Rechtsprechung
| BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
BGB § 323 Abs. 5 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 323 Abs. 5 S. 2
Ausschluss des Rücktritts vom Kaufvertrag bei behebbarem Mangel, wenn Mangelbeseitigungskosten im Verhältnis zum Kaufpreis geringfügig - Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
BGB § 323 Abs. 5 Satz 2
Nicht jeder Mangel berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag - NWB SteuerXpert START
BGB § 323 Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschluss eines Rücktritts vom Kaufvertrag im Falle von im Verhältnis zum Kaufpreis nur geringfügigen Mängelbeseitigungskosten; Berücksichtigung der weniger als 1 Prozent des Kaufpreises betragenden Mängelbeseitigungskosten; Erheblichkeit einer Pflichtverletzung im Sinne von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB unter besonderer Berücksichtigung des Ausmaßes der Funktionsbeeinträchtigung
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kaufvertrag - Kein Rücktritt bei unerheblichen Mängeln!
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Rücktritt bei Kosten der Mängelbeseitigung von nicht mehr als 1 % des Kaufpreises
Kurzfassungen/Presse (16)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels
- Betriebs-Berater (Pressemitteilung)
Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei einem behebbaren Mangel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unerhebliche Sachmängel und das Rücktrittsrecht
- 123recht.net (Pressemeldung)
Kein Kauf-Rücktritt bei kleine Sachmängeln // Reparaturkosten von einem Prozent des Kaufpreises sind Grenze
- 123recht.net (Kurzinformation)
Rücktritt vom Kaufvertrag // Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Rücktrittsrecht bei geringfügigem Mangel
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Serie kleiner Mängel rechtfertigt nicht die Kfz-Rückgabe
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels
- lto.de (Kurzinformation)
Trotz viermaliger Nachbesserung kein Rücktritt
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
BGH zur Erheblichkeit eines Sachmangels
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Erheblicher Mangel oder ungeklärte Schadenursache für Rücktritt vom Kaufvertrag erforderlich
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Kein Rücktritt vom Vertrag bei geringfügigem Mangel (1% des Kaufpreises)
- shopsicherheit.de (Kurzinformation)
Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem geringfügigen behebbaren Mangel
Besprechungen u.ä. (6)
- damm-legal.de (Kurzanmerkung)
§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB
Auch eine viermalige Nachbesserung berechtigt nicht notwendigerweise zum Rücktritt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kaufrecht: Wann ist der Rücktritt wegen Unerheblichkeit des Mangels ausgeschlossen? (IBR 2011, 730)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wann gilt die Nacherfüllung als endgültig verweigert? (IBR 2011, 1297)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wann liegt bei fehlender Beschaffenheitsvereinbarung ein Mangel vor? (IBR 2011, 1296)
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Kein Vertragsrücktritt bei Bagatell-Mängeln - Entscheidend sind die Kosten der Mängelbeseitigung, nicht das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Kosten definieren erheblichen Mangel - Beeinträchtigung der Funktion sekundär
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Der Rücktrittsausschluss wegen "unerheblicher" Pflichtverletzung" von AkR Dr. Clemens Höpfner, original erschienen in: NJW 2011, 3693 - 3696.
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 07.01.2010 - 10 O 251/07
- OLG Schleswig, 08.07.2010 - 16 U 10/10
- BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 2872
- ZIP 2011, 1824
- ZIP 2011, 5
- MDR 2011, 906
- NZV 2012, 38
- WM 2011, 2149
- BB 2011, 1730
- IBR 2011, 1296
- IBR 2011, 1297
- IBR 2011, 730
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 1 U 475/11
Kaufrecht - Ungewöhnliche Gerüche: Kaufsache mangelhaft!
Der Käufer hat dem Verkäufer grundsätzlich wegen jedes einzelnen Mangels Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 202/10 -, NJW 2011, S. 2872, 2873).Jedoch ist das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung u.a. dann maßgebend, wenn die Mangelursache im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ungeklärt ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 202/10 -, NJW 2011, S. 2872, 2874).
- OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07
Begriff des Sachmangels i.S. von § 434 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB
Das ist - auch im gehobenen Preissegment - jedenfalls dann der Fall, wenn die Mängelbeseitigungskosten 1 % des Kaufpreises nicht übersteigen (BGH, Urteil vom 29. Juni 2011, Az.: VIII ZR 202/10 Leitsatz 1, veröffentlicht in NJW 2011, 2872).Andererseits hat die Erheblichkeit eines fortbestehenden Mangels - hier der vorzeitigen Erneuerungsbedürftigkeit des Kettenspanners mit den dazu gehörenden Komponenten - nichts damit zu tun, in welchem Umfang der Verkäufer zuvor andere Mängel beseitigt hat und wie lästig dies ggfs. für den Käufer gewesen ist (BGH NJW 2011, 2872, 2874 am Ende).
- LAG Düsseldorf, 15.08.2012 - 12 Sa 697/12
Vorweggenommene Abmahnung bei Nebenpflichtverletzung
Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner seinen Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen will und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung werde umstimmen lassen (BGH 29.06.2011 - VIII ZR 202/10, NJW 2011, 2872 Rn. 14).
- BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 3/11
Kündigung aus wichtigem Grund: Abmahnung erforderlich!
An die Voraussetzungen einer endgültigen und ernsthaften Erfüllungsverweigerung sind strenge Anforderungen zu stellen; sie liegt nur vor, wenn der Schuldner eindeutig die Erfüllung seiner Vertragspflichten ablehnt und dies als sein letztes Wort verstanden wissen will (…Senatsurteile vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/08, NJW 2006, 1195 Rn. 25, sowie vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 202/10, NJW 2011, 2872, Rn. 14). - OLG Köln, 09.12.2011 - 19 U 48/11 Der insoweit insgesamt geltend gemachte erforderliche Aufwand zur Mängelbeseitigung liegt noch nicht einmal bei 1 % des Kaufpreises, so dass der Mangel als unerheblich einzustufen ist (vgl. BGH, MDR 2011, 906).
- OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 3 U 100/11
Kaufrecht - Muss sich Verkäufer "fremde" Mängelbeseitigung zurechnen lassen?
Sie dürften daher deutlich im Bereich der Unerheblichkeit der Pflichtverletzung im Sinne von §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 5 Satz 2 BGB liegen (…vgl. Grüneberg, in: Palandt, a. a. O., § 323 Rn. 32: mindestens 10 % des Kaufpreises; ähnlich Gröschler, NJW 2005, 1601; Skamel, SVR 2010, 172;… nach anderer Auffassung werden sogar noch deutlich höhere Sätze angenommen, vgl. nur Ernst, in: Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 323 Rn. 243 m. w. N.: 20 bis 50%; vom BGH bislang offengelassen, vgl. zuletzt NJW 2011, 2872: Jedenfalls kein erheblicher Mangel, wenn die Mangelbeseitigungskosten etwa ein Prozent des Kaufpreises ausmachen). - OLG Frankfurt, 14.06.2012 - 12 U 185/10
Immobilien - Keine Baugenehmigung: Gebäude mangelhaft!
Es müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewusst und endgültig die Erfüllung seiner Vertragspflichten ablehnt, diesen unter keinen Umständen nachkommen will und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung hätte oder werde umstimmen lassen (BGH, VIII ZR 202/10, NJW 2011, 2872, juris Rn. 14;… VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195, juris Rn. 25). - LG Saarbrücken, 23.03.2012 - 10 S 29/11
Mietrecht - Mieter muss Schadensersatz für Schimmelbeseitigungskosten zahlen!
So reicht das bloße Bestreiten eines Mangels regelmäßig hierfür nicht aus (BGH NJW 2011, 2872). - LG Tübingen, 28.09.2011 - 2 O 129/10
Bauträger - Geringfügige Schallschutzmängel berechtigen nicht zum Rücktritt!
Unerheblich ist ein Mangel nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29.06.2011 - VIII ZR 202/10) jedenfalls dann, wenn dieser behebbar und die Kosten der Mangelbeseitigung im Verhältnis zum Kaufpreis geringfügig sind.
