.1998 - 11 U 1378/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Vorliegen eines wesentlichen

  • OLG Köln, 19.10.1987 - 12 U 9/87

    Neufahrzeug bei einjähriger Standzeit, Roststellen usw.?

  • BGH, 27.06.1963 - VII ZR 121/62

    Gewährleistungsrechte des Bauherrn wegen Mängeln an Bauleistungen

  • VG Frankfurt/Oder, 20.09.2012 - 6 K 792/10

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

  • OLG Brandenburg, 13.01.1999 - 7 U 121/98

    Ersatz von Vertragskosten und anderen Aufwendungen nach Aufhebung eines

  • AG Kassel, 17.12.1987 - 89 C 2974/87

    Schadensersatz auf Grund des Einbaus eines falschen Anlassers in ein Auto;

  • BGH, 12.05.1982 - VIII ZR 112/81
  • BGH, 19.12.1966 - VIII ZR 123/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 16.02.1966 - VIII ZR 104/64

    Vorliegen eines Kaufs nach Probe oder nach Muster - Farbabweichung einer

  • BGH, 17.11.1959 - VIII ZR 138/58

    Rechtsmittel

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