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   BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 206/11   

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https://dejure.org/2012,628
BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 206/11 (https://dejure.org/2012,628)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2012 - VIII ZR 206/11 (https://dejure.org/2012,628)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 206/11 (https://dejure.org/2012,628)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 543 ZPO, § 554 ZPO
    Beschränkung der Revision gegen die Verurteilung zur Mietzinszahlung auf die Widerklage wegen Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unzulässig wegen Zulassung der Revision lediglich für einen nicht mit der Revision angegriffenen Teil des Berufungsurteils

  • rewis.io

    Beschränkung der Revision gegen die Verurteilung zur Mietzinszahlung auf die Widerklage wegen Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2
    Verwerfung einer Revision als unzulässig wegen Zulassung der Revision lediglich für einen nicht mit der Revision angegriffenen Teil des Berufungsurteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09

    Zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 206/11
    Das ist anzunehmen, wenn die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, bei mehreren teilbaren Gegenständen nur für einen von ihnen erheblich ist, weil dann in der Angabe dieses Zulassungsgrundes regelmäßig die eindeutige Beschränkung der Zulassung auf diesen Anspruch zu sehen ist (st. Rspr., z.B. Senatsurteile vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 129/09, WuM 2010, 495 Rn. 15; vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, WuM 2010, 484 Rn. 18; vom 14. April 2010 - VIII ZR 123/09, NJW 2010, 2122 Rn. 9; jeweils mwN).

    Insbesondere ist bei einer Entscheidung des Berufungsgerichts über Klage und Widerklage eine Beschränkung des Rechtsmittels auf die Entscheidung über die Klage oder die Widerklage und damit zugleich eine entsprechend beschränkte Revisionszulassung möglich (Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, aaO Rn. 21 mwN).

  • BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 129/09

    Zur Frage, ob der Sonnabend bei der Frist zur Zahlung der Miete als Werktag

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 206/11
    Das ist anzunehmen, wenn die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, bei mehreren teilbaren Gegenständen nur für einen von ihnen erheblich ist, weil dann in der Angabe dieses Zulassungsgrundes regelmäßig die eindeutige Beschränkung der Zulassung auf diesen Anspruch zu sehen ist (st. Rspr., z.B. Senatsurteile vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 129/09, WuM 2010, 495 Rn. 15; vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, WuM 2010, 484 Rn. 18; vom 14. April 2010 - VIII ZR 123/09, NJW 2010, 2122 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 206/11
    Die Kosten des Revisionsverfahrens sind deshalb in der geschehenen Weise verhältnismäßig zu teilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 1981 - GSZ 1/80, BGHZ 80, 146, 149; vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05, NJW-RR 2006, 1147 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 123/09

    Wirksame Klausel zur Schadenspauschalierung in Auto-Kaufvertrag

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 206/11
    Das ist anzunehmen, wenn die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, bei mehreren teilbaren Gegenständen nur für einen von ihnen erheblich ist, weil dann in der Angabe dieses Zulassungsgrundes regelmäßig die eindeutige Beschränkung der Zulassung auf diesen Anspruch zu sehen ist (st. Rspr., z.B. Senatsurteile vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 129/09, WuM 2010, 495 Rn. 15; vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, WuM 2010, 484 Rn. 18; vom 14. April 2010 - VIII ZR 123/09, NJW 2010, 2122 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 07.02.2006 - XI ZB 9/05

    Kosten der Anschlussberufung nach Zurücknahme der (Haupt-)Berufung

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 206/11
    Die Kosten des Revisionsverfahrens sind deshalb in der geschehenen Weise verhältnismäßig zu teilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 1981 - GSZ 1/80, BGHZ 80, 146, 149; vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05, NJW-RR 2006, 1147 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 261/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter

    Dies ist anzunehmen, wenn eine Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, nur für einen selbständig anfechtbaren Teil des Streitgegenstands erheblich ist, weil dann in der Angabe dieses Zulassungsgrundes regelmäßig die eindeutige Beschränkung der Zulassung der Revision auf diesen Anspruch zu sehen ist (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 206/11, WuM 2012, 163 Rn. 4; vom 20. Juli 2016 - VIII ZR 238/15, WuM 2016, 682 Rn. 5).
  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 238/15

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung bei unwirksamer

    Das wiederum ist anzunehmen, wenn die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, bei mehreren teilbaren Gegenständen nur für einen von ihnen erheblich ist, weil dann in der Angabe dieses Zulassungsgrundes regelmäßig die eindeutige Beschränkung der Zulassung auf diesen Anspruch zu sehen ist (st. Rspr., z.B. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 206/11, WuM 2012, 163 Rn. 4 mwN).
  • BAG, 09.10.2019 - 8 AZN 562/19

    Beschränkte Zulassung der Revision - Klage und Widerklage - Arresturteil -

    Zwar ist bei einer Entscheidung des Berufungsgerichts über Klage und Widerklage eine Beschränkung des Rechtsmittels auf die Entscheidung über die Klage und damit zugleich eine entsprechend beschränkte Revisionszulassung grundsätzlich möglich (vgl. etwa BGH 9. Juni 2015 - II ZR 110/14 - Rn. 7; 24. Januar 2012 - VIII ZR 206/11 - Rn. 7; 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09 - Rn. 21) .
  • BGH, 19.07.2022 - VIII ZR 194/21

    Ersatz von Aufwendungen eines Mieters für den Austausch einer Gasetagenheizung;

    Insbesondere ist bei einer Entscheidung über die Klage und Widerklage eine Beschränkung des Rechtsmittels auf die Entscheidung über die Klage oder die Widerklage und damit zugleich eine entsprechend beschränkte Revisionszulassung möglich (vgl. Senatsurteile vom 16. Januar 2019 - VIII ZR 173/17, NJW-RR 2019, 787 Rn. 13; vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NJW 2010, 3015 Rn. 21; BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - II ZR 110/14, juris Rn. 7; vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 206/11, WuM 2012, 163 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/16

    Zahlungsanspruch auf Ausgleich und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall

    Allerdings muss sich in diesem Fall die Beschränkung den Entscheidungsgründen eindeutig entnehmen lassen (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 206/11, WuM 2012, 163 Rn. 4; Beschluss vom 17. April 2012 - VI ZR 140/11, NJW-RR 2012, 759 Rn. 4).
  • BGH, 15.05.2018 - VIII ZR 150/17

    Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe einer angemieteten Wohnung in einem

    Dies ist anzunehmen, wenn die Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, bei mehreren teilbaren Gegenständen nur für einen von ihnen erheblich ist, weil dann in der Angabe dieses Zulassungsgrundes regelmäßig die eindeutige Beschränkung der Zulassung auf diesen Anspruch zu sehen ist (st. Rspr.; Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 2016 - VIII ZR 238/15, WuM 2016, 682 Rn. 5; vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 206/11, WuM 2012, 163 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 09.06.2015 - II ZR 110/14

    Zulassung einer Revision wegen Divergenz; Abweichung eines Oberlandesgerichts bei

    Insbesondere ist bei einer Entscheidung des Berufungsgerichts über Klage und Widerklage eine Beschränkung des Rechtsmittels auf die Entscheidung über die Klage oder die Widerklage und damit zugleich eine entsprechend beschränkte Revisionszulassung möglich (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 206/11, WuM 2012, 163 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 13.05.2014 - VIII ZR 264/13

    Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht: Beschränkung der Zulassung auf

    Denn die Zulassung der Revision kann auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Streitstoffs beschränkt werden, welcher Gegenstand eines Teilurteils sein kann oder auf den der Revisionskläger seine Revision beschränken könnte (Senatsurteile vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NZM 2010, 548 Rn. 21; vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 206/11, WuM 2012, 163 Rn. 7).
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