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   BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 217/99   

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https://dejure.org/2000,5445
BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 217/99 (https://dejure.org/2000,5445)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2000 - VIII ZR 217/99 (https://dejure.org/2000,5445)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2000 - VIII ZR 217/99 (https://dejure.org/2000,5445)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweislast - Rechtsmittelfrist - Rechtsmittel - Frist - Berufung - Berufungsbegründung - Telefax - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristverlängerung

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 547; ; ZPO § 234 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 519 Abs. 2 S. 2
    Wiedereinsetzung bei Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1591
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 217/99
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf bei Telefaxübertragungen bei der Prüfung der Frage, ob die Frist gewahrt ist, nur der Teil des Schriftsatzes berücksichtigt werden, der rechtzeitig ausgedruckt worden ist (Beschl. v. 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94 = NJW 1994, 2097 unter II 2).
  • BGH, 14.10.1993 - LwZB 2/93

    Rechtsfolgen der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Antragsgemäße

    Auszug aus BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 217/99
    Die Revision macht in diesem Zusammenhang geltend, der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten habe nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes darauf vertrauen dürfen, daß seinem erstmaligen, mit ausreichenden Gründen versehenen Antrag auf Fristverlängerung um einen Monat in dem begehrten Umfang stattgegeben werde (vgl. z.B. BVerfG NJW 1998, 3703; BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1996, VII ZB 25/96, NJW 1997, 400; vgl. aber auch BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1993 - LwZB 2/93, NJW 1994, 55, wonach das Vertrauen darauf, daß eine erstmalige Fristverlängerung auch in dem beantragten Umfang gewährt wird, nicht geschützt ist).
  • BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von

    Auszug aus BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 217/99
    Die Revision macht in diesem Zusammenhang geltend, der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten habe nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes darauf vertrauen dürfen, daß seinem erstmaligen, mit ausreichenden Gründen versehenen Antrag auf Fristverlängerung um einen Monat in dem begehrten Umfang stattgegeben werde (vgl. z.B. BVerfG NJW 1998, 3703; BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1996, VII ZB 25/96, NJW 1997, 400; vgl. aber auch BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1993 - LwZB 2/93, NJW 1994, 55, wonach das Vertrauen darauf, daß eine erstmalige Fristverlängerung auch in dem beantragten Umfang gewährt wird, nicht geschützt ist).
  • BGH, 13.05.1992 - VIII ZB 3/92

    Überwachungspflichten des Rechtsanwalts bei Eingang einer gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 217/99
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Zeitpunkt, zu dem die Partei oder ihr Rechtsanwalt erkannt hat oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, daß die Rechtsmittelfrist versäumt war (Senat, Beschl. v. 13. Mai 1992 - VIII ZB 3/92 = NJW 1992, 2098 unter II 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.03.1986 - VII ZB 21/85

    Begleitschreiben zur Rechtsmittelbegründungsschrift

    Auszug aus BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 217/99
    Eine Berufungsbegründungsschrift bedarf aber als bestimmender Schriftsatz zu ihrer Wirksamkeit der Unterschrift eines beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalts (BGHZ 97, 251, 253).
  • BGH, 30.01.1991 - VIII ZB 44/90

    Fristgerechte Begründung bei anderen Anschein erweckendem Eingangsstempel -

    Auszug aus BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 217/99
    Zu Recht hat das Gericht dabei angenommen, daß die Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Rechtsmittelbegründung den Rechtsmittelführer trifft (Senat, Beschl. v. 30. Januar 1991 - VIII ZB 44/90 = VersR 1991, 896 unter II 2 b).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZB 25/96

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Beginn der Zwei-Wochen-Frist für die

    Auszug aus BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 217/99
    Die Revision macht in diesem Zusammenhang geltend, der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten habe nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes darauf vertrauen dürfen, daß seinem erstmaligen, mit ausreichenden Gründen versehenen Antrag auf Fristverlängerung um einen Monat in dem begehrten Umfang stattgegeben werde (vgl. z.B. BVerfG NJW 1998, 3703; BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1996, VII ZB 25/96, NJW 1997, 400; vgl. aber auch BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1993 - LwZB 2/93, NJW 1994, 55, wonach das Vertrauen darauf, daß eine erstmalige Fristverlängerung auch in dem beantragten Umfang gewährt wird, nicht geschützt ist).
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Übermittlung per Telefax

    Hat er dagegen eine solche Nachfrage, die sich angesichts der von ihm behaupteten vielfachen vergeblichen Versuche, den Schriftsatz zu übermitteln, aufgedrängt hätte, unterlassen, gereichte ihm dies zum Vorwurf (vgl. BGH 15. März 2000 - VIII ZR 217/99 - zu II 2 a der Gründe, NJW-RR 2000, 1591) .
  • BGH, 23.11.2004 - XI ZB 4/04

    Übermittlung der Berufungsbegründung per Telefax; Folgen eines Papierstaus im

    c) Entgegen der Ansicht der Klägerin hat das Oberlandesgericht auch nicht verkannt, daß es nach § 234 Abs. 2 ZPO auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen der Behebung des Hindernisses durch die Partei selbst oder ihren Anwalt ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2000 - VIII ZR 217/99, NJW-RR 2000, 1591 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.09.2003 - X ZB 12/03

    Anfechtung von Beschwerdenentscheidungen der Vergabesenate; Beendigung des

    Denn der Beschluß des Beschwerdegerichts vom 20. März 2002 steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Fristversäumung durch Übermittlung unvollständiger Schriftsätze im Wege der Faxversendung und zur Gewährung der Wiedereinsetzung ohne Antrag (vgl. BGH Beschl. v. 4.5.1994 - XII ZB 21/94, NJW 1994, 2097; Urt. v. 15.3.2000 - VIII ZR 217/99, NJW 2000, 1591).
  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 U 129/15

    Herausgabeansprüche des früheren Besitzers gegen den Insolvenzverwalter

    Der frühere Prozessbevollmächtigte des Klägers hätte auf Grundlage des Sendeberichts nicht erkennen können, dass es bei der Übertragung zu Fehlern gekommen ist (zur Obliegenheit, den Sendebericht zu überprüfen, siehe BGH NJW-RR 2000, 1591 ff.).
  • BFH, 28.02.2014 - V B 32/13

    Fristbeginn bei Wiedereinsetzung

    Wie der Bundesgerichtshof (BGH) zudem bereits ausdrücklich entschieden hat, besteht für den Verfahrensbevollmächtigten bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt Anlass, sich unverzüglich bei dem Empfangsgericht zu vergewissern, ob der Schriftsatz vielleicht dennoch rechtzeitig eingegangen ist, wenn ausweislich des Übersendungsprotokolls eines Faxgerätes feststeht, dass ein mehrseitiger, fristwahrender Schriftsatz in der Nacht des Fristablaufs erst nach 24:00 Uhr versandt worden ist; unterlässt er die gebotene Nachfrage, ist gleichwohl von einem Beginn der Wiedereinsetzungsfrist am Tag nach dem Fristablauf auszugehen, da die gebotene Nachfrage bei Gericht die Fristversäumung offenbart hätte (BGH-Urteil vom 15. März 2000 VIII ZR 217/99, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2000, 1591).
  • LG Essen, 21.01.2014 - 15 S 239/13

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt mit diesem Tag zu laufen (BGH NJW-RR 2000, 1591).
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