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BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 210/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geschäftsführer - GmbH - Auslegung - Widerspruch gegen einen Mahnbescheid - Persönliche Inanspruchnahme - Verbindlichkeiten der GmbH - Zustellung
- Judicialis
ZPO § 694
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 694
Widerspruch des Geschäftsführers einer GmbH gegen einen Mahnbescheid - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3216
- ZIP 2000, 1358
- MDR 2000, 1092
- WM 2000, 1512
- DB 2000, 1506
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98
Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 210/99
Wie auch sonst bei der Ausdeutung von Prozeßerklärungen sind alle Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1998 - VI ZR 81/98, NJW 1999, 291 unter II 2 b).Diese Absicht war den Beteiligten, die mit den äußeren Umständen vertraut waren, bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs auch erkennbar, so daß Gründe der Rechtssicherheit einer Auslegung in dem genannten Sinne nicht entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1998 aaO).
- BGH, 03.06.1987 - VIII ZR 154/86
Einhaltung der Schriftform des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 210/99
Dieser Auslegung, die der vollen Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BGHZ 101, 134, 136), da der Widerspruch eine Prozeßhandlung darstellt, vermag der Senat nicht zu folgen.Um nachträglichen Einwendungen, die auslösende Prozeßhandlung habe nicht oder nicht so oder jedenfalls nicht von dieser Person vorgenommen werden sollen, vorzubeugen, müssen die Verfahrensvorschriften sicherstellen, daß der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig feststehen (BGHZ 101, 134, 137).
- BGH, 22.05.1995 - II ZB 2/95
Klageschrift - Auslegung - Auskunft - Beschlussverfahren - Berufung - …
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 210/99
Vielmehr ist zu ihren Gunsten stets davon auszugehen, daß sie im Zweifel mit ihrer Prozeßhandlung das bezweckt, was nach Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Beschluß vom 22. Mai 1995 - II ZB 2/95, NJW-RR 1995, 1183 unter 2). - GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78
Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 210/99
Auch sie dienen letztlich der Wahrung der materiellen Rechte der Prozeßbeteiligten, sollen also eine einwandfreie Durchführung des Rechtsstreits unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten sicherstellen und nicht behindern (Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, BGHZ 75, 340).
- BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Vielmehr ist zu ihren Gunsten stets davon auszugehen, daß sie im Zweifel mit ihrer Prozeßhandlung das bezweckt, was nach Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Beschl. vom 22. Mai 1995, II ZB 2/95, NJW-RR 1995, 1183 f;… Urt. v. 18. Juni 1996, VI ZR 325/95, NJW-RR 1996, 1210; Urt. v. 17. Mai 2000, VIII ZR 210/99, WM 2000, 1512, 1514). - BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00
Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten …
Mit einem derartigen Verständnis der Klarstellung verstößt das Berufungsgericht gegen den Grundsatz, daß eine Partei mit ihrer Prozeßhandlung das bezweckt, was nach Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Beschluß vom 22. Mai 1995 - II ZB 2/95 = NJW-RR 1995, 1183; Urteil vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 210/99 = WM 1512, 1514; Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99 = NJW 2001, 1127). - BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß; …
Obwohl die Beklagte in ihrer Berufungsbegründung dies nicht ausdrücklich erklärt hat, läßt sich bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Berufungsanträge sowie des Vorbringens der Beklagten und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der wohlwollenden Auslegung von Prozeßerklärungen (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 210/99, WM 2000, 1512 = NJW 2000, 3216 unter II 1 m.w.Nachw.) auch hinreichend deutlich erkennen, daß der Hilfsantrag nur für den Fall gestellt sein sollte, daß die Klage auf Grund der Aufrechnung abgewiesen werden würde; diese Abhängigkeit von einer innerprozessualen Bedingung ist unschädlich.
- BGH, 22.12.2003 - VIII ZB 94/03
Anforderungen an die Angabe des Kündigungsgrundes bei fristloser Kündigung wegen …
Prozeßerklärungen einer Partei sind so auszulegen, wie es nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig und interessengerecht ist (Senatsurteil vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 210/99, WM 2000, 1512 = NJW 2000, 3216 = ZIP 2000, 1358 unter II 1 m.w.Nachw.; BGH…, Urteil vom 23. November 2000 - VII ZR 242/99, BGHR BGB § 133, Auslegungsgrundsätze 12 m.w.Nachw.). - BGH, 10.11.2009 - XI ZB 15/09
Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung …
aa) Bei Auslegung einer Prozesserklärung darf eine Partei nicht am buchstäblichen Sinn ihrer Wortwahl festgehalten werden, sondern es ist davon auszugehen, dass sie mit ihrer Prozesshandlung das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 1999 - XII ZR 94/98, NJW-RR 2000, 1446, vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 210/99, WM 2000, 1512, 1514 und vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07, NJW 2009, 751, Tz. 11; Beschlüsse vom 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388, vom 2. Juli 2004 - V ZR 290/03, NJW-RR 2005, 371, 372 und vom 24. März 2009 - VI ZB 89/08, MDR 2009, 760). - BGH, 10.06.2003 - VIII ZB 126/02
Wirksamkeit eines Fristverlängerungsantrags bei Angabe eines falschen …
Sie orientiert sich an dem Grundsatz, daß im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und dem recht verstandenen Interesse entspricht (BGH, Urteil vom 24. November 1999 - XII ZR 94/98, NJW-RR 2000, 1446; Senatsurteil vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 210/99, NJW 2000, 3216 unter II 1). - BGH, 02.07.2004 - V ZR 290/03
Ergänzung des Klageantrags - Voraussetzungen einer Abänderungsklage - Auslegung …
Es soll eine einwandfreie Durchführung des Rechtsstreits unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten sicherstellen und nicht behindern (GemS-OGB BGHZ 75, 340, 348;… BGH, Urt. v. 1. Juni 1983, IVb ZR 365/81, NJW 1983, 2200, 2201;… Urt. v. 6. November 1991, XII ZR 240/90, NJW 1992, 438, 439; Urt. v. 17. Mai 2000, VIII ZR 210/99, NJW 2000, 3216, 3217).Vielmehr ist stets davon auszugehen, daß sie mit ihrer Prozeßhandlung das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGHZ 115, 286, 290; BGH, Beschl. v. 9. Februar 1993, XI ZB 2/93, NJW 1993, 1925; Beschl. v. 22. Mai 1995, II ZB 2/95, NJW-RR 1995, 1183 f.;… Urt. v. 18. Juni 1996, VI ZR 325/95, NJW-RR 1996, 1210, 1211;… Urt. v. 24. November 1999, XII ZR 94/98, NJW-RR 2000, 1446; Urt. v. 17. Mai 2000, VIII ZR 210/99, NJW 2000, 3216, 3217; Senat, Beschl. v. 30. April 2003, V ZB 71/02, NJW 2003, 2388).
- OLG Saarbrücken, 18.12.2019 - 5 U 6/19
1. Ist im Falle einer Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einem …
Soweit die Beklagte dies weiterhin anders sieht und insoweit mit der Berufung vornehmlich auf den Ihrer Ansicht nach "eindeutigen" Wortlaut des Schriftsatzes ("erheben wir Klage") verweist, übersieht sie, dass es auch bei der Auslegung von Prozesserklärungen entscheidend auf den tatsächlichen Willen des Erklärenden ankommt, der gerade nicht allein durch den Wortlaut bestimmt wird, sondern unter Berücksichtigung aller Umstände ermittelt werden muss (§ 133 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 210/99, NJW 2000, 3216; Urteil vom 21. Juni 2016 - II ZR 305/14, WM 2016, 1599). - LAG Hessen, 06.02.2014 - 17 Ta 478/13
Prozesskostenhilfe - Vergleichsmehrwert
Bei der Auslegung von Prozesshandlungen ist zu berücksichtigen, dass Form- und Verfahrensvorschritten nicht Selbstzweck sind, sondern der Wahrung der materiellen und prozessualen Rechte der Prozessbeteiligten dienen und im Ergebnis die einwandfreie Durchführung des Rechtsstreits unter Wahrung der Rechte aller Beteiligter sicherstellen und nicht behindern sollen ( BGH 17. Mai 2000 - VIII ZR 210/99 - NJW 2000, 3216 ).Hierbei ist zu Gunsten der Partei im Zweifel davon auszugehen, dass sie mit ihrer Prozesshandlung das bezweckt, was nach Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht ( BGH 17. Mai 2000 - VIII ZR 210/99 - aaO;… LAG Sachsen-Anhalt 05. Januar 2011 - 2 Ta 191/10 - aaO; Kammerbeschluss vom 13. April 2010 - 17 Ta 109/10 - nv. ).
- BGH, 20.01.2004 - VI ZB 68/03
Anforderungen an die Bezeichnung der rechtsmittelführenden Partei in der …
Sie orientiert sich an dem Grundsatz, daß im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und dem recht verstandenen Interesse entspricht (BGH, Urteil vom 24. November 1999 - XII ZR 94/98 - NJW-RR 2000, 1446; Urteil vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 210/99 - NJW 2000, 3216, 3217 unter II. 1.). - LAG Hamm, 11.01.2024 - 11 Sa 936/23
Feiertagszuschläge
- BGH, 18.02.2016 - V ZB 74/15
Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Zulässigkeit eines Antrags auf …
- BGH, 27.04.2023 - III ZB 46/22
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde; Uneingeschränkte nachprüfung prozessualer …
- BGH, 11.09.2012 - XI ZB 8/12
Lauf der Berufungsbegründungsfrist während des Ruhens des Verfahrens
- LAG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - 5 Ta 126/13
Streitwert - Zwischenzeugnis und Beendigungszeugnis im Rahmen eines …
- LAG Nürnberg, 29.10.2004 - 2 Sa 828/02
Werkverkehr - Betriebliche Übung - Anpassung - Geschäftsgrundlage - …
- OLG Bremen, 12.06.2019 - 1 EK 4/18
Zur Auslegung einer Prozesserklärung als Verzögerungsrüge i.S.d. § 198 Abs. 3 S. …
- BGH, 10.11.2009 - XI ZB 16/09
Zulässigkeit der Auslegung eines Antrags auf Ruhen des Verfahrens zugleich als …
- LAG Baden-Württemberg, 04.02.2004 - 3 Ta 7/04
Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Werts bei hilfsweise …
- BGH, 10.11.2009 - XI ZB 14/09
Rückabwicklung eines zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung gewährten Darlehens; …
- BGH, 10.11.2009 - XI ZB 13/09
Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung …
- OLG Köln, 02.07.2010 - 19 U 171/09
Ansprüche unter Mithaltern eines Tieres
- BGH, 17.10.2001 - VIII ZB 32/01
Wirksamkeit der Berufungsbegründung bei gleichzeitiger Niederlegung des Mandats
- LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11
Streitwert - Zwischen- und Beendigungszeugnis
- LAG Baden-Württemberg, 13.12.2000 - 3 Sa 36/00
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags im Hochschulbereich; Bedeutung …
- OLG Naumburg, 06.12.2013 - 12 Wx 42/13
Grundbuchberichtigung: Übernahme der in einem Bodensonderungsplan enthaltenen …
- LAG Baden-Württemberg, 29.11.2000 - 3 Sa 22/00
Rückwirkende Senkung tariflicher Vergütung
- LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 5 Ta 1/11
Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigungsantrag - Absichtserklärung
- LAG Hamm, 22.03.2022 - 14 Sa 1571/21
Weiterbeschäftigungsantrag als Klageerweiterung; Angekündigter Antrag keine …
- LAG Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 3 Ta 120/00
Zustellungsmangel; keine Heilung, wenn keine Zustellungsabsicht seitens des …
- LAG Baden-Württemberg, 29.11.2000 - 3 Sa 29/00
Anrechnung von Rentenansprüchen auf Versorgungsbezüge nach § 55 BeamtVG - …
- LAG Baden-Württemberg, 26.10.2000 - 3 Ta 92/00
Unzulässigkeit einer ohne vorgelegte Prozessvollmacht eingelegten …
- LAG Baden-Württemberg, 13.12.2000 - 3 Sa 10/00
Abmahnung: Streitwert - Streitgegenstand - Voraussetzungen eines …
- LG Stuttgart, 22.01.2003 - 27 O 69/02
Steuerberaterhaftung: Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei Versäumung von …