Rechtsprechung
   BGH, 30.05.2017 - VIII ZR 207/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20968
BGH, 30.05.2017 - VIII ZR 207/16 (https://dejure.org/2017,20968)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2017 - VIII ZR 207/16 (https://dejure.org/2017,20968)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2017 - VIII ZR 207/16 (https://dejure.org/2017,20968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,20968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 139 Abs. 2 ZPO, § 100 BGB, § 346 Abs. 1, § 346 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 346 Abs. 2, § 544 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 531 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gehörsverletzung durch eine Überraschungsentscheidung; Geltendmachung eines Verzögerungsschadens im Zusammenhang mit der Rückabwicklung des Kaufs eines finanzierten Radladers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gehörsverletzung durch eine Überraschungsentscheidung; Geltendmachung eines Verzögerungsschadens im Zusammenhang mit der Rückabwicklung des Kaufs eines finanzierten Radladers

  • rechtsportal.de

    Gehörsverletzung durch eine Überraschungsentscheidung; Geltendmachung eines Verzögerungsschadens im Zusammenhang mit der Rückabwicklung des Kaufs eines finanzierten Radladers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - VIII ZR 207/16
    Es ist davon auszugehen, dass der Beklagte bei Erteilung des Hinweises den nunmehr erst in der Beschwerde gehaltenen detaillierten und mit einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 82/84, NJW 1986, 1340 unter 2a; vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, NJW 2011, 749 Rn. 15) belegten Vortrag zur Einordnung von Mieteinnahmen als Früchte im Sinne des § 100 BGB und dem daraus folgenden Herausgabeanspruch bei der Rückabwicklung nach § 346 Abs. 1, § 100 BGB sogleich vorgebracht hätte.
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84

    Berücksichtigung der alleinigen Nutzung der Ehewohnung bei der

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - VIII ZR 207/16
    Es ist davon auszugehen, dass der Beklagte bei Erteilung des Hinweises den nunmehr erst in der Beschwerde gehaltenen detaillierten und mit einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 82/84, NJW 1986, 1340 unter 2a; vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, NJW 2011, 749 Rn. 15) belegten Vortrag zur Einordnung von Mieteinnahmen als Früchte im Sinne des § 100 BGB und dem daraus folgenden Herausgabeanspruch bei der Rückabwicklung nach § 346 Abs. 1, § 100 BGB sogleich vorgebracht hätte.
  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - VIII ZR 207/16
    Es liegt auch nahe, dass das Berufungsgericht angesichts dieser zutreffenden und fundierten Darstellung der Rechtslage davon abgesehen hätte, seiner Schadensberechnung einen lediglich linear berechneten Wertersatz für gezogene Nutzungen (nach § 346 Abs. 2 Nr. 1 BGB) zugrunde zu legen, der nur zur Anwendung kommt, wenn Nutzungen nicht herausgegeben werden können (vgl. dazu grundlegend Senatsurteil vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 198/90, BGHZ 115, 47, 49), sondern richtigerweise auf die erzielten Mieteinnahmen abgestellt hätte.
  • OLG Brandenburg, 18.03.2020 - 4 U 53/19

    Rücktritt vom Kaufvertrag für einen Pkw

    Einen Kapitalnutzungsersatz kann die Klägerin nur verlangen, soweit sie keinen Finanzierungsschaden geltend macht (siehe BGH, Urteil vom 30.05.2017 - VIII ZR 207/16 Rn. 14, juris), andernfalls käme es zu einer Überkompensation durch Doppelverzinsung (Reinking/Eggert, a. a. O., Rn. 1155a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht