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   BGH, 07.12.2011 - VIII ZR 206/10   

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https://dejure.org/2011,469
BGH, 07.12.2011 - VIII ZR 206/10 (https://dejure.org/2011,469)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2011 - VIII ZR 206/10 (https://dejure.org/2011,469)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - VIII ZR 206/10 (https://dejure.org/2011,469)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 566a BGB
    Wohnraummiete: Anspruch des Grundstückserwerbers auf erneute Leistung der Mietkaution bzw. Weiterreichung der vom Voreigentümer zurückgegebenen Kaution

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 566a, 242
    Pflicht des Mieters zur erneuten Leistung der Kaution bei Rückzahlung an den Mieter nach vergeblicher Aufforderung zur Zustimmung zur Überleitung der Kaution auf Rechtsnachfolger

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Erwerbers gegen den Mieter auf erneute Leistung einer im Mietvertrag vereinbarten Kaution bei Leistung bereits an den Voreigentümer als früheren Vermieter

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 566a
    Mitwirkung des Mieters zur Kautionsübertragung ohne Verzicht auf subsidiäre Haftung des Veräußeres

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mitwirkungspflicht des Mieters beim Vermieterwechsel zur Kautionsleistung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietkaution: erneute Leistung bei Hausverkauf?

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erneute Kautionsleistung an Grundstückserwerber

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Anspruch des Grundstückserwerbers auf erneute Leistung der Mietkaution bzw. Weiterreichung der vom Voreigentümer zurückgegebenen Kaution

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 535; BGB § 551
    Anspruch des Erwerbers gegen den Mieter auf erneute Leistung einer im Mietvertrag vereinbarten Kaution bei Leistung bereits an den Voreigentümer als früheren Vermieter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümerwechsel: Erneute Kautionzahlung durch Mieter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kautionszahlung nach Eigentümerwechsel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kautionszahlung an den neuen Vermieter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nach Eigentümerwechsel noch mal Kaution zahlen?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kautionszahlung nach Eigentümerwechsel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentumswohnung verkauft - Mieter will die Übertragung der Kaution auf den Käufer vereiteln

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Forderung der Kaution durch einen neuen Vermieter

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur erneuten Leistung einer Kaution durch den Mieter bei Vermieterwechsel

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch des Erwerbers als neuer Vermieter auf Mietkaution

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kaution und Vermieterwechsel

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Hauskauf - Mietkaution bestehender Mieter

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Erneute Leistung einer Kaution durch den Mieter bei Wechsel des Vermieters?

  • blog.de (Kurzinformation)

    Erneute Leistung der Mietkaution nach Treu und Glauben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hausverkauf: Erneute Kautionszahlung durch Mieter?

Besprechungen u.ä. (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 42 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 242, 566a
    Kein Anspruch des Erwerbers auf erneute Mietkautionszahlung

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch des Erwerbers als neuer Vermieter auf Mietkaution

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verpflichtung des Mieters zur Kautionszahlung an den neuen Vermieter?

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zustimmungspflicht des Mieters zur Übertragung einer Mietkaution nach Veräußerung des Mietobjekts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch des Erwerbers als neuem Vermieter auf neue Mietkaution! (IMR 2012, 51)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 214
  • MDR 2012, 138
  • NZM 2012, 303
  • ZMR 2012, 258
  • NJ 2012, 516
  • NJ 2013, 226
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97

    Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten

    Auszug aus BGH, 07.12.2011 - VIII ZR 206/10
    Die von der Revision angeführte Rechtsprechung, nach der eine Forthaftung des ursprünglichen Vermieters nicht mehr in Betracht kommt, wenn der Veräußerer die Kaution auf Verlangen oder mit Zustimmung des Mieters weitergibt oder auf sonstige Weise zu erkennen gibt, dass er nunmehr allein den Erwerber als Rückzahlungspflichtigen ansieht (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1999 - XII ZR 124/97, BGHZ 141, 160, 163 mwN), betrifft andere Fallgestaltungen und bezieht sich auf die Rechtslage vor der Mietrechtsreform (Schmidt-Futterer/Streyl, aaO, Rn. 32, Fn. 94).
  • LG Berlin, 06.07.2010 - 63 S 319/09

    Kautionsleistung durch Sparbuchverpfändung - Grundstücksveräußerung

    Auszug aus BGH, 07.12.2011 - VIII ZR 206/10
    Das Berufungsgericht (LG Berlin, GE 2010, 1272) hat im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 25.07.2012 - XII ZR 22/11

    Gewerberaummiete: Eintritt des Grundstückserwerbers in den Anspruch auf

    In der Pfandfreigabe der Kläger kann somit erst recht kein Verzicht der Kläger auf die Kaution gesehen werden (vgl. BGH Urteil vom 7. Dezember 2011 - VIII ZR 206/10 - NJW-RR 2012, 214, 215).
  • OLG Schleswig, 14.11.2011 - 2 W 48/11

    Keine Abweichung von Sitz und inländischer Geschäftsanschriftbei

    Rechtsprechung in Leitsätzen 1. Liegenschaftsrecht - Zum Anspruch des Erwerbers gegenüber dem Mieter auf erneute Zahlung der Kaution (BGH, Urteil vom 7.12.2011 - VIII ZR 206/10) 2. Zur Verpflichtung eines Mieters aus Treu und Glauben ( § 242 BGB ), die vom Voreigentümer an den Mieter zurückgegebene Kaution an den Erwerber als neuen Vermieter zu leisten.

    BGB §§ 242; 566 a 1. Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Erwerbers gegen den Mieter auf erneute Leistung einer im RNotZ, 07-08/2011 #5842 S:/3d/Notarkam/nz_12_07-08/rnotz_12_07-08.3d (Fundstellen: Beck-Online; juris; Homepage des BGH; DNotI-Online-Plus; NJW-RR 2012, 214 ) 26.06.2012, 14:33 Uhr - b.b./st - [S. 351/358] 5842_rnotz_12_07-.

  • AG Hamburg-Altona, 12.02.2019 - 316 C 279/18

    Rückzahlung der Kaution bindet auch den Erwerber!

    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2011 - VIII ZR 206/10 - zugrunde liegenden Fall erfolgte die Rückgabe der Kaution durch den Voreigentümer nicht, nachdem der Klägerin mitgeteilt worden war, dass die Beklagte die Kaution für sich beanspruchte; sie war auch vor Abgabe der Verzichtserklärung nicht aufgefordert worden, der Übertragung auf die Beklagte zuzustimmen.
  • LG Cottbus, 13.06.2018 - 5 S 45/17

    Vermieterkündigung wegen Nichtherausgabe des Kautionssparbuchs

    Zwar verweist die Beklagte zu 1. in diesem Zusammenhang zu Recht darauf, dass eine Kaution nicht zweimal geleistet werden muss (so auch BGH NJW-RR 2012, 214 f).
  • AG Esslingen, 28.08.2017 - 6 C 447/17

    Anspruch auf Kautionsrückzahlung bei Vermieterwechsel

    Sie ist dadurch insbesondere in die Stellung der vormaligen Vermieterin/ Vermieterinnen eingerückt, und zwar ohne, dass es einer Zustimmung der Kläger (BGH (VIII ZR 206/10) NZM 2012, 303 = WuM 2012, 21 = ZMR 2012, 258; Geldmacher DWW 2011, 180) oder eines sonstigen rechtsgeschäftlichen Übertragungakts bedurfte (Emmerich in Staudinger § 566 a Rdn. 9; Häublein in MünchKomm § 566 a Rdn. 7).
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