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   BGH, 14.07.1965 - VIII ZR 216/63   

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BGH, 14.07.1965 - VIII ZR 216/63 (https://dejure.org/1965,2015)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1965 - VIII ZR 216/63 (https://dejure.org/1965,2015)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1965 - VIII ZR 216/63 (https://dejure.org/1965,2015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines Restkaufpreises - Wirksamkeit eines Kaufvertrages - Abschluss eines Kaufvertrags mit einem vollmachtlosen Vertreter - Vorliegen einer Einigung über den Übergang des Eigentums - Umfang und Rechtskraft einer eingelegten Berufung - Gutgläubiger ...

Papierfundstellen

  • WM 1965, 1136
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.11.1957 - VI ZR 249/56
    Auszug aus BGH, 14.07.1965 - VIII ZR 216/63
    Hierfür hätte es einer klaren und unzweideutigen Erklärung bedurft, umsomehr, als der Prozeßbevollmächtigte des Beklagten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgehen durfte, ein solcher Verzicht sei in der bloßen Ankündigung eines beschränkten Antrages in der Rechtsmittelschrift auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt einer Erweiterung des Antrages durch die Rechtsmittelbegründung noch nicht zu erblicken (vgl. BGH Urt. v. 19. November 1957 - VI ZR 249/56 - NJW 1958, 343; Baumbach/Lauterbach, ZPO 28. Aufl. Grdzüge 1 B vor § 511).
  • BGH, 13.09.2006 - VIII ZR 184/05

    Auslegung des Einbehalts des Kfz-Briefs durch den Verkäufer eines Kraftfahrzeugs

    Jedenfalls beim Autokauf kann der Käufer, der den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat, die Einbehaltung des Fahrzeugbriefes bei der Übergabe des Fahrzeugs regelmäßig nur dahin verstehen, dass der Verkäufer ihm das Eigentum am Fahrzeug zur Sicherung seiner Kaufpreisforderung nur unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen will (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 4, 6; vgl. zu einem Sonderfall Senat, Urteil vom 14. Juli 1965 - VIII ZR 216/63, WM 1965, 1136 unter III 1).
  • BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 82/03

    Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem Leasingfahrzeug durch die

    Auch beim Kauf eines Neufahrzeugs kann dem Erwerber nach den Umständen des Einzelfalls der gute Glaube an die Verfügungsbefugnis des Händlers fehlen (vgl. Senatsurteil vom 14. Juli 1965 - VIII ZR 216/63, WM 1965, 1136 unter III 2; ferner MünchKommBGB/Quack, 4. Aufl., § 932 Rdnr. 83).
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