Rechtsprechung
   BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 199/06   

Volltextveröffentlichungen (14)

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Kurzfassungen/Presse (15)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 13.3.2008)

    Die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen ein Zwischenstand

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.4.2007)

    Mieterrechte bei Schönheitsreparaturen

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  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 5.8.2008)

    Tipps zur Gestaltung von wirksamen Renovierungsklauseln

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zu der Vornahme von Schönheitsreparaturen "nach bisheriger Ausführungsart"

  • bethgeundpartner.de (Kurzinformation)

    Wohnraummietrecht: Schönheitsreparaturen in "bisheriger Ausführungsart"

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
  • info-m.de (Leitsatz)

    Schönheitsreparaturen: Ist eine Klausel wirksam, wonach Abweichungen von der "bisherigen Ausführungsart" zustimmungspflichtig sind?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unklare Mietvertragsklausel

  • rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)

    Summierungseffekt - Unwirksamkeit einer (grundsätzlich wirksamen) Schönheitsreparaturklausel

  • kanzlei-klumpe.de , S. 8 (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln und Frage der geltungserhaltenden Reduktion

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Renovierung in "bisheriger Ausführungsart"

  • arag.de (Kurzinformation)

    Schöner Wohnen

  • grundeigentum-verlag.de (Entscheidungsanmerkung und Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Verpflichtung zur Beibehaltung "bisheriger Ausführungsart" bei Renovierung unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BGH stärkt Mieterrechte - Ausführungsart von Schönheitsreparaturen ist Sache des Mieters - BGH zur Wirksamkeit einer Klausel über die Ausführungsart von Schönheitsreparaturen

Besprechungen u.ä. (7)

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 3.7.2007)

    Schönheitsreparaturen - der Vermieter muss renovieren!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturklauseln: Summierungseffekt (IMR 2007, 175)

  • mummenhoff.net (Entscheidungsbesprechung)
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  • rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)

    Summierungseffekt - Unwirksamkeit einer (grundsätzlich wirksamen) Schönheitsreparaturklausel

  • mietrecht.net , S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturen: Ist eine Klausel wirksam, wonach Abweichungen von der "bisherigen Ausführungsart" zustimmungspflichtig sind? (Bender; info M 3/2007, S. 108)

  • grundeigentum-verlag.de (Entscheidungsanmerkung und Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Verpflichtung zur Beibehaltung "bisheriger Ausführungsart" bei Renovierung unzulässig

  • ra-breiholdt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturen

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 23.02.2006 - 16 C 322/05
  • LG Berlin, 29.06.2006 - 62 S 93/06
  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 199/06

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2007, 1743
  • MDR 2007, 944
  • NZM 2007, 398
  • ZMR 2007, 528
  • IMR 2007, 175



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Wird zitiert von ... (26)  

  • BGH, 18.06.2008 - VIII ZR 224/07  

    Mietrecht - "Farbwahlklausel" bei Schönheitsreparaturen unwirksam

    Überdies sei die Regelung ebenso unbestimmt wie die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28. März 2007 (VIII ZR 199/06, WuM 2007, 259) beanstandete Klausel, dass der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen dürfe.

    Eine formularvertragliche Beschränkung des Mieters, sich in der Wohnung nach seinem Geschmack einzurichten, für die kein anerkennenswertes Interesse des Vermieters zu erkennen ist, ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Senatsurteil vom 28. März 2007 -- VIII ZR 199/06, NZM 2007, 398, Tz. 10).

  • BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 210/08  

    Mietrecht - Begriff der Schönheitsreparaturen

    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass die Überwälzung von Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist, wenn sie verbunden ist mit einem starren Fristenplan (Senatsurteile vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03, NJW 2004, 2586, unter II 2, vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775, unter II 1 b, vom 5. April 2006 - VIII ZR 106/05, NJW 2006, 2113, Tz. 10 ff., und vom 28. Juni 2006 - VIII ZR 124/05, NJW 2006, 2915, Tz. 16) oder unzulässigen Vorgaben über die Ausführung der Schönheitsreparaturen (Senatsurteile vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, NJW 2007, 1743, Tz. 11, vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NJW 2008, 2499, Tz. 20, und vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 166/08, z.V.b.).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Verpflichtung als solche und ihre unzulässige inhaltliche Ausgestaltung in einer oder in zwei sprachlich voneinander unabhängigen Klauseln enthalten sind (Senatsurteil vom 28. März 2007, aaO, Tz. 11).

  • BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 50/09  

    Mietrecht - Unwirksame Abwälzung der Schönheitsreparaturen durch AGB

    Eine Formularklausel, die den Mieter auch während der Mietzeit generell zu einer Dekoration in einer ihm vorgegebenen Ausführungsart oder Farbwahl verpflichtet und ihn dadurch in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränkt, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse besteht, benachteiligt den Mieter unangemessen (Senatsurteile vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, NZM 2007, 398, Tz. 10; vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NZM 2008, 605, Tz. 17; vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 166/08, NZM 2009, 313, Tz. 12).
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  • BGH, 11.09.2012 - VIII ZR 237/11  

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

    Der Senat hat entschieden, dass eine Formularklausel, die den Mieter auch während der Mietzeit generell zu einer Dekoration in einer ihm vorgegebenen Ausführungsart verpflichtet und ihn dadurch in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränkt, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse besteht, den Mieter unangemessen benachteiligt (Senatsurteile vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, NJW 2007, 259 Rn. 10; vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NJW 2008, 2499 Rn. 17; vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 166/08, NZM 2009, 313 Rn. 12; vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 50/09, WuM 2010, 142 Rn. 10; Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2010 - VIII ZR 143/10, WuM 2011, 96 Rn. 2 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Klausel, nach der der Mieter bei der Ausführung von Schönheitsreparaturen nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen kann, unwirksam (Senatsurteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, aaO Rn. 9 ff.).

    Ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters für eine derartige Einschränkung des Gestaltungsfreiraums des Mieters besteht jedoch nicht (Senatsurteile vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, aaO; vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, aaO; vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 166/08, aaO; vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 50/09, aaO; Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2010 - VIII ZR 143/10, aaO).

  • BGH, 31.08.2010 - VIII ZR 28/10  

    Mietrecht - Unwirksame Reparaturklausel: Zuschlag auf preisgebundene Miete

    Dem hiergegen erhobenen Einwand der Revision, bei preisgebundenem Wohnraum müsse bereits die Inhaltskontrolle den nachteiligen Folgen, welche die (Gesamt-)Unwirksamkeit der in Rede stehenden Schönheitsreparaturklausel (dazu Senatsurteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, WuM 2007, 259 Rn. 10 f.) für den Mieter habe, in der Weise Rechnung tragen, dass das Verbot einer geltungserhaltenden Reduktion keine Anwendung finde und die Klausel im Übrigen wirksam bleibe, kann indessen nicht gefolgt werden.

    Die mit dem beanstandeten Klauselteil verbundene unangemessene Einengung des Mieters in der Art der Ausführung von Schönheitsreparaturen (vgl. Senatsurteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, aaO) besteht in beiden Fällen in gleicher Weise.

    a) Das Berufungsgericht hat die Klägerin ohne Rechtsfehler als berechtigt angesehen, die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 II. BV zu erhöhen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die von ihr verwendete Schönheitsreparaturklausel hinsichtlich ihrer darin vorgesehenen Zustimmung zu einer Abweichung von der bisherigen Ausführungsart einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht standhält und deshalb insgesamt unwirksam ist (vgl. Senatsurteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, aaO).

  • LG Kassel, 07.10.2010 - 1 S 67/10  

    Mietrecht - Unwirksame Schönheitsreparaturklausel: Verjährung von Ansprüchen?

    Zwar sei die formularvertragliche Übertragung der Renovierungspflicht auf den Kläger in § 3 Abs. 8 des Mietvertrages in Verbindung mit Nrn. 6, 11 der AVB (Bl. 7, 33 d. A.), wonach der Mieter bei der Durchführung von Schönheitsreparaturen nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen dürfe, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WuM 2007, 259) gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, weshalb die Beklagte, indem sie den Kläger zur Renovierung aufgefordert habe, pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt.

    Die Beklagte verteidigt das angefochtene Urteil, wobei sie allerdings allenfalls einen Anspruch aus Bereicherung und nicht auch einen solchen aus Pflichtverletzung für denkbar hält, weil ihr angesichts des Umstandes, dass die Entscheidung des BGH (WuM 2007, 259) erst am 28.3.2007 und damit nach dem Übergabetermin vom 26.3.2007 erlassen worden sei, während der BGH dieselbe Vertragsklausel noch mit Urteil vom 20.10.2004 (WuM 2005, 50) für wirksam erachtet habe, kein Verschuldensvorwurf gemacht werden könne.

    Zwar ist die hinsichtlich der Schönheitsreparaturen in Nr. 6 Abs. 2 der AVB (Bl 33) enthaltene Regelung, dass der Mieter "nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der bisherigen Ausführungsart abweichen" dürfe, unwirksam, weil sie unklar ist und den Mieter in ihrer diesem ungünstigsten Auslegung (5 305c Abs. 2 BGB: nämlich, dass jegliche Veränderung zustimmungspflichtig sein soll) unangemessen benachteiligt (5 307 Abs. 1 S. 1 BGB), denn es gibt keinen sachlichen Grund, weshalb es dem Mieter z. B. hinsichtlich der Wahl eines abweichenden Farbtons des Wand- oder Deckenanstrichs, verwehrt sein soll, sich in der Mietwohnung nach seinem Geschmack einzurichten (vgl. BGH, Urteil vom 28.3.2007, WuM 2007, 259 [260]).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - L 7 SO 827/07  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungs- und Leistungsklage - maßgeblicher

    Eine nahezu gleichlautende Formularklausel hat der BGH nunmehr mit Urteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06 - (NJW 2007, 1743) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 305c Abs. 2 BGB) sowie des Verbots der unangemessenen Benachteiligung (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) für unwirksam erklärt.

    Die Unwirksamkeit einer derartigen Formularklausel hat aber zur Folge, dass die Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter schlechthin unwirksam ist (vgl. nochmals BGH, Urteil vom 28. März 2007 a.a.O.; ferner Lammel, jurisPR-MietR 12/2007 Anm. 1; Schach, jurisPR-MietR 19/2007 Anm. 2).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2009 - L 7 SO 1131/07  

    Mietrecht - Aufwendungen für Schönheitsreparaturen als Kosten der Unterkunft?

    Eine fast wortgleiche Formularklausel hat der BGH mit Urteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06 - (NJW 2007, 1743) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 305c Abs. 2 BGB) sowie wegen des Verbots der unangemessenen Benachteiligung (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) für unwirksam erklärt, weil nicht eindeutig sei, was unter dem Begriff der "Ausführungsart" zu verstehen sei und der Zustimmungsvorbehalt den Mieter unangemessen in der Möglichkeit beschränke, sich in der Mietwohnung nach seinem Geschmack einzurichten, ohne dass für eine so weitgehende Beschränkung ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters zu erkennen sei (vgl. ferner BGH, Urteil vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07 - NJW 2008, 2499).

    Die Unwirksamkeit einer derartigen Formularklausel hat aber zur Folge, dass die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter schlechthin unwirksam ist (vgl. nochmals BGH, Urteile vom 28. März 2007 a.a.O. und vom 18. Juni 2008 a.a.O.; ferner Weidenhoff in Palandt, a.a.O., Rdnr. 47a; Beyer, NJW 2008, 2065, 2067).

  • BGH, 22.02.2012 - VIII ZR 205/11  

    Farbwahlpflicht nach Vertragsende ist unzulässig!

    Schließlich rechtfertigt auch die in der Klausel vorgesehene Möglichkeit, im Einzelfall die Erlaubnis des Vermieters zu einer Dekoration in abweichender Farbe einzuholen, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts keine andere Bewertung; mangels eines sachlich gerechtfertigten Interesses des Vermieters, auf die Dekorationsweise während der laufenden Mietzeit Einfluss zu nehmen, braucht sich der Mieter hierauf von vornherein nicht verweisen zu lassen (vgl. Senatsurteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06, NJW 2007, 1743 Rn. 10).
  • KG, 17.05.2010 - 8 U 17/10  

    Mietrecht - Unwirksame Schöhnheitsreparaturenklausel in Gewerberaummietvertrag

    Der Bundesgerichtshof (BGH, NJW 2007, 1743) hat zu einer derartigen in einem Wohnungsmietvertrag verwendeten Klausel ausgeführt:.

    Folge der unangemessenen Einengung des Mieters in der Art der Ausführung von Schönheitsreparaturen ist die Unwirksamkeit der Abwälzung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen schlechthin (BGH, NJW 2007, 1743).

  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 9 U 18/08  

    Mietrecht - Regelung einer Offenhaltungspflicht in Einkaufszentrum durch AGB

  • LG Freiburg, 12.07.2011 - 3 S 74/11  

    Schönheitsreparaturen nach "bisheriger Ausführungsart"

  • LG Lübeck, 27.06.2008 - 1 S 97/07  

    Mietrecht - Unwirksamkeit der Pflicht zu Schönheitsreparaturen

  • LG Hamburg, 09.10.2007 - 316 S 35/07  

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der formularmäßigen Verpflichtung zu

  • BGH, 14.12.2010 - VIII ZR 143/10  

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision; Formularklausel in Mietvertrag

  • LG Berlin, 25.06.2007 - 62 S 341/06  

    Wohnraummiete: Farbdiktat für die Ausführung der formularmäßig auf den Mieter

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.06.2009 - 7 S 11261/08  

    Mietrecht - Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

  • LG Berlin, 02.11.2007 - 63 S 407/06  

    Schönheitsreparaturen - Wirksamkeit der Mietvertragklausel

  • LG Hamburg, 17.01.2008 - 307 S 107/07  

    Wohnraummiete: Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

  • LG Berlin, 29.05.2007 - 63 S 442/06  

    Wohnraummiete: AGB-Klausel über das Erfordernis der Zustimmung des Vermieters bei

  • LG Hamburg, 17.01.2008 - 307 S 115/07  

    Schönheitsreparaturklausel im sog. Hamburger Mietvertrag: Teilnichtigkeit wegen

  • LG Berlin, 21.05.2007 - 67 S 459/06  

    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle für eine Schönheitsreparaturklausel bei

  • LG Bonn, 22.02.2010 - 6 S 75/08  
  • SG Berlin, 02.08.2011 - S 149 AS 42641/09  

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Übernahme von Kosten für Renovierung

  • AG Gießen, 30.06.2009 - 48M C 720/08  

    Formularmietvertrag über Wohnung: Reichweite der Pflicht zur Vornahme von

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - L 2 AS 288/09  
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