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   BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 217/01   

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https://dejure.org/2002,6916
BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 217/01 (https://dejure.org/2002,6916)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2002 - VIII ZR 217/01 (https://dejure.org/2002,6916)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 217/01 (https://dejure.org/2002,6916)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundstück - Verlegung einer Zuführungsleitung - Ermessen - Wertbeeinträchtigung

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; BGB §§ 1018 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (bis 31.12.2001) § 546 Abs. 1 § 3
    Heraufsetzung der Revisionsbeschwer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zuführungsleitung über fremdes Grundstück: Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.1992 - VIII ZR 219/91

    Inanspruchnahme von Dritteigentum zum Anschluß eines Grundstücks an Energie- und

    Auszug aus BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 217/01
    Bei dem Anspruch, den die Klägerin aus dem zwischen ihr und dem Beklagten bestehenden Wasserversorgungsvertrag herleitet und als dessen Grundlage das Berufungsgericht zu Recht § 8 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) herangezogen hat, handelt es sich - anders als bei Grunddienstbarkeiten und ähnlichen Rechten - um ein persönliches Recht der Klägerin ohne subjektiv-dinglichen Charakter (vgl. Musielak/Smid, ZPO, 3. Aufl., § 7 Rdnr. 3 und 4; Zöller/Herget, 23. Aufl., ZPO, § 7 Rdnr. 5; vgl. auch Senatsurteil vom 11. März 1992 - VIII ZR 219/91 = WM 1992, 1114 = NJW-RR 1993, 141 unter II 2 b bb; BGH, (unveröffentl.) Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 291/89).
  • BGH, 18.05.1990 - V ZR 291/89

    Streitwert eines schuldrechtlich vereinbarten Grundstückszugangs

    Auszug aus BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 217/01
    Bei dem Anspruch, den die Klägerin aus dem zwischen ihr und dem Beklagten bestehenden Wasserversorgungsvertrag herleitet und als dessen Grundlage das Berufungsgericht zu Recht § 8 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) herangezogen hat, handelt es sich - anders als bei Grunddienstbarkeiten und ähnlichen Rechten - um ein persönliches Recht der Klägerin ohne subjektiv-dinglichen Charakter (vgl. Musielak/Smid, ZPO, 3. Aufl., § 7 Rdnr. 3 und 4; Zöller/Herget, 23. Aufl., ZPO, § 7 Rdnr. 5; vgl. auch Senatsurteil vom 11. März 1992 - VIII ZR 219/91 = WM 1992, 1114 = NJW-RR 1993, 141 unter II 2 b bb; BGH, (unveröffentl.) Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 291/89).
  • BGH, 04.11.1998 - XII ZB 111/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 217/01
    Für die Festsetzung der Beschwer ist das wirtschaftliche Interesse des Beklagten an der Abwehr des von der Klägerin geltend gemachten Duldungsanspruchs maßgebend (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluß vom 4. November 1998 - XII ZR 111/98 = FamRZ 1999, 647 unter II).
  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 293/10

    Zulässigkeit der Berufung gegen Urteil auf Duldung der kurzfristigen Nutzung

    Vielmehr gelangt es rechtsfehlerfrei zu dem Ergebnis, dass dem für die Bemessung der Beschwer maßgeblichen wirtschaftlichen Interesse der Beklagten an der Abwehr des von der Klägerin geltend gemachten Duldungsanspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 217/01, juris, Rn. 4) kein über 600 EUR zu bemessender Wert zukommt.
  • BGH, 17.12.2015 - V ZR 65/15

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer bei Verurteilung zur Duldung eines

    Die Beschwer eines Beklagten, der sich - wie hier - gegen die Verurteilung zur Duldung eines Notwegs richtet, bemisst sich nach der Wertminderung, die sein Grundstück hierdurch erleidet (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2011 - V ZB 293/10, Grundeigentum 2001, 1080 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 217/01, juris Rn. 4).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 W 10/20

    (Bemessung des Streitwerts einer Klage: Wertaddition mehrerer

    Geht es - wie hier nach dem Klagevortrag - um den Wert eines nur schuldrechtlich vereinbarten Grundstückszuganges, wird dieser gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen festgesetzt (BGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 291/89, juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 217/01, juris).
  • LG Hamburg, 18.02.2013 - 318 S 114/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Duldung eines

    Die Beschwer des Beklagten richtet sich auch bei der Verurteilung zu einer Duldung nach dem wirtschaftlichen Interesse des Beklagten an der Abwehr des von der Klägerin geltend gemachten Duldungsanspruchs (BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - V ZB 293/10, Rn. 6, zitiert nach juris; Beschluss vom 31.03.2010 - XII ZB 130/09, Rn. 11, zitiert nach juris; Beschluss vom 22.05.2002 - VIII ZR 217/01, Rn. 4, zitiert nach juris).
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