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   BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 175/02   

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https://dejure.org/2003,2935
BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 175/02 (https://dejure.org/2003,2935)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2003 - VIII ZR 175/02 (https://dejure.org/2003,2935)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02 (https://dejure.org/2003,2935)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Rechtsstreits und Zulassung der Revision ; Einzelrichter des Berufungsgerichts ; Formelle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens ; Vorlage einer Wärmebedarfsberechnung im technischen Sinne ; Erläuterung einer Mieterhöhungserklärung des Vermieters ; ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Ersparte Instandsetzungskosten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Wärmebedarfsberechnung im technischen Sinne für Mieterhöhungserklärung nach Modernisierungsmaßnahmen; Erläuterung einer Mieterhöhung nach baulichen Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie; Energiesparmaßnahme; Mieterhöhung wegen Einsparung von Heizenergie; ...

  • Judicialis

    MHG § 3; ; MHG § 3 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 524 Abs. 4 a.F.; ; ZPO § 511 a Abs. 2 a.F.; ; BGB § 559 b Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MHG § 3 Abs. 3 S. 2; BGB § 559b Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung wegen baulicher Maßnahmen zur Einsparung v. Heizenergie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01

    Rechtsentscheid zu den formellen Voraussetzungen einer Mieterhöhung wegen

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 175/02
    Wie der Senat im Rechtsentscheid vom 10. April 2002 (ARZ 3/01 unter III 2, NJW 2002, 2036; zur Veröffentlichung in BGHZ 150, 277 vorgesehen) entschieden hat, bedarf es zur Erläuterung einer Mieterhöhungserklärung des Vermieters wegen baulicher Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 2 MHG (seit 1. September 2001: § 559 b Abs. 1 Satz 2 BGB) nicht der Beifügung einer Wärmebedarfsberechnung.
  • OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 REMiet 1/99

    Rechtsentscheid in Mietsachen: Wegfall eines Bereicherungsanspruchs wegen

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 175/02
    Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ist es vielmehr erforderlich, aber auch ausreichend, daß der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenigen Tatsachen darlegt, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt (Senat aaO; ebenso im Ergebnis auch Berl.VerfGH NJW-RR 2001, 1160, entgegen KG WuM 2000, 535).
  • VerfGH Berlin, 31.05.2001 - VerfGH 162/00

    Auffassung des LG, wonach keine wirksame Mieterhöhungserklärung für

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 175/02
    Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ist es vielmehr erforderlich, aber auch ausreichend, daß der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenigen Tatsachen darlegt, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt (Senat aaO; ebenso im Ergebnis auch Berl.VerfGH NJW-RR 2001, 1160, entgegen KG WuM 2000, 535).
  • BGH, 12.06.2018 - VIII ZR 121/17

    Modernisierungsmieterhöhung aufgrund der Durchführung der Wärmedämmung i.R.d.

    Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ergibt sich daraus, dass der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenigen Tatsachen darlegen muss, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt (vgl. Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 10. April 2002 - VIII ARZ 3/01, aaO; Senatsurteile vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, WuM 2004, 154 unter II 2 a; vom 7. Januar 2004 - VIII ZR 156/03, aaO [jeweils zu § 3 Abs. 3 Satz 2 MHG]; vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 47/05, aaO).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 149/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Ihr pauschaler Vortrag genügt nicht, um einen insoweit höheren Instandsetzungsbedarf darzulegen (vgl. insoweit auch Senatsurteil vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, BGHReport 2003, 784 = DWW 2003, 229).
  • BGH, 07.01.2004 - VIII ZR 156/03

    Anforderungen an die Form eines Mieterhöhungsverlangens wegen baulicher Maßnahmen

    Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ergibt sich daraus, daß der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenigen Tatsachen darlegen muß, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Anlage eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt; die Vorlage einer Wärmebedarfsberechnung ist nicht erforderlich (Senat, BGHZ 150, 277, 281 f.; Senatsurteil vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, BGH-Report 2003, 784).
  • BGH, 18.12.2019 - VIII ZR 332/18

    Revisionsverfahren über Anspruch des Vermieters auf Duldung einer

    Insoweit können jedoch an die Ankündigung nach § 555c Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB aF keine grundlegend weitergehenden Anforderungen gestellt werden als an ein Mieterhöhungsverlangen aufgrund einer zuvor durchgeführten energetischen Modernisierung (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 12. Juni 2018 - VIII ZR 121/17, WuM 2018, 723 Rn. 18; Senatsurteile vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 47/05, NJW 2006, 1126 Rn. 9 und vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, WuM 2004, 154 unter II 2 a; jeweils zum Mieterhöhungsverlangen).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 151/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Ihr pauschaler Vortrag genügt nicht, um einen insoweit höheren Instandsetzungsbedarf darzulegen (vgl. insoweit auch Senatsurteil vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, BGHReport 2003, 784 = DWW 2003, 229).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 153/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Ihr pauschaler Vortrag genügt nicht, um einen insoweit höheren Instandsetzungsbedarf darzulegen (vgl. insoweit auch Senatsurteil vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, BGHReport 2003, 784 = DWW 2003, 229).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 150/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Ihr pauschaler Vortrag genügt nicht, um einen insoweit höheren Instandsetzungsbedarf darzulegen (vgl. insoweit auch Senatsurteil vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, BGHReport 2003, 784 = DWW 2003, 229).
  • AG Hamburg, 27.05.2010 - 44 C 117/09

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung wegen

    Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung jene Tatsachen darlegt, anhand deren einschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt (BGH, 12. März 2003, VIII ZR 175/02, WuM 2004, 154).

    Nach der Rechtsprechung ist es für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung jene Tatsachen darlegt, anhand deren einschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt (BGH WuM 2004, 154).

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 152/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Ihr pauschaler Vortrag genügt nicht, um einen insoweit höheren Instandsetzungsbedarf darzulegen (vgl. insoweit auch Senatsurteil vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, BGHReport 2003, 784 = DWW 2003, 229).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 154/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Ihr pauschaler Vortrag genügt nicht, um einen insoweit höheren Instandsetzungsbedarf darzulegen (vgl. insoweit auch Senatsurteil vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02, BGHReport 2003, 784 = DWW 2003, 229).
  • LG Berlin, 27.03.2014 - 67 S 421/13

    Instandhaltungsabzüge nicht konkretisiert: Erhöhungserklärung ordnungsgemäß?

  • LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12
  • LG Berlin, 10.09.2007 - 67 S 90/07

    Erhöhung der Wohnraummiete wegen Modernisierung: Erläuterung der

  • LG Berlin, 14.08.2014 - 67 S 71/14
  • AG Münster, 19.04.2021 - 28 C 2287/20

    Bei mehreren Modernisierungsarbeiten sind die Gesamtkosten aufzuteilen

  • AG Berlin-Wedding, 19.03.2014 - 6a C 281/13

    Mieterhöhung bei Modernisierung durch Wärmedämmung und Darlegung des

  • AG Hamburg, 28.10.2010 - 44 C 67/10

    Wohnraummiete: Anforderungen an die Mieterhöhungserklärung wegen baulicher

  • AG Hamburg, 28.10.2010 - 44 C 113/10

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhung wegen einer

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